wir wohnen in einem 6 Parteien Mietshaus mit einem Gemeinschaftsgarten. Der Garten ist mit einem Zaum umrandet. Wir möchten gerne ein Schaukel-Klettergerüst aufbauen. Es wir "nur" aufgestellt und nicht fest verankert (keine Bauliche Änderung). Unsere Hausverwaltung sagt jetzt, dass wir das nicht aufstellen dürfen, da Sie keine Haftung dafür (bei Unfällen) übernehmen möchte. Ist das wirklich so, dass die Hausverwaltung für Unfälle mit Spielgeräte der Mieter im Garten haften muss?