WienerWohnTicket, Kann eine Freundin bei mir wohnen obwohl sie nicht offiziell eingetragen ist?

3 Antworten

Gib an, dass sie mitzieht. Für das Wohnticket an sich hat es keine Bedeutung. Die Anzahl der Bewohner ist nur relevant, weil man je nach Familiengröße Anspruch auf größere Wohnungen hat, z.b. ab drei Personen sind auch drei Zimmer möglich, während bei ein bzw. zwei Personen nur Ein- oder Zweizimmerwohnungen möglich sind.

Ich glaube zwar nicht, dass es sich auswirkt, aber der Stadt Wien ist es auch sicher lieber zwei Personen in einer Gemeinde Wohnung unterzubringen als nur eine, denn auch in Wien gibt es inzwischen zu wenig leistbare Wohnungen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien

darischka 
Beitragsersteller
 20.10.2021, 13:43

Danke für die Antwort.
Aha okay, also wenn ich ihre Daten da angebe und sie sehen dass sie nicht aus Österreich ist, ist das egal? :)
LG

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TheFamousSpy  20.10.2021, 15:01
@darischka

Genau.

Das Wohnticket beamtragst ja du. Daher musst du die Kriterien erfüllen.

Deine Freundin ist egal. Ein 6 Monate altes Kind erfüllt ja auch nicht die Kriterien und darf mitziehen ;)

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darischka 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 15:38
@TheFamousSpy

Ja stimmt, gutes Arguent hahaha.

Und.. muss die Wohnung sofort annehmen? Was ist wenn ich aber zB erst in sagen wir 8 Monaten ausziehen will?
Macht das dann überhaupt Sinn jetzt schon ein Ticket zu beantragen, oder soll ich damit paar Monate waren?

LG :)

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TheFamousSpy  21.10.2021, 16:28
@darischka

Du kannst eine Wohnung ablehnen, die dir angeboten wird.

Aber du brauchst nicht hoffen, dass du innerhalb der nächsten 12 Monate eine Wohnung bekommst. Daher unbedingt sofort anmelden, du kannst mit einer Gemeindewohnung nach ca. 18 Monaten rechnen, so ist zumindest mein letzter Stand

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Wie lange lebt deine Freundin in Wien?
Welche Staatsbürgerschaft hat sie?

Wenn du um ein Wohnticket ansuchst, kannst du ja bekannt geben, dass ihr da gemeinsam wohnen wollt. Da ist ihre Staatsbürgerschaft egal, da du der alleinige Hauptmieter sein wirst.

Wenn du eine Wohnung hast, kann bei dir wohnen wer will. Das kontrolliert niemand. Sie sollte sich aber bei dir hauptmelden, denn sobald ihr 2 Jahre dort gemeinsam lebt, dann könnt ihr für eine größer Wohnung ansuchen.

Fix ist aber auch, bis du ein Wohnangebot bekommst, wird es dauern und nach dem aktuellen Stand musst du ohnehin sofort dieses Angebot annehmen, da du sonst wieder nach hinten gereiht wirst.


darischka 
Beitragsersteller
 20.10.2021, 13:41

Hey, danke für die Antwort.
Also sie hat ukrainische Staatsbürgerschaft und studiert hier und hat halt ein Visum.
Aber wenn ich sie jetzt bei mir dazu schreibe mit Name und allem, kann sich das nur positiv auf das Wohnticket auswirken? Hab ich das richtig verstanden?
Und.. ich muss die Wohnung sofort annehmen? Was ist wenn ich aber zB erst in sagen wir 8 Monaten ausziehen will?
LG :)

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Wenn es nur die Anmeldung für eine Gemeindewohnung ist, ist es egal, was sie hat oder nicht hat.

Wenn sie aber generell keine Aufenthaltserlaubnis für Österreich hat, dann musst du damit rechnen, dass irgendwann die Polizei an die Tür klopft und sie abschieben wird.

Woher ich das weiß:Recherche