Guten Tag,

Vorwort: Mietkaution wurde hinterlegt. Nach dem Auszug konnten die Möbel und einige Persönliche Dinge nicht aus der Wohnung genommen werden.

Darf von der Mietkaution anteilig eine Kaltmiete abgezogen werden dafür das die Wohnung nicht wieder Vermietet werden konnte?

LG und Danke