Kaution noch vor Schlüsselübergabe bezahlt. wurde ich abzegockt?

servus,

ich war/bin auf Wohnungssuche. Als ich dann im internet auf eine Wohnungsanzeige stoß, rief ich da direkt an. Der Mieter und auch Eigentümer der Wohnung lud mich in die besagte Wohnung ein. Ich besichtigte Sie(13.09) und bekam auch direkt die mdl. zusage, dass ich sie bekäme und zum 1.10 einziehen könne. Die Kaution sollte ich in bar bezahlen, damit er sie direkt auf ein Sparbuch einzahlen kann. Dies habe ich dann 2 tage später also am 15.09 gemacht und ihm die Kation in bar bezahlt. Natürlich gegen quittung und auch der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben und ausgehändigt. Die Schlüsselübergabe sollte am 01.10 stattfinden, da er die Wohnung bis dato selbst benötige.

Eckdaten: 1.0 Zimmerwohnung mit terasse EG 44qm, 350 euro kalt + Nebenkosten 70euro(ohne strom) =420,-. Vollmöbliert.

Die möbel seien ihm egal, da er sowieso kurz vor der Rente sei, nach mexiko ziehe und der Transport seiner Möbel zu aufwendig und zu teuer sei. Dort habe er sich ein Haus gebaut. Allerdings wollte er ein Abschlag von 100,- für die Anlage und das 5.1 system.

Da Ich die Wohnung besichtigt , ihn persönlich kennengerlent und auch sein Autokennzeichen gesehen habe, schien mir die situation nicht suspekt.

Nun, da ich ihm ja noch die 100,,- abschlag für die anlage geben muss, habe ich ihn die letzten tage versucht zu erreichen. das telefon bimmelt zwar aber keiner nimmt ab nur die mailbox. auch bin ich mal spontan zu der wohnung aber rolladen alle unten.

Außerdem hat er gesagt (13.09) dass der Hausmeister mir die Schlüssel am 1.10 übergebe, da er morgens ja schnell schnell zum flughafen müsse. Am 15.09. sagte er dann er mache es selber und es könne evtll. bis 18uhr, 19uhr dauern.

Jetzt fange ich langsam an, die situation in frage zu stellen. Ich habe keine Perso von Ihm gesehen, kein grundbucheintrag gesehen.

Bin ich da jemandem auf den Leim gegangen? Zockt der mich ab? was meint ihr? ich drehe durch. ist alles neu für mich

Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag
Wohnungskündigung: Kaution zurück / Kündigungsbestätigung

Wohnungskündigung / keine Kündigungsbestätigung / Kaution unsicher

Hallo,

brauche dringend eine fundierte Einschätzung und bestenfalls aussagekräftige BGB (o.ä.) Paragraphen die uns hier weiterhelfen.

Mietvertrag zwischen jungen Herrn und älterer Dame: Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges. Es ist darin nur beinhaltet wie viel die Kaltmiete beträgt und dass die Höhe der Kaution (900) übergeben wurde und 3 Monate Kündigungsfrist. In dem Vertrag steht nichts von einer Hausverwaltung, von der Pflege des Hausflures, von dem Verbleib der Wohnung nach Auszug, Selbsständige Suche nach Nachmieter usw.

Da Mieter und Nachbarn (auch älteres Paar und Tochter (ca. 60 und 30) nicht gut aufeinander zu sprechen sind, möchte die Vermieterin den Auszug der Mieters (Anmerkung ihrerseits: Sie können gerne auch von heut auf morgen ausziehn). Nun gibt es eine neue Wohnung für den Mieter. Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht. Die Vermieterin hat die Kündigung entgegengenommen. In einem weiteren Gespräch wollte sie denn Auszug nun sogar schon zum 1.10., dies wurde aber durch den Mieter verweigert. Heute hätte ein Besichtigungstermin für eine Nachmieterin stattfinden sollen (14.30), die Vermieterin war jedoch um 14Uhr da (wobei der Mieter zu dieser Zeit noch in der Arbeit war). Natürlich war demnach also keiner zu Hause. Die Vermieterin (eben etwas ältern und schon etwas labil) beharrte natürlich auf 14Uhr und fügte dann noch hinzu "ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen" Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben. In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird. Die ältere Dame (Vermieterin) stellt sich nun quer, sie weiß leider geistig auch einfach nicht mehr alles usw.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug. Jedoch steht aber nichts im Mietvertrag! Sie meint, beim Streichen durch den Maler hat der Mieter etwas unterschrieben, dass die Wand wieder Weiß wird. Dies fand aber nie statt und den angeblichen Zettel hat sie nach mehrmaliger Aufforderung noch nicht hergezeigt.

Nun ist die Frage - was tun? Der Mieter möchte ohne Probleme am 15.10 ausziehen - dies war auch so abgestimmt. Zudem, da an der Wohnung keinerlei Beschädigungen sind, möchte er natürlich auch die volle Höhe der Kaution zurück. Was kann man da machen? Bei der Frau muss man Angst haben, dass wenn es zu einem Gespräch kommt, sie einen Herzinfarkt erleidet. Wir hatten schon an ein "Anwaltsschreiben" gedacht. Leider kennen wir keinen.

Danke!

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Schäden am Laminat(falsch verlegt?) Kaution?

Hallo,

derzeit bewohne ich eine Wohnung für ein Praktikum. Ich habe hier 14 Wochen gewohnt, also nicht allzu lange. In meinem Zimmer liegt ein (anscheinend! - ich bin mir da sehr unsicher) neu verlegter Lamitnat Fußboden.

Der Boden hier in der Wohnung ist ziemlich krumm und schief, und das Laminat eher dürftig darüber gelegt. Jetzt ist, soweit ich das erkennen kann ein Brett hochgerutscht. Dort wo das Brett hochgerutscht ist, guckt, das Laminat hervor und eine Kante ist sichtbar. Zusätzlich ist an der Kante eine Beule.

Was ich absolut nicht weiß, ob dieser Mangel durch mich entstanden ist. Ich habe es erst bemerkt, als ich mein Bett abgebaut habe und jetzt graut es mir natürlich vor der Abnahme. Fakt ist: Das Laminat ist mit SIlikon so verklebt, dass es quasi mal in der Luft gehangen hat, ist also nach allen Regeln der Kust bescheiden verlegt worden!

Kurz zusammengefasst sind meine Probleme. 1. Schaden am Laminat 2. Keine Ahnung, ob ich dafür verantwortlich bin.

Ein richtiges Übergabe Protokoll gab es nicht. Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben... allerdings ist das zimmer sehr alt und es gibt quasi überall Mängel; sprich: Mit allen könnte ich Seiten füllen. Der Boden ist mir damals, soweit ich mich erinnere, nicht aufgefallen.

Was mache ich jetzt, wenn meine Vermieterin den Schaden von mir erstattet haben möchte? Wäre das Laminat korrekt verlegt worden, wäre es nie zu dem Schaden gekommen - ganz davon abgesehen, ob ich es jetzt war oder nicht! Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Zahlen Sozialämter Genossenschaftsbeiträge?

Vielleicht wissen hier die meisten ja,dass es extrem schwierig ist als hartz 4 oder in meinem Fall Sozialhilfeempfänger eine Wohnung zu bekommen,weil Vermieter da generell sehr mit Vorurteilen beladen sind. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und möchte mir nun sparen,überhaupt erst irgendwelche Privatvermieter aus der Zeitung oder aus dem Internet zu kontaktieren,denn was man da für Vorurteile an den Kopf geklatscht bekommt,ist unter aller Würde und ich finde,das hat keiner verdient.

Die beste und schnellste Möglichkeit ist für mich,eine Wohnung einer Genossenschaft zu beziehen aus meiner Nähe. Da habe ich auch schon angerufen und die haben überhaupt nichts gegen Hilfsbedürftige Menschen und fragen nichteinmal nach Hintergründen,warum man momentan nicht arbeitet,wie das meiner Meinung nach auch sein muss,denn mein Privatleben geht schließlich keinem etwas an. Nur ist da eine Sache,mit der ich mich nicht so ganz auskenne. Statt einer Kaution muss man dort Genossenschaftsanteile zahlen,das sind bei denen in der Regel genauso wie die meisten Kautionen 2 Monatsmieten. Auf der Homepage habe ich gelesen,dass es jährlich eine sogenannte Devidende gibt,die 4 % des Genossenschaftsanteiles beträgt. 1)Was passiert damit? Ziehen das die Ämter ein? 2)Und ganz wichtig,zahlen Ämter überhaupt Genossenschaftsanteile? 3)Bekommt man die Anteile nach Auszug wie eine Kaution wieder zurück?

Ich bin da etwas unwissend in der Sache,auch möchte ich normalerweise nicht unbedingt Mitglied einer Genossenschaft werden,aber Wohnungen zu finden ist als Sozialgeldbezieher nunmal extrem schwierig,wenn man sich nicht gerade mit einer heruntergekommenen schimmeligen Wohnung in irgendwelchen Sozialbunkern zufrieden geben möchte.

Wohnung, Kaution, Amt, ARGE, Genossenschaft, Sozialamt
Kann der Hauptmieter die Kaution des Untermieters einfach einbehalten?

Hallo, ich habe derzeit ein rechtliches Problem und bin unsicher, wie ich vorgehe. Die Geschichte: Ich habe als Untermieter mit befriestetem Mietvertrag in einem Zimmer einer Wohnung gewohnt. Diese wurde von der Freundin des Hauptmieters bewohnt. Laut Mietvertag war der Mietgegenstand mein Zimmer mit Nutzungsrecht an der Wohnung. Die Hauptmieter wollten mit mir aus der Wohnung ausziehen, mein Untermietvertrag endete praktisch mit ihrem Hauptmietvertrag. Sie räumten die Wohnung aber schon zu Anfang des Monats, während ich noch bis ans Ende des Monats in meinem Zimmer blieb.

Der Hauptmieter bat mich am Ende mein Zimmer zu streichen und die Wohnung durchzuwischen und schon 2 Tage vor Ende des Vertrages auszuziehen, damit sie die Übergabe mit dem Makler machen konnten. Ich machte alles nach bestem Wissen und Gewissen und übergab den Schlüssel. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, da der Hauptmieter nicht anwesend war.

Die Hauptmieter bekamen bei der Übergabe an den Makler mit diesem Probleme. Die Wohnung sei schlecht gestrichen (auch mein Zimmer) und es seien Schäden vorhanden/ es müsse nachgereinigt werden. Dies war noch vor Ende des Monats (und meines Mietvertrages). Ich bot dem Hauptmieter an, mein Zimmer nochmals nachzustreichen, was er mir verweigerte (und den Schlüssel hatte ich ja schon abgegeben).

Danach hörte ich lange nichts mehr vom Hauptmieter und er reagierte auch nicht auch Kontaktversuche. Nachdem ich mir etwas energischer eine Antwort erbot (wegen meiner noch fälligen Kaution) antwortete er in einer Mail, dass sie einen Maler engagieren mussten, die Wohnung extra putzen lassen mussten und alles Mögliche. Er rechnete mir etwas vor, bei dem von meiner Kaution dann noch genau "+/- 10 €" übrig bleiben würden. Dabei sind Kosten für Maler, für Reinigung, einer privat engagierten Person und die Reisekosten des Hauptmieters enthalten, die ich anteilig übernehmen soll. Ich verstehe bei dem ganzen nicht wirklich, warum ich mich an Kosten beteiligen soll, die mein Zimmer gar nicht betreffen (in dem ich nur etwa ein 3/4 Jahr wohnte). Alles in allem habe ich das Gefühl, dass man mich einfach um meine Kaution betrügen will, kann mir aber auch keinen Anwalt leisten (es geht um 350 €, würde sich kaum lohnen, denke ich).

Wie kann ich in dem Fall vorgehen, ohne selbst zusätzliche Kosten zu haben? Kann ich mich dagegen wehren, ohne gleich rechtlich aktiv zu werden?

Ich wäre um ein paar gute, hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!

Mietrecht, Kaution, Untermiete
Hilfe - Vermieterin lässt uns nicht einziehen trotz unterschriebenem Mietvertrag!

Liebe Community,

Folgende Situation: Heute morgen hätte laut Mietvertrag und Vereinbarung mit der Vermieterin die Wohnungsübergabe stattfinden sollen. Dazu kam es jedoch nicht. Die Vermieterin hat bei dem Treffen gesagt, die Wohnungsübergabe könne nicht stattfinden, da wir nicht wie von ihr NACHTRÄGLICH und per E-Mail gefordert eine Bürgschaft mit uneingeschränkter Haftung unserer Eltern mit zur Übergabe gebracht haben. Den mitgebrachten Verrechnungsscheck über die erste Miete könne sie auch nicht annehmen, das Konto sei ja möglicherweise gar nicht gedeckt und die zweite Hälfte der Kaution haben wir ja auch noch nicht bezahlt. Dies seien ausreichende Gründe für sie, dass die Wohnungsübergabe nicht stattfinden könne. Sie würde uns die bereits bezahlte Kaution zurücküberweisen und versuchen "den Schaden gering zu halten".

Damit will sie uns jetzt womöglich auch noch den Mietentfall, der ihr "durch uns" entstanden ist bei uns geltend machen. Wir stehen jetzt ohne Wohnung da, eigtl wollten wir ja heute einziehen. Zusätzlich fürchte ich um die bereits bezahlte Kaution.

Wie sollen wir jetzt vorgehen? Schließlich kann sie nicht einfach von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten...sie kann ihn ja nur kündigen. Aber dazu braucht sie doch triftige Gründe. Und die nachträglich geforderte Bürgschaft sowie die noch nicht vollständig sondern nur zur Hälfte bezahlte Kaution sind meiner Meinung nach dafür nicht ausreichend. Ich weiß gerade gar nicht mehr weiter, wir wären gern in die Wohnung eingezogen, aber unter diesen Umständen will ich gerade eigtl. nur noch meine Kaution zurück...

Vielen Dank für eure Hilfe

Kündigung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, WG, nachforderung
Vermieter gibt Kaution nicht frei

Hey IHRs

kurz zu meinen Sachverhalt:

-Kündigung des Mietverhältnis Juni 2013 -reibungslose Übergabe mit unterschriebenen Übergabeprotokoll -schriftliche Erinnerung September 2013 zu offenen Rechnung (Strom,Reparaturen etc.) an die private zuständige Hausverwaltung zwecks Freigabe Mietkautionskonto ->keine Reaktion

-02.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->offene Rechnung vom September 2013 einer Wartung des Boilers in Höhe von ca 115€ ->lt. Mietvertrag vom Mieter einmal jährlich durchzuführen ->Rechnungsanforderung

Ich muss leider gestehen das ich diese Zeilen im Mietvertrag großzügig überlesen habe und dementsprechend erbost über diese offene Rechnung gewesen bin, da man nach einen halben Jahr ohne Reaktion der Hausverwaltung telefonische darüber eine Information bekommt das es eine offene Rechnung vom September 2013 gibt.Nun habe ich natürlich nach der Freigabe des Kontos gebeten um die Rechnung zu begleichen...und bekam die Antwort das ich ein Schreiben fertig machen soll, dass ich nach erhalt der Kaution die Rechnung begleich.Meine Antwort:Nach einen halben Jahr angemessener Frist, habe ich einen Anspruch auf meine Kaution ohne ein Schreiben fertig zu machen und zahle keinen Cent ohne erhalt einer Rechnung.

  1. Frage: Wie lange kann sich der Vermieter tatsächlich die Kaution einbehalten?
  2. Frage: Kann man nach einen halben Jahr von einer Kautionsunterschlagung sprechen?

-11.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->Rechnung zur Prüfung beim Anwalt der Hausverwaltung zwecks Rechtslage in diesem Fall

Trotz dringender aufforderung der Unterlagen warte ich nun schon knapp 1 1/2 Wochen auf die Rechnung und bekomme immer mehr das Gefühl das "Hier etwas nicht stimmt".

  1. Frage: Wie verfahren?
  2. Frage: Wer ist im Recht?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich bereits im voraus :-)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Vermieter, freigabe, Hausverwaltung, Unterschlagung
Rechnung für nicht getätigte Reinigung

Hallo zusammen,

ich versuche meine Lage so kurz und so ausführlich wie möglich zu beschreiben ;)

Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim erhalten meiner Kaution wurde ein Beitrag für eine Putzfrau zur Reinigung der Fenster abgezogen. Das wurde mir lediglich als schriftlich als Notiz mitgeteilt, ohne jegliche Rechnung.

Laut Mietvertrag soll die Wohnung Besenrein übergeben werden. Nach ein bisschen Recherche im Internet beinhaltet Besenrein nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Das Reinigen der Fenster gehört nicht dazu. Schmutzig waren diese außerdem nicht...

Da mein Nachmieter die Schlüssel, unter dabeisein des Vermieters, am Tag meines Auszugs direkt von mir bekommen hat, besteht keine Möglichkeit, dass eine Putzfrau in der Zwischenzeit die Fenster hätte putzten können. Weiter kenne ich den Nachmieter und er war auch sprachlos, als ich Ihm davon berichtet habe. Es wurden bei ihm seit dem Einzug niemals die Fenster durch eine Putzfrau gereinigt.

Für mich sieht es so aus, dass der Vermieter sich lediglich an der Mietkaution bereichern will.

Deshalb meine Frage an die Experten: Worum handelt es sich hierbei, nennt sich das "nur" Betrug oder gibt es hierfür einen anderen juristischen Fachbegriff? Ich möchte den Vermieter nochmals mit der korrekten juristischen Bezeichnung Konfrontieren, bevor ich einen Anwalt aufsuche. Der Vermieter weiß nicht, dass ich den Nachmieter kenne. Auf Nachfrage, weshalb er einen Teil der Mietkaution behält, wurde mir erklärt, dass eine Putzfrau da gewesen sein soll... Weiter habe ich auch keine Rechnung erhalten. Wäre eine Putzfrau engagiert worden, sollte ich doch eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer erhalten?!

Könnt ihr mir sagen, mit welchen fachlichen Argumenten bzw. juristischen Bezeichnungen ich mich nochmals an der Vermieter wenden kann?

Danke im voraus für die Antworten.

Betrug, Kaution, Vermieter, besenrein
Wer zahlt? Kostenübernahme defektes Waschbecken in Mietwohnung

Hallo,

ich habe in meiner ehemaligen Mietwohnung einen kleinen Riss am Waschbecken (keine Einschränkung der Funktionalität) verursacht, welchen ich meinem (Ex-)Vermieter und meiner Versicherung gemeldet habe. Mein Vermieter hat mir daraufhin mitgeteilt, dass er auch eine neue Armatur bezahlt haben möchte, da diese "für gewöhnlich" beim Austausch des Beckens kaputt geht.

Meine Versicherung hat mir dem entgegensprechend mitgeteilt, dass dies alles andere als üblich wäre und sie die Armatur daher nicht bezahlen werden.

Nun hat mein Vermieter eine Rechnung MIT neuer Armatur bei meiner Versicherung eingereicht und mich gefragt, ob ich ihm den Differenzbetrag von knapp 180,00 Euro überweisen oder nochmal mit meiner Versicherung sprechen möchte.

Ich sehe es aber nicht ein, überhaupt irgendetwas für die Armatur zu zahlen, weil ich diese ja nicht beschädigt habe. Zumal diese Armatur schon mehrere Jahre alt war und definitiv nicht mehr einem Wert von knapp 180,00 Euro entprochen hat. Das Problem ist weiterhin, dass der Vermieter mir meine Kaution vorenthält, solange diese Geschichte nicht abgeschlossen ist.

Meine Frage(n) sind nun: Wer ist für die Übernahme der Kosten der Armatur zuständig? Wie verhalte ich mich am Besten, damit ich meine Kaution schnellstmöglich von ihm bekomme?

Vielen Dank für einen guten Rat!

Waschbecken, Mietrecht, Kaution, defekt, Haftpflichtversicherung, Kostenübernahme
Kann meine Ex Miete nachfordern?

Im September bin ich aus der gemeinsamen Wohnung mit meiner Ex Freundin ausgezogen. Ich habe sofort beim Vermieter angefragt, ob er mich aus dem Mietvertrag entlassen kann, aber meine Ex Freundin dort weiter wohnen kann. Dies hat nach der Pruefung ihrer Kreditwueridgkeit auch zum 31.10. geklappt. Allerdings musste ich auf meine Kautionsansprueche verzichten. Das ganze wurde schriftlich festgehalten und vom Vermieter, meiner Ex und mir unterschrieben. Mit meiner Ex hatte ich eine muendliche Vereinbarung, dass ich fuer den Oktober keine Miete mehr zahle, da ich ja im September schon ausgezogen bin. Jetzt ist ihr im Januar eingefallen, dass ihr die Wohn ung zu gross ist und sie umziehen moechte. Ihre Idee ist nun, dass ich ihr bei den Schoenheitsreparaturen helfen muss (Streichen) und falls ich das nicht tue und sie es nicht macht, die Haelfte aller Kosten tragen muss. Ich bin der Meinung, dass ich raus bin. Ich hab auf meine Kaution verzichtet, u.a. auch deshalb weil ich davon ausgegangen bin, dass sie dort noch laenger wohnen bleibt. Gibt es irgendeine Rechtliche Grundlage, weswegen ich dazu verpflichtet waere? (Moralisch fuehle ich mich nicht dazu verpflichtet, lange Geschichte). Ich bin mir zu 99% sicher, dass ich nichts zu befuerchten habe. Jetzt droht sie mir aber immer wieder wegen irgendwelchen Kleinigkeiten, dass sie dann von mir die Miete fuer Oktober nachfordern will. Haette ich evtl deshalb was zu befuerchten? Wir hatten eine muendliche Vereinbarung und sie hat sonst nie Forderungen diesbezueglich gestellt. Wenn sie jetzt ploetzlich damit kommen wuerde, haette sie damit Chancen?

Miete, Mietrecht, Kaution
Strafanzeige wegen Einbehaltung der Mietkaution möglich?

Wir sind Mitte des Jahres ausgezogen, im Übergabeprotokoll wurde bestätigt, dass wir die Wohnung komplett mängelfrei übergeben haben.

Seither warten wir vergeblich auf unsere Kaution von 2000€!

Den Mieterbund haben wir eingeschaltet, bisher ohne Erfolg. Mehrere Zahlungsaufforderungen blieben unbeachtet. Ihr Anwalt schreibt nur, es stehen noch Nebenkosten aus. Was eine glatte Lüge ist.

Denn Nebenkosten gibt es wenn überhaupt, nur absolut geringfügig, da wir Wasser und Heizöl selbst beschafft haben.

Es handelt sich also lediglich um Betriebskosten wie Müllgebühren, Schornsteinfeger usw. Und da erfährt man die Gebühren im voraus und nicht im Nachhinein, des weiteren gab es für 2012 komischerweise auch keine nebenkostenabrechnung.

Mit welchem Recht behalten die also 2000€ so lange ein? Eine Zahlung ist nicht in Sicht.

Wir möchten bei der Polizei Strafanzeige stellen. Hat jemand Erfahrung mit sowas? Wie nennt man den straftatbestand? Uns geht es ums Geld, aber auch um Gerechtigkeit.

Weil unsere vormieter die Wohnung verwahrlost hinterlassen haben und die Vermieter im 5-stelligen Bereich eine Sanierung vornehmen lassen mussten, wollen sie wohl nun ihren Frust an uns auslassen.

Unser Geld müssen wir wie es aussieht einklagen, denn die sind nicht gewillt, zu zahlen. Wir möchten aber, dass diese Person für ihre kriminellen Machenschaften bestraft wird.

Mietkaution ist nun mal so, dass diese zu keinem Zeitpunkt dem Vermieter "gehört" sondern dem Mieter. Es ist unser eigenes Geld, was sie einfach nicht rausrückt.

Was kann man also hinsichtlich einer Strafanzeige machen?

Polizei, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Anzeige
Haftpflichtschaden nach Auszug - wer Entscheidet über Reparaturfirma?

Hallo liebe Gemeinde,

folgendes Problem:

Mieter M ist Ende Juli aus der Mietwohnung ausgezogen. Einige Tage zuvor entstand durch einen herunterfallenden Spiegelschrank im Bad ein Fliesenschaden (betroffen sind 5 Fliesen). M hat dies seiner Haftpflicht gemeldet, die bereit wäre diesen Schaden zu übernehmen, jedoch einen Kostenvoranschlag benötigt. 3 Wochen nach dem Auszug hat es Vermieter V endlich geschafft diesen zu besorgen (Hintergrund: der Fliesenleger ist ein Bekannter von V der dieses Bad damals schon "schwarz" gefliest hatte und leider im Urlaub war), jedoch hält M diesen für Wucher (Betrag 820 EUR). M teilt dies seiner Versicherung mit und bittet um einen Einsatz eines Fachkundigen, da er sehr daran zweifelt, dass es sich bei der Summer wirklich nur um die Regulierung seines tatsächlich verursachten Schadens geht. Nun 2 Tage nach dem Erhalt des Angebots macht V bei M telefonisch Druck, dass in 2 Wochen ein neuer Mieter da ist und bis dahin der Schaden behoben sein muss und er den Schaden über den vollen Betrag von 820 EUR von der noch hinterlegten Kaution von 800 EUR (was ein Zufall) beheben lassen wird. M stimmt diesen nicht zu, da er den Schaden erst von der Versicherung bzw. einen zweiten unabhängigen Unternehmen abnehmen lassen will. Eine Fristsetzung zur Behebung des Schadens vonseiten von V existiert nicht.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss M das wirklich dulden, oder hat er die Möglichkeit eine Fristsetzung zur Schadensregulierung zu verlangen um einen eigens ausgesuchten Betrieb mit der Reparatur zu beauftragen? Wie oben erwähnt ist der Auszug jetzt 3 Wochen her, aber es gab niemals eine Fristsetzung zur Schadensregulierung vonseiten von V bzw. hat V mit der Zusendung eines Angebots "getrödelt"

Mietrecht, Kaution, Auszug, Schaden
Einbehalt Mietkaution u.a. wegen Schimmel

Hallo, bevor ich zum Anwalt gehe, wollte ich mir hier gern mal Hilfe einholen.

Mein Mann und ich sind vor ca, einen Monat aus unserer Wohnung ausgezogen, in der wir etwas mehr als 4 Jahre gelebt haben. Bei der Wohnungsübergabe wurden im Übergabeprotokoll nur wenige Mägel festgehalten: fehlender Toilettensitz, fehlende Steckdose in der Küche. Uns wurde gesagt, dass würde dann mit der Mietkaution verrechnet, womit wir einverstanden waren.

Nun haben wir gestern einen Brief von der Hausverwaltung erhalten, wonach von der Mietkaution (520,00 €) fast 490,00 € einbehalten werden sollen für die o.g. Mägel und die Beseitigung von Schimmel in Bad, Küche, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer.

Durch Erzählungen von anderen Hausbewohnern haben wir bereits kurz nach Einzug erfahren, dass der Vormieter wegen Schimmel ausgezogen sei und auch bei uns dauerte es nicht lange bis der Schimmel wieder blühte. Wir sind natürlich dagegen vorgegangen (mit Anti-Schimmel-Spray u.ä.), haben diesen Mangel aber dem Vermieter (dummerweise) nicht angezeigt. Im Wohn- und Kinderzimmer war unserer Meinung nach gar kein Schimmel.

Nun meine Frage: Hat der Vermieter tatsächlich das Recht uns die Kosten für die Schimmelbeseitigung von der Kaution abzuziehen, obwohl dieser Mangel nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt war, wir damit keine Möglichkeit zur Beseitigung durch uns hatten und außerdem nicht nachgewiesen ist, dass wir den Schimmel verursacht haben?

Und dann noch eine Kleinigkeit: laut vorliegender Rechnung sollen wir 40,99 € für einen Motiv-Toilettensitz bezahlen, den sich die Nachmieter wohl besorgt haben, da wir den einfachen weißen, nach unserem Einzug dort entsorgt hatten und unseren eigenen bei Auszug mitgenommen haben. Ich dachte der Vermieter würde so ein 08/15-Sitz für 15,00 € besorgen und nun soll ich den hohen Preis zahlen?

Füe Hilfe bin ich sehr dankbar.

Mietrecht, Kaution
ehemaliger Vermieter zockt uns ab!

Hallo! Da ich gerade total am Verzweifeln bin und nicht das Geld für einen Anwat habe oder im Mieterschutzbund bin, versuche ich es mal hier... Wir haben ein riesen großes Problem mit unserem ehemaligem Vermieter, der uns gnadenlos im Nachhinein Kohle ohne Ende abzockt.. Mein Freund hat 8 Jahre lang in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Im Oktober haben wir dann kurzfristig entschlossen, 300km entfernt zusammen zu ziehen. Wir haben sogar einen Nachmieter für die Wohnung gefunden, der zum 1. November eingezogen wäre. Unser ehemaliger Vermieter allerdings wollte über diesen neuen Nachmieter eine Nacht schlafen und hat ihn 2 Wochen warten lassen, bis er ihm eine Zusage gab. In der Zeit hat sich der gute Herr natürlich eine andere Wohnung gesucht und ist somit nicht eingezogen. Da wir nun keinen Nachmieter hatten und unser lieber Vermieter es nicht für nötig hielt, jemanden zu suchen, mussten wir 3 Monate lang weiterhin für eine Wohnung Miete zahlen, die leer stand. Das haben wir ja noch über uns ergehen lassen, das wir am kürzeren Hebel saßen. Dann wurde uns zusätlich gesagt, dass wir unsere 2000€ Kaution nicht mehr wieder bekommen, da die Wände neu gestrichen werden müssen und der Füßboden Kratzer hat. Auch das haben wir noch eingesehen, da wir bei dem Vermieter von Anfang an wussten, dass es ein geldgieriger Dreckspatz ist. Wir sind dann Ende Oktober weggezogen und haben extra einen Freund (gelernter Maler) beauftragt, die komplette Wohnung neu zu streichen, was er auch tat. Im Januar kam dann von dem ehemaligem Vermieter, dass die Decken nicht gestrichen wurden und daher die ganze Wohnung nochmal gestrichen werden muss und dass er dafür jemanden engagiert. Seit dem kam nichts mehr von ihm. Heute haben wir dann mit Erschrecken fest gestellt, dass der Dreckspatz und letzte Woche ohne Vorankündigung 1600€ von unserem Konto abgebucht hat. Damit wurde angeblich der Boden neu verlegt (Es waren nur im Büro ein paar Kratzer) und die komplette Bude wurde nochmal gestrichen. Die Wohnungsübergabe für die neuen Mieter war allerdings im Dezember! Und wir waren eine Woche zuvor nochmal dort, um die Wohnung nochmals zu säubern. Ein Nachbar hat uns gesagt, dass er sich sicher ist, dass in der Woche danach NIEMAND in der Wohnung war. Das heißt, sie wurde weder gestrichen, noch wurde ein verdammter Boden verlegt. Da wir so weit weg wohnen, können wir nicht selbst nachschauen. Aber so wie es aussieht, hat er uns 1600€ für "Reperaturen" abgebucht, die niemals vorgenommen wurden! Wir sind stinksauer und am Verzweifeln. Darf er so etwas überhaupt?! Wir wissen nicht mehr weiter!

Geld, Kaution, Vermieter, Reparatur

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