Liebe Community,

Folgende Situation: Heute morgen hätte laut Mietvertrag und Vereinbarung mit der Vermieterin die Wohnungsübergabe stattfinden sollen. Dazu kam es jedoch nicht. Die Vermieterin hat bei dem Treffen gesagt, die Wohnungsübergabe könne nicht stattfinden, da wir nicht wie von ihr NACHTRÄGLICH und per E-Mail gefordert eine Bürgschaft mit uneingeschränkter Haftung unserer Eltern mit zur Übergabe gebracht haben. Den mitgebrachten Verrechnungsscheck über die erste Miete könne sie auch nicht annehmen, das Konto sei ja möglicherweise gar nicht gedeckt und die zweite Hälfte der Kaution haben wir ja auch noch nicht bezahlt. Dies seien ausreichende Gründe für sie, dass die Wohnungsübergabe nicht stattfinden könne. Sie würde uns die bereits bezahlte Kaution zurücküberweisen und versuchen "den Schaden gering zu halten".

Damit will sie uns jetzt womöglich auch noch den Mietentfall, der ihr "durch uns" entstanden ist bei uns geltend machen. Wir stehen jetzt ohne Wohnung da, eigtl wollten wir ja heute einziehen. Zusätzlich fürchte ich um die bereits bezahlte Kaution.

Wie sollen wir jetzt vorgehen? Schließlich kann sie nicht einfach von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten...sie kann ihn ja nur kündigen. Aber dazu braucht sie doch triftige Gründe. Und die nachträglich geforderte Bürgschaft sowie die noch nicht vollständig sondern nur zur Hälfte bezahlte Kaution sind meiner Meinung nach dafür nicht ausreichend. Ich weiß gerade gar nicht mehr weiter, wir wären gern in die Wohnung eingezogen, aber unter diesen Umständen will ich gerade eigtl. nur noch meine Kaution zurück...

Vielen Dank für eure Hilfe