Betriebskostenerhöhung von 150 auf 190 Euro normal?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%
Sonstiges 0%

4 Antworten

Wenn es sich dabei nur um die Vorauszahlung handelt, macht der Vermieter das vorsorglich. Letztlich ist es ja auch egal, weil das hinterher mit der korrekten Berechnung ausgeglichen wird.

Ja

Diese Anpassung entspräche einer Nachzahlung von 480 EURO. Der Vermieter ist deshalb berechtigt, so zu verfahren. Die Anpassung ist ab übernächstem Monat ab Zustellung der Abrechnung zulässig.

Ja

Wenn die Nachzahlung entsprechend hoch war und aufgrund der stark steigenden Energiekosten sollte man das auch gerne so hinnehmen, sonst gibt es im nächsten oder spätestens übernächstes Jahr ein sehr böses Erwachen, wenn die Jahresabrechnungen kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Ja

Wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergab, ja.