Sind unten beschriebene Kosten zulässig?

Hallo zusammen,

ich bin Januar 2023 aus meiner vorherigen Wohnung frühzeitig ausgezogen. Die Dame, die für das Gebäude als 'Hausmeisterin' zuständig war, habe ich meinen geplanten Auszug frühzeitig mitgeteilt. Darauf meinte sie, dass sie bereits jemanden hätte, der Interesse an der Wohnung hat. Der Herr hat sich die Wohnung angeschaut und wollte diese auch gerne haben. Der Vermieter hat den potenziellen Nachmieter akzeptiert und alles weitere in die Wege geleitet. Das hat auch alles geklappt und wir sind im guten auseinander gegangen. Er meinte noch, dass er einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen einbehält, was ich auch nachvollziehen konnte.

Vor 2 Tagen habe ich eine Abrechnung meines vorherigen Vermieters bekommen, in der einige Kostenstellen aufgelistet wurden, von denen ich nicht weiß, ob diese zulässig sind.

1. 15€ für das Kautionsbuch. Darüber stand nichts im Mietvertrag.

2. 20€ Verwaltungskosten für den frühzeitigen Auszug. Dies war so im Mietvertrag vereinbart, wäre für mich also in Ordnung.

3. 40€, da ich keinen Nachmieter gestellt habe, da die Hausmeisterin bereits jemanden hatte. Stand so auch nicht um Mietvertrag.

Außerdem stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter die Kaution auf ein Kautionskonto angelegt hat, so wie es im Mietvertrag vereinbart war und was aus den Zinsen geworden ist. Das sind zwar keine Summen, aber interessieren würde es mich trotzdem.

75€ mag für einige nichts zu sein, aber für mich ist das aktuell viel Geld und ich würde gerne wissen, ob ich diese Kosten umgehen kann.

Freue mich über nette und konstruktive Antworten :)

LG

Kündigung, Mietwohnung, Kaution, Vermieter
Was würdet Ihr tun - Umziehen oder hierbleiben?

Hallo.

Ich lebe seit ungefähr fast 2 Jahren in der Stadt, wo ich studiere. Ich fühl mich hier nicht wohl und gehe wirklich nur raus fürs Studium und zum Einkaufen. Freunde habe ich nur in der Uni. Wir treffen uns aber nicht außerhalb der Uni, da ich auch kein Interesse dran habe. Ich lebe in einer schönen Wohnung mit 2 Zimmer und habe viel Platz hier. Die Miete ist auch sehr billig und ich kann es mir leisten nebenbei zu sparen etc ohne ein Minijob auszuüben.

Wie gesagt fühle ich mich in der Stadt nicht wohl (außer in meiner Wohnung). Die Stadt hat einen schlechten Ruf und hier wohnen kaum noch deutschsprachige Bürger (Ich bin nicht rassistisch und habe nichts gegen Menschen mit Migrationshintergrund oder Ausländer/Flüchtlinge. Ich habe selber ein Migrationshintergrund). Die Stadt hat auch kaum noch schöne Ecken und die Arbeitslosenquote ist hoch.

Ich möchte wieder in die Stadt ziehen wo ich aufgewachsen bin und meine Familie lebt. Aber die Miete ist da sehr hoch und ich könnte dort nicht leben ohne ein Minijob oder eine Arbeit nebenbei auszuüben. Ich weiss nicht ob ich dafür bereit wäre. Vorallem da ich auch noch ein Prakikum in meinem Studium absolvieren muss und wenn ich keinen bezahltes Praktikum finden würde müsste ich die Monate mit nur knapp 300€ leben (Lebensmittel, Klamotten, Busticket etc).

Was würdet ihr tun? Soll ich hier bleiben und warten bis das Studium fertig ist (Mitte nächstes Jahr) und dann umziehen, wenn ich eine Arbeitsstelle in der Stadt meiner Familie gefunden habe oder soll ich es wagen und jetzt umziehen und mir ein Minijob suchen ?

Zudem kommt noch dass ich alles finanzieren müsste d.h. Ich habe keine Helfer aus meiner Familie die mir helfen könnten und müsste ein Umzugsunternehmen beauftragen und die Kaution müsste ich auch wieder bezahlen. Ich müsste somit an mein Erspartes dran.

Leben, Familie, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Hilfestellung, Kaution, Vermieter, umzugsfirma, Umzugskosten, Kaltmiete, Lebensqualitat
Treppengeländer in gemieteter Wohnung Bestandteil der Renovierung?

Hallo!

Ich benötige Unterstützung beim Mieterrecht. Wir haben damals eine renovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag wurde notiert: "Die Wohnung wurde komplett renoviert übergeben, d. h. es wurden alle Decken und Wände in weiß von einem Malermeister gestrichen." Leider haben wir damals nicht festgehalten, dass das Treppengeländer in der Maisonette-Wohnung schon Lackschäden hatte und unser Meinung nach nicht gestrichen war.

Aus der Wohnung sind wir am 31.07.2022 ausgezogen.

Jetzt hält unsere damalige Vermieterin seit Juli die Kaution ein, weil sie die Nebenkostenabrechnung davon abziehen möchte (die haben wir im Dezember erhalten, aber auch nur für das Jahr 2021,nicht für 2022). Jetzt schrieb sie uns, dass sie von der Kaution den nachzuzahlenden Betrag der Nebenkostenabrechnung 2021 einbehält zusätzlich für 2022 auch einen Betrag einbehalten wird und die Reparaturkosten des Geländers.

Wir fragen uns, ob es rechtens ist, dass wir die Lackierung des Treppengeländers bezahlen müssen? Vor 3 Wochen haben wir den Brief erhalten, aber bis heute keine Rückzahlung erhalten. Sie schreibt, dass die Kaution als Spareinlage mit 3 monatiger Kündigungsfrist angelegt wurde. Darf sie es jetzt erst kündigen?

Ach ja, im Übergabeprotokoll wurde notiert :"Mängel : diverse Lackschäden am Geländer müssen geprüft und ggf. vom Mieter übernommen werden."

Hätte die Reparatur nicht schon längst erledigt sein müssen? Ich weiß, dass es längere Wartezeiten bei den Handwerkern gibt, aber es muss doch eine Frist geben?

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat wie man sich hier verhalten soll und ob es alles rechtens ist.

Vielen Dank schonmal!

Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Renovierung, Nebenkostenabrechnung
Wohnung Reservierung aufgehoben, Vermieterin wollte das wir einen Teil Bar bezahlen damit der Ehemann weniger Geld bekommt? Will das angez. Geld einbehalten?

Moin Moin zusammen,

folgende Situation. Wir haben uns Anfang September eine Wohnung angeschaut. Die gefiel uns auch. Die Vermieterin verlangte von uns eine Anzahlung der Kaution um uns die Wohnung zu reservieren. Sie sagte sie würde gerne ein Teil als Überweisung haben und einen Teil Bar, da sie zusammen mit Ihrem Ehemann die Häuser und diverse Wohnungen besitzt, diesen wollte Sie da er so schlimm war und in die Türkei gezogen ist nicht so viel Geld geben. Dies wollte sie auch so im Mietvertrag festhalten das sie nur den Betrag angeben würde welchen wir überweisen. Sollten wir Mal in die Arbeitslosigkeit kommen würde sie den Mietvertrag anpassen und die gesamt Miete dort nieder schreiben.

Nun wollte Sie die Anzahlung der Kaution für die Reservierung schnell haben da sie in den Urlaub fliegen würde in die Türkei und erst Ende September wieder da wäre.

Es verging nun etwas Zeit und mein Ehemann hat sich mit jemanden darüber unterhalten, dieser sagte wir sollen es nicht machen da es eine Straftat wäre und wir mitwissend ebenso strafbar machen würden. Da mein Mann eine Bewährung hat, wollten wir dieses nicht reskieren. Wir versuchten die Vermieterin zu erreichen im Oktober schrieb sie uns dann per WhatsApp das sie noch in der Türkei wäre und nur sporadisch Internet hat. Sie deshalb kaum telefonieren könnte. Dann war sie die letzte Oktober Woche wieder in Deutschland, wir haben unser Anliegen geschildert. Sie sagte sie würde das angezahlte Geld behalten, da wir so spät Bescheid gesagt haben uns sie nun einen Mietverlust hätte.

Heute rief sie uns an, ihr Anwalt sagt sie müsste das Geld nicht wieder zurück geben da es so kurzfristig ist.

Nun Frage ich mich ist das rechtens ? Nächste Woche haben wir einen Termin beim Mieterschutz. Wir fragen uns was können wir nun am besten machen ?

Vielleicht hat jemand einen Tipp, kann weiterhelfen oder war schon selbst in dieser Situation.

Ich bin über jede Antwort dankbar

Viele Grüße

Wohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Motorrad- bzw. Rollerverkauf Kaution?

Hallo zusammen,

ich verkaufe derzeit meinen neuwertigen Roller und bei Kleinanzeigen schrieb mich nun jemand an. Allerdings ohne ein "Hallo" sondern nur "Wann kann ich Probe fahren?".

Daraufhin habe ich folgendes geschrieben:

"Guten Tag, haben Sie Interesse am Roller oder geht es nur um eine Probefahrt? 😄 Am besten schicken Sie mir einmal ihre Telefonnummer, damit wir miteinander telefonieren können um eine Besichtigung und Probefahrt vereinbaren zu können. Bei einer Probefahrt wäre eine Kaution von 500€ in Bar und der Personalausweis für die Dauer der Probefahrt zu hinterlegen. Es wird dann kurz ein Probefahrtvertrag unterzeichnet. Sie benötigen für die Fahrt natürlich einen eigenen Helm und einen gültigen Führerschein. Bei einem Kauf, kann vor Ort der Kaufvertrag ausgefüllt werden und nach Zahlung kann dann der Roller mit Zubehör direkt mitgenommen werden. VG"

Als Antwort kam dann prompt:

"Das ist mir echt suspekt gleich 500 euro...nein ich lasse es lieber sein"

Findet ihr eine Kaution von 500€ suspekt oder zu viel?
Der Rollerpreis ist mehr als 3 mal so hoch. Finde irgendwie die Nachrichten von dem vermeintlichen Interessenten etwas auffällig. Würdet ihr keine Kaution nehmen?

Hab dem das mit der Kaution noch mal erklärt und gefragt, ob er überhaupt bereit für eine Kaution ist. Ja wäre er aber nicht in der Höhe und er will die Papiere und Kopie vom Personalausweis von mir. Das find ich sehr komisch. Hab dann noch mal drauf gedrängt, dass wir uns doch am besten jetzt telefonisch austauschen sollten, um alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Dann schrieb er plötzlich, dass er es lieber lässt, weil der ja neu 2000 kosten würde (eher 2100€) und er dafür keine Nummer austauschen will. Mit meinem ganzen Zubehör und Rollerpreis hätte er am Ende locker 600 Euro gespart, obwohl mein Roller nicht mal 1000km hat ^^.
Hab dem dann noch mal meine Nummer geschickt aber kam jetzt auch nix mehr.

Gehts nur mir so, oder ist das ein unübliches Verhalten bei einer Anfrage?
Mache sowas zum ersten mal.

VG

Update: Mich hat nun eine nette Dame angerufen :D War seriös, aber verängstigt wegen den Daten. Ich fahre mit dem Roller nun morgen direkt zu ihr rum. Sie will ihn auf jeden Fall haben und fährt auch schon Roller. So kann sich das Blatt wenden ^^ Ein Telefonat kann alles verändern.

Motorrad, Kaution, probefahrt, Roller, Verkauf
Darf ein Vermieter die Kaution einbehalten, obwohl er die Wohnung nach 14 Jahren sowieso kernsarniert?

Hallo liebe Community,

ich weiß es ist vermutlich eine nicht so einfache Frage, aber evtl. könnt ihr mir Tipps geben.

Ich bin nach 14 Jahren aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Diese war schon beim Einzug nicht komplett neu renoviert.

Wir sind sechs Parteien im Haus und hatten gerade in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen mit dem Vermieter wegen versch. Dingen. Da die Wohnungen teilweise Mängel aufzeigten wie

  • Wohnungstüren, die z.B. viel Zugluft durchliesen so wie Gerüche,
  • Holztürrahmen in den Wohnungen, welche stark „abblätterten“ an vielen Stellen
  • Heizkörper welche rosteten

usw.

Wenn er „Notlösungen“ durchgeführt hat, mussten wir immer dafür zahlen. Und alles andere sollten wir selbst „richten“. Eine komplette Renovierung lehnte er ab mit der Aussage, er würde erst renovieren „wenn die alten Mieter weg sind und er dann auch mehr Miete verlangen kann“.

Viele Mieter, welche schon ausgezogen sind haben berichtet, dass sie keine Kaution zurückbekommen haben. Von einer Partei wollte er sogar 4000€ nachträglich haben, obwohl sie viel selbst renoviert haben in der Wohnung.

Jedenfalls fordert er jetzt von mir knapp 1000€ und hat eben so Dinge wie „Beschädigte Türrahmen“, „Beschädigtes Waschbecken“ usw. berechnet.

Was mich aber ärgert ist, dass er die Wohnung komplett kernsarniert hat, so wie er es auch immer angekündigt hat. Das heißt er hat alles rausgerissen, was er auch ohne „Mängel“ sowieso gemacht hätte, fordert aber trotzdem Geld von mir… Er hat meine Kaution von knapp 730€ einbehalten und fordert eben noch den Rest.

Wie seht ihr das? Ist er dazu berechtigt nach 14 Jahren? Sollte ich mich rechtlich beraten lassen und dagegen vorgehen?

Vielen Dank schonmal!

Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mieterrecht
Vermieter will die Kaution für die Nk Abrechnung einbehalten, darf er das?

Hallo ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Wir haben vor etwa 3 Wochen die Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll usw gemacht. Dort meinte er, das er die Kaution mit der nächsten Nebenkosten Abrechnung auszahlt was einen Monat dauern kann. Mit der Nk Abrechnung 2021 würden wir dann in Verbindung bleiben, da diese ja erst Ende 2022 kommen wird.

So jetzt gestern hat er gesagt das die Nk Abrechnung fertig ist und ich ein Guthaben habe von knapp 400€ was er mir überweisen wird. Ich meinte dann zu Ihm das er mir dann die Kaution auch überweisen kann. Daraufhin meinte er das er von Anfang an meinte das er die Kaution bis Ende nächstes Jahr einbehalten wird falls es nächstes Jahr eine Nachzahlung geben sollte. Damit bin ich nicht einverstanden und meinte zu Ihm das es Schwachsinn ist die komplette Kaution einzubehalten wenn ich dieses Jahr schon ein Guthaben habe von 400€ habe ist es sehr unwahrscheinlich das eine Nachzahlung in höhe von 1000€ kommt was das rechtfertigen würde. Er meinte nur es ist für seine Sicherheit.

Dazu kommt noch, dass die Wohnung 3 Monate leer steht, weil die Miete bis einschließlich Oktober gezahlt wurde ich aber schon am 1.8 ausgezogen wurde.

Jetzt meine Frage kann er das einfach so einbehalten?

Auf mein Angebot das er 340€ der Kaution bis zur nächsten Nk Abrechnung einbehalten kann für seine „Sicherheit“, meinte er nur das er auch 340€ behalten kann und die Sache damit erledigt wäre egal ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung kommt. Was auch keinen Sinn ergibt

Bitte gebt mir einen Rat ich kann mir nicht vorstellen, dass das Rechtens ist.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wirtschaft und Finanzen
Kaution wurde auf das falsche Konto überwiesen?

Hallo,

wie oben schon zu lesen ist, hat die Wohnungsbaugesellschaft die Kaution aufs falsche Konto überwiesen. Aber nun ganz von vorne.

Mein Partner hat seine alte Wohnung gekündigt (mit im Mietvertrag stand seine Ex - Freundin). Nach der Kündigung und Wohnungsübergabe, gab es ein Telefonat zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und meinem Partner, wo besprochen wurde, auf welches Konto die Kaution ausgezahlt werden soll. Die Dame am Telefon meinte wir sollen nochmal eine E-Mail schreiben, wo die Kaution hin überwiesen werden soll. Dies taten wir auch direkt nach dem Telefonat! (Die Kaution hat damals mein Partner bezahlt)

Dann kam der Brief wo drin stand, dass sie die Kaution in der Höhe auf das Konto überwiesen haben. Allerdings war dies das Konto von seiner Ex-Freundin, obwohl die E-Mail hinterlegt war mit seinen Kontodaten.

Nun haben wir bei der Wohnungsbaugesellschaft angerufen und wurden 2 Wochen lang hingehalten, dass die Kollegin, der der Fehler passiert sei, nicht da sei und sich bei uns meldet. Wir hatten in 2 Wochen über 5 mal angerufen und haben immer wieder dieselbe Auskunft bekommen. Heute haben wir dann endlich diese Frau erreicht und sie meinte, da seine Ex-Freundin auch mit im Mietvertrag stand, dass sie nichts machen können und das dies unser Problem nun sein und mein Partner es mit seiner Ex klären muss.

Trotz hinterlegter E-Mail ! Nun meine Frage, können wir rechtlich dagegen vorgehen, wenn die Wohnungsbaugesellschaft einen Fehler begangen hat?

Danke schonmal im Voraus für die Antworten.

Recht, Kaution, Kautionsrückzahlung

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