Ex-Vermieter reagiert nicht auf meine Forderungen - was jetzt?

Hallo, ich bin vor einem Jahr aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das damalige Übergabeprotokoll beinhaltete keine Mängel. Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Im Dez. ´12 bekam ich die Abrechnung für 2011 (mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion) und zudem eine "Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?). Zudem wurden Zahlungen meinerseits einfach "übersehen". Ich legte also Widerspruch ein, mit Bitte um Rückzahlung der Kaution und Einsicht in Belege. Er meldete sich telefonisch am Ende meiner gesetzten Frist und bat um etwas mehr Zeit. Danach erfolgte 6 Wochen lang keinerlei Reaktion mehr, sodass ich ein Schreiben aufsetzte, in dem ich erneut um Rückzahlung der Kaution, sowie Rückzahlung der zweifelhaft berechneten Posten bat. Diese Frist läuft bald ab und es erfolgte bisher keine Zahlung und auch sonst keine Reaktion. Meine Frage: Ich habe nicht explizit ´Mahnung´ über mein letztes Schreiben geschrieben, aber eine Zahlungsfrist gesetzt. Muss ich jetzt nocheinmal mahnen oder könnte ich nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ist es ratsam diesen eigenmächtig zu machen oder sollte man dies einen Anwalt machen lassen? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Vielen Dank!

Mieter, Anwalt, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung, Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wie viel Kaution kann ich für Schäden an Möbeln und nicht besenreiner Übergabe abziehen?

Ich habe von September 2011 bis Juli 2012 mein möbliertes Zimmer in meiner WG an eine sogenannte Freundin untervermietet. Wir haben einen Untermietvertrag aus dem Internet ausgefüllt und sie hat mir zusätzlich 300 € Kaution überwiesen. Als die Mietzeit abgelaufen war und ich zurück in mein Zimmer ziehen wollte, war sie persönlich nicht anwesend, daher gibt es keine offizielle Übergabe und auch kein Übergabeprotokoll. Ich hatte jedoch einen Freund bei mir, der bezeugen kann, wie ich das Zimmer vorgefunden hatte.

Da meine Untermieterin im Prozess war, in ein anderes Zimmer in der WG zu ziehen, hatte ich ihr angeboten, sie könne zur Not ein paar Sachen in meinem Zimmer lassen, falls sie im Flur keinen Platz für ihre Sachen findet, solange ich das Zimmer ordentlich wiederfinde und genug Platz für meine eigenen Sachen habe. Sie hinterließ mein Zimmer jedoch komplett ungeputzt und vollgestopft mit ihren Sachen. Es war weder gesaugt, noch gewischt, es waren klebrige Spritzer an der Innentür, die Schubladen entweder mit ihren Sachen voll oder voller Haare und Staub, die Regalböden staubig, der Balkon von solch einer Erd- und Dreckschicht bedeckt, dass man die Kacheln nicht sehen konnte und diese selbst nach 4 Stunden intensiver Reinigung immer noch verfärbt sind. Da ich selbst nicht in diesem Dreck leben wollte und sie eine Woche nicht anwesend war, um die Mängel selbst zu beheben, habe ich selbst 2 Tage lang geschrubbt und geputzt und ihre Sachen ins neue Zimmer getragen.

Dazu kommt, dass ein Teil meiner Möbel ohne Absprache von ihr abgebaut und im feuchten Keller gelagert wurden, woraufhin sie schimmelten und verrosteten. Regalböden waren verkratzt, mein Schreibtischstuhl hat einen großen Riss im Leder, ich fand ein großes Loch in der Wand, aus dem eine Wandbefestigung herausgebrochen ist, mein Lattenrost ist kaputt und man liegt nun schief auf dem Bett, usw.

Ich dachte eigentlich, wir können das friedlich klären und als sie mich bat, ihr die Kaution zu überweisen, schrieb ich ihr freundlich zurück, dass ich das gerne mache, ich mich aber zunächst gerne mit ihr absprechen möchte, wie viel genau, da leider ein paar Sachen kaputt gegangen sind (welche ich detailliert auflistete) und was für einen Betrag sie angemessen fände. Daraufhin hörte ich 4 Monate lang nichts von ihr und heute kam plötzlich ein Einschreiben, in dem sie mich auffordert, die Kaution ungekürzt und umgehend auf ihr Konto zu überweisen oder sie leite rechtlich Schritte ein.

Hier meine Frage: wie viel Geld darf ich denn rechtlich wegen nicht besenreiner Hinterlassung und Schäden an den Möbeln von der Kaution abziehen? Brauche ich dazu alle Rechnungen? Ich habe ja alles selber geputzt. Wie beweise ich, dass die Schäden nicht schon vorher da waren? Hat sie eine rechtliche Grundlage mich zu verklagen, wenn ich doch Mängel zu monieren habe und sie darauf nie reagiert hat? Was mache ich denn jetzt am besten?

Kaution, Untermiete
Untermieterin in WG, Kostenbeteiligung an Waschmaschine und Sanierung von Kaution?

Hallo Zusammen,

ich habe ein dringendes Anliegen und ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt.

Eine Freundin von mir wohnt in einer WG zur Untermiete. Sie wird nun zum 31.01.2013 ausziehen, da sie sich dort total unwohl fühlt. Nun haben 2 der Mädels die dort wohnen Ende November beschlossen eine neue Waschmaschine zu kaufen ohne dies vorher mit meiner Freundin abzusprechen. (Sie hatten eine Waschmaschine, die auch noch funktionierte, jedoch sehr laut war). Da meine Freundin nicht über das Geld verfügt (sie wollen 45 Euro und sie ist noch in der Ausbildung) hat sie fortan bei Freunden ihre Wäsche gewaschen um so eine Mitbenutzung der Maschine zu vermeiden und der Kostenbeteiligung aus dem Weg gehen zu können. Jetzt kurz vor Auszug haben sie eine neue Schikane in petto. Sie wollen ihr weitere 60 Euro für die Sanierung des Badezimmers von der Kaution abziehen und das, obwohl sie noch nicht mal ein Jahr dort gewohnt hat. Das ist doch nie und nimmer rechtens, oder? Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden. Leider konnte ich auch keine genauen gesetzlichen Regelungen für die Untermiete und solche Fälle finden. Ich werde mir die Tage mal den Mietvertrag von meiner Freundin geben lassen und zu prüfen, was ev. vereinbart wurde, aber oftmals sind bestimmte Klauseln ja gar nicht zulässig, daher wollte ich vorher Eure Meinung hören.

Bitte helft mir!!

Herzlichen Dank!

Grüße, Mantasam

Kaution, Untermiete, WG, Neuanschaffung, Kostenbeteiligung
Neuer Vermieter verlangt Kaution......aber wie!

Hallo, meine Mutter bewohnt seit dem 15.07.2001 eine Mietwohnung. In dem bis heute gültigen Mietvertrag wurde keine Kaution vereinbart. Vor einiger Zeit fand ein Vermieterwechsel statt. Der neue Vermieter verlangte eine Kaution in der gesetzlichen Höhe von 3 Monatsmieten. Diese war meine Mutter nicht in der Lage zu bezahlen. Daraufhin schlug der Vermieter vor die Kaltmiete zu erhöhen um so die Kaution anzusparen. Auf Nachfragen meiner Mutter in welcher Höhe sich die Ansparung befindet wurde vom Vermieter eine Ansparung bestritten. Hierzu gibt es ein Schreiben vom Vermieter vom 22.09.2012. in dem folgendes steht.

Einen Hinweis zum Thema Mietkaution möchten wir noch geben: Da Ihre Mutter sich derzeit außer stande sieht eine Mietkaution zu hinterlegen, mussten wir den Mietzins entsprechend anpassen. Wir haben damals schriftlich angezeigt, das wir bereit sind die Miete zu senken, sobald die abgerufene Mietkaution eingegangen ist. Wir stellen hiermit klar, dass die erhöhte Miete, dass Risiko eines Mietausfalls verringert. Keinesfalls wird mit der Mietdifferenz eine Mietkaution für Ihre Mutter angespart.

Darauf hin schickte ich dem Vermieter ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

In Ihrem Schreiben vom 22.09.2012. erklären Sie, dass die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls verringert. Ich darf davon ausgehen das die Differenz der nach Mietvertrag zu zahlenden Miete und der tatsächlich gezahlten Miete angepart wird, um bei Illiquidenz darauf zurückzugreifen. Ich bitte Sie daher, mir die Buchungen zwecks Sichtung der bis dato angesparten Summe zukommen zu lassen.

Die Antwort des Vermieters war wie folgt:

Wir hatten Ihrer Mutter mit Schreiben vom 16.05.2010 vorgeschlagen die erforderliche Mietkaution von 900,-€ einzuzahlen. Dann wären wir bereit gewesen die Kaltmiete zu senken. Ihre Mutter reagierte darauf nicht. Es wurde bis heute der fällige Mietzins von 440,-€ gezahlt. Noch einmal: es handelt sich hier nicht um eine Ansparung, sondern über eine normale Mietzahlung. Irgendeine von Ihnen angefragte Ansparsumme gibt es nicht. Solange Ihre Mutter keine Kaution hinterlegt, bleibt es bei dieser Mietzahlung.

Nun zu meiner Frage. Ist es rechtens das der neue Vermieter eine Kaution verlangt? Darf der Vermieter die Kaltmiete erhöhen nur weil keine Kaution hinterlegt wurde, die im alten Mietvertrag nicht vereinbart war? Wie muss ich den Satz verstehen das die erhöhte Miete das Risiko eines Mietausfalls mindert?

Für Ihre Antwort und Bemühungen vielen Dank im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Brauner

Mieter, Kaution
Katzen haben unsere Mietwohnung zerkratzt

Hallo, wir hatten bis vor zwei Monaten eine Wohnung mit Echtholzfußboden an ein Ehepaar mit 3 Katzen vermietet. Sie sicherten uns vor Mietbeginn zu, dass Ihre Katzen absolut brav sind und nichts zerstören. Als wir bei der Wohnungsübergabe unseren Fußboden gesehen haben, hat uns fast der Schlag getroffen. Der Holzfußboden wies tiefe Kratzer auf. Wir haben daraufhin einen Kostenvoranschlag eingeholt. Die Kosten für das Abschleifen des Bodens belaufen sich auf € 1.650,00. Die ehemaligen Mieter wollten die Kosten noch von einem, wie sie sagten, Sachverständigen prüfen lassen. Nachdem wir dann aber nichts mehr hörten, forderte ich sie auf, den Restbetrag (Kaution über € 1.000,00 haben wir einbehalten) von € 650,00 zu zahlen. Heute haben sie uns dann folgendes geschrieben:

Da uns bereits vor unserem Einzug die Haustierhaltung unserer drei Katzen erlaubt wurde, gelten laut Mietrecht Kratzer im Parkett als normale Abnutzung des Bodens und damit zum üblichen Mietgebrauch. Der Vermieter muss bei Erlaubnis der Katzenhaltung von einem höheren Verschleiß des Bodens ausgehen, somit liegt eine vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung vor. Dementsprechend sind wir zu keinerlei Schadensersatz oder etwaiger Reparaturkostenübernahme verpflichtet. (Vergleichsurteil: AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98)

Aufgrund dieser Sachlage möchten wir euch demnach bitten, uns die Kaution in voller Höhe inklusive Zinsen, wie im Mietvertrag vereinbart, zurückzuzahlen. Für unsere Unterlagen hätten wir dazu auch gerne eine Kopie des Sparbuchs, auf das ihr die 1.000 EUR, wie im Mietvertrag vereinbart, eingezahlt habt. Bitte überweist den entsprechenden Betrag auf unser Konto.

ZITAT ENDE !!!

Das kann doch wohl nicht wahr sein?!? Was sollten wir jetzt tun. Es handelte sich a) nicht um eine Parkettboden, sondern um einen Echtholzfußboden, b) handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren, sondern um tiefe Kratzer. Was kann ich diesen jetzt schreiben ? Hat jemand eine Idee, wie wie trotzdem nicht auf unseren beschädigten Boden sitzen bleiben ? Vielen Dank im Voraus....

Wohnung, Katze, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, Sachbeschädigung
Übergabe Mietkaution nach Kauf vermieteter Eigentumswohnung?

Hallo, ich habe im Februar eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer sich verpflichtet "eine durch den Mieter gestellte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) an den Erwerber zu übergeben". Das Geld habe ich bis heute nicht bekommen.

Die Mieter haben eine Einzahlungsquittung über die Kaution bei der Hausverwaltung. Diese behauptet in einem Schreiben, dass sie die Kaution bereits 1994 an den Eigentümer (ist der gleiche, der mir die Wohnung verkauft hat) ausgezahlt habe, Bankbelege existieren wohl nicht mehr). Der Verkäufer behauptet nun, dass er angeblich das Geld nie erhalten hätte und es daher nicht an mich ausreichen könne.

Mir gegenüber hat er auch behauptet, dass die Mieter die Kaution im Falle eines Auszugs nur von ihm zurückverlangen könnten, nicht aber von mir als neuem Eigentümer. Ich müsse mich um diesen Streit daher nicht kümmern. Genau das bezweifele ich aber. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Käufen ab 2001 der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer unabhängig davon verlangen kann, ob dieser das Geld vom Alteigentümer erhalten hat oder nicht.

Jetzt ist für mich die Frage:

  • muss ich bei Auszug der Mieter die Kaution zahlen?

  • muss der Verkäufer mir die Kaution aushändigen bzw. wie erreiche ich das?

  • Was könnte mich ein evtl. Rechtsstreit denn kosten (Kaufpreis der Wohnung war 75.000 EUR)?

Mietrecht, Kaution, Eigentumswohnung
Mietkaution bezahlt vor Mietvertrag

Hallo,

es gab hier schon mal eine ganz ähnliche Frage:

http://www.gutefrage.net/frage/kaution-gezahlt-und-noch-kein-mietvertrag-will-mein-geld-zurueck-aber-wie

Bei mir ist es so, dass ich ein Zimmer mieten wollte und die Vermieterin schon 3 Monate vor Einzug die Kaution haben wollte, damit Sie mir dieses Zimmer freihält, da sie noch andere Interessenten hätte.

Da ich zu diesem Zeitpunkt nichts Besseres finden konnte, habe ich die Kaution überwiesen. Ein paar Tage später hat sie mich informiert, dass die Mietkosten doch höher sein, als zuvor ausgemacht, aufgrund gestiegender Nebenkosten. Daraufhin habe ich mal spontan geschaut, ob es mitlerweile günstigere Wohnangebote gibt und auch sofort eines gefunden, was gut 100€ günstiger ist. Jetzt möchte sie demnächst den Vertrag mit mir abschließen.

Ich würde jetzt allerding lieber die andere Wohnung nehmen, aber natürlich nur, wenn ich die Kaution zurück bekomme. Habe es der Vermieterin noch nicht gesagt, da ich keinen Streit auslösen möchte und vorher wissen will, wie die rechtliche Lage ist.

Muss ich jetzt die Wohnung nehmen und kann die Kaution nicht zurückverlangen? Habe ihr bisher nur per email zugesagt und halt die Kaution überwiesen.

Ich hoffe ja, dass die Frau Verständnis hat, aber darauf kann man sich nicht unbedingt verlassen,

Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten und Ratschläge freuen.

mfg dohnoname

Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Mitbewohner hält sich nicht an Putzplan - Möglich ihm eine Putzfrau in Rechnung zu stellen?

Hi,

ich bin Hauptmieter einer WG und habe zwei Untermieter. Die eine Person hält sich an alles im Putzplan. Leider habe ich noch einen Stinkfaulen Untermieter der nicht nur klaut und einem danach hinterhältig ins Gesicht lügt, sondern auch noch seine Haushalts-Pflichten vernachlässigt.

Somit müssen wir seine Tätigkeiten mit übernehmen, denn wenn nicht geputzt wird verkommt die Wohnung und das geht letztlich an MEINE Mietkaution. Außerdem ist das Bad seine Aufgabe und im dreck zu baden ist auch unangenehm.

Nun ist die Frage ob wir für jeden Putz-Ausfall eine Forderung in Höhe von 10 Euro verlangen dürfen und wie wir das am Besten angehen. Mietkaution wurde in angemessener Höhe vom Untermieter hinterlegt. Ich habe im Untermietvertrag ausdrücklich erwähnt dass gewissenhaft mit anderer Leute Sachen umgegangen wird und Reinheit vorausgesetzt ist. Genauso dass ein Putzplan erstellt wird an den man sich auch zu halten hat. Updates der WG-Regeln sind vorbehalten und werden per E-Mail mitgeteilt.

Zusätzlich ist zu erwähnen dass der Untermieter bereits gekündigt ist und die ganze Wohnung ebenfalls, da ich mir nach dem Typen keine WG mehr antun möchte... Jetzt gehts lediglich um die restlichen zwei Monate.

Also ist es möglich dass ich ihm die Putzausfälle in Rechnung stelle wenn es ein anderer übernimmt? Dass der Mitbewohner nicht putzt können andere bezeugen, unter anderem der andere Mitbewohner.

Vielen Dank im vorraus für die Hilfe

Miete, Kaution, putzplan, Vernachlässigung, WG, Wohngemeinschaft
Duschfugen im Badezimmer Schimmel Kaution einbehalten?! rechtens?!

Hallo Gemeinde,

ich wohne seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. In 1 Monat ziehe ich aus. Natürlich haben sich nun einige potentielle Nachmieter die Wohnung angeschaut im Beisammensein des Vermieters.

Der Vermieter machte mich darauf aufmerksam dass die Fugen in den Dusche als an der Duschkabine ganz unten, mit Schimmel befallen sein, ich solle dies sofort beseitigen sonst gäbe er mir am 1. meine Kaution nicht zurück.

Ich habe mich verteidigt und gesagt dass das Haus schon 12 Jahre als ist, und offensichtlich wurde die Dusche nicht richtig verfugt wie sonst sollte sich unter dem Silikon Schimmel bilden also ich weigere mich dies zu erneuern weil es nicht durch mich verursacht wurde.

Dann schob er Riesenlärm und bemängelte zudem auf dem Balkon noch die Granitfensterbank wie vorher weiss war jetzt an einer Stelle aber bisschen schwarz. (derGranit hat sich wohl schwarz eingefärbt k.A)

Zudem habe ich in der Küche eine Schönheitsreparatur vorgenommen ca.1m2 alte Tapete musste ich vom Vormieter entfernen und durch neue Tapete ersetzen (letztes Jahr auf meine Kosten) Auch das gefällt ihm nicht.

Es ist rechtens dass er die Kaution wegen dieser oder einem dieser 3 Fälle nicht zurückzahlt?

Danke für eure Hilfe die beste Antwort wird wie immer von mir ausgezeichnet und bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Vermutungen oder ähnliches.

Schimmel, Mietwohnung, Kaution
Reinigung von mind. 25 Jahre alten Teppichboden beim Auszug (MIETRECHT)?

Hallo liebe Mietrecht Experten,

ich habe eine Frage bezüglich der Teilersetzung bzw. Einbehaltung der Kaution wegen eines schmutzigen Teppichbodens beim Auszug.

Situation: Habe 2 Jahre in meiner Wohnung gewohnt, einen Mietvertrag unterschrieben in dem es heisst ich soll die Wohnung beim Auszug Besenrein überlassen und, wenn ich über 5 Jahre darin wohne, unbedingt die Wende streichen.

Die Wende waren beim Einzug weiß gestrichen, der Teppich, nach einer Reinigung mit einem von mir geliehenen Nasssauger annehmbar( NIchts schrifttliches Vorhanden)

Nun muss ich wegen meinem Beruf ausziehen und es fangen leicht Probleme mit dem Vermieter an: 1.) Streichen der Wohnung / ( Das sehe ich ein, da ich in der Wohnung geraucht habe, würde sie natürlich streichen) 2.) 250Euro Einbehaltung wegem dreckigem Teppichboden ( Das sehe ich nicht ein, da er laut eigner Aussage des Vermieters schon mind. 25Jahre alt ist und es damals nur noch meiner Reinugung zumutbar war ihn zu benutzen / der Vermieter meinte auch, dass er Laminat reinlegen wird, ich ihm aber die durch mit verursachten Flecken ersetzen muss ( Es stimmt das ich dem Teppich den Rest gegeben habe. Wachsflecken etc.)

Nun will ich einfach nur wissen ob es für diesen Teppich einen anteiligen Ersatz verlangen darf, 250 Euro finde ich viel und würde mir auch ein wenig wehtun, habe ein bisschen das Gefühl das er mich ein bisschen verarschen will.

Ausser Anwalt (ZEIT&Kosten, die ich nicht hab) fällt mir aber nichts ein, hab überlegt ihm einen Brief zu schreiben in dem ich das Bezahlen des teppiches Anfechte, aber mit meinem gefährlichen rechtlichen Halbwissen bringt es sicherlich nichts.

Würde mich freuen wenn mir jemand in der Sache ein wenig helfen könnte !

Bin echt verwundert das der Vermieter da so vorgeht, hatten nie Probleme und ich hab schon 6 Monate vor Auszug gekündgt! Als mal ein schwarm Bienen am Dachstuhl ein NEst gebaut haben und sich dann in meine Wohnung vorgekämpft haben, hat er irgendso ein tolles Gift in das Loch versprüht , er wusste genau das es GEsundheitsschädlich ist und ich ihm da tierisch ans Bein hätte.. p...... können !! Von dem her bin ich wirklich verwundert das er mir jetzt nicht entgegen kommt.

Miete, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Teppich, teppichboden
Vermieter vermietet Garage welche über unseren Zähler läuft?

Hallo ihr Lieben,

also wie in der Überschrift erwähnt handelt es sich um folgendes: Wir sind vor knapp einem Jahr in ein 2 Parteienhaus eingezogen und bewohnen die EG Wohnung. Damals zu Beginn des Mietverhältnisses hieß es seitens des Vermieters wir könnten die Garage (es gibt nur eine) mitmieten. Allerdings haben wir das da noch abgelehnt, aber mit der Option sie zum Winter hin dann doch noch mit anzumieten, was auch okay war. Im Laufe der Monate gab es allerdings mit dem Vermieter immer mehr Ärger und Unstimmigkeiten, unter anderem bekamen wir nach 3 Monaten Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Es stellte sich schnell heraus, dass dieser nur vorgetäuscht ist. Wir sind natürlich nicht zu seinen Bedingungen ausgezogen und so fing das an, dass er ständig irgendwelche Dinge suchte um uns hier rauszumobben. Unter anderem die Garage, die er vor knapp 6 Monaten angeblich an seinem Bruder, welcher leider direkt über uns wohnt vermietet hat. Nun ist meine Frage, ob das überhaupt gerechtfertigt ist, denn die Garage läuft über unsere Wohnung, sprich: Wir zahlen Strom, jedesmal wenn das Tor elektrisch auf und zu geht und jedesmal wenn die von oben der Meinung sind, sie müssten Party in der Garage feiern mit Licht, Musik usw. oder wenn er sein Auto darin repariert... Das Schärfste ist, wir dürfen noch nicht einmal (wie es anfangs noch erlaubt war) unsere Fahrräder durch die Garage schieben sondern müssen diese nun bei Wind und Wetter durch die eigene Wohnung schieben. Den Vermieter darauf angesprochen hieß es, na wenn wir ausziehen bekämen wir dann 20,00 Euro für die Garage und wir sollen uns wegen ein paar Cents nicht aufregen. Die Außenbeleuchtung läuft ebenfalls über unseren Zähler, wird aber von oben genauso beansprucht. Was können wir tun? Hat jemand einen hilfreichen Tipp? Wir sind leicht überfordert, gerade, weil die Situation in den letzten Monaten nicht einfach war. Ich könnte noch so viel mehr schreiben, z.B. dass er bei Auszug die Kaution nicht zurückzahlen will, weil er angeblich hohe Nachzahlungen hat, welche wir zu verursachen hätten, obwohl es nur einen Gas-und Wasserzähler für das ganze Haus gibt...oder die Tatsache das ich durch den ganzen Terror krank geworden bin usw... Aber glücklicherweise haben wir nun eine andere Whg. gefunden und werden bald umziehen mit der Hoffnung und Zuversicht auf bessere Zeiten.

Eigenbedarf, Kaution, Vermieter, Garage, Mietstreit
Mietkautionspfändung durch Dritte rechtens, obwohl Kaution von Angehörigen gezahlt wurde

Einen schönen guten Morgen allerseits, ich stehe vor folgendem Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen (evtl. sogar mit Urteilen in ähnlichen Fällen oder Paragraphen auf die ich mich beziehen könnte):

Person A = (Mieter); Person B = (Bruder von Person A); Vermieter = Wohnungsgesellschaft; Dritte = Firma mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)

A hat vor ca. 7 Jahren eine Wohnung bei Vermieter angemietet. Da A jedoch kaum Einkommen (Hartz-IV Empfänger) hatte bzw. immer noch nicht hat, bezahlt B die Kaution, dies wird vom Vermieter auch akzeptiert. Zwischen A und B wird vertraglich mit Unterschrift festgehalten, dass die Summe für die Kaution zu verwenden ist und nach Auszug (und nach Abrechnung eventueller Ansprüche durch den Vermieter) in Absprache mit dem Vermieter vollständig auf B's Konto zu überweisen ist. Soweit so gut.
Nun bekommt Vermieter jedoch Ende 2010 von Dritte die PfüB zugestellt und A zieht Ende 2011 aus der Wohnung aus und in ein anderes Bundesland. Vermieter meint nun jedoch auf Grund des PfüB den entsprechenden Anteil der Kaution an Dritte zahlen zu müssen (Ansprüche seitens des Vermieters auf die Kaution bestehen nicht). Da B nicht schon wieder für A einspringen kann und will, ist meine Frage, ob B's Vertrag nicht Vorrang hat, bzw. wie B an sein Geld kommen kann (von A direkt ist es immer noch nicht zu holen).

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße Marv

Finanzen, Recht, Mietrecht, Kaution, Pfändung
wen als begünstigen bei der überweisund eintragen bei der kaution?

hallöchen, ist ja fast schon peinlich so eine frage zu stellen. aber es ist meine erste wohnung und bei den leute in meinem umfeld ist es schon zu lange her und sie können mir meine frage nicht mehr wirklich beantworten. vielleicht kann mir ja wieder einmal hier jemand helfen...

es geht um die kaution. die habe ich heute per automat in meiner sparkasse überwiesen. nun frage ich mich wen ich als begünstigten hätte eintragen müssen. mich oder die hausverwaltung??? im mietvertrag steht als kontoinhaber die hausverwaltung und in einem seperaten brief, den ich erhalten habe steht mein name und gleich dahinter die hausverwaltung. habe jetzt nur die hausverwaltung als begünstigten eingetragen und meinen namen nur in den verwendungszweck. ist das richtig so?? oder bin doch ich die begünstigte, weil es ja sogesehen mein seperates kautionskonto ist???

leider hatte die hausverwaltung keine sprechzeiten mehr, also kann ich erst am montag wieder anrufen und habe angst, dass es falsch ist, wenn nur die hausverwaltung drin steht. das geld wird denk ich mal schon ankommen, bankdaten haben ja sonst gestimmt. aber nicht, dass es später mal probleme gibt, wenns darum geht, dass ich das geld zurück will. kennt sich jemand aus???

wahrscheinlich eine echt blöde frage, aber wenn man so ahnungslos ist, dann kommen so viele blöde fragen auf..sorry :/

Mietrecht, Kaution, Überweisung

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