Darf der Vermieter nach der offiziellen Wohnungsübergabe nochmal alleine in die Wohnung, um alles zu kontrollieren?

Ich habe eine dringende Frage zum Thema Wohnungsübergabe. I ch habe meine Wohnung zum 30.11.2015 diesen Jahres gekündigt und hatte auch genau an diesem Tag eine Wohnungsübergabe für 13.30Uhr zugesichert bekommen. Soweit so gut. Anstatt des Vermieters (der Hausverwaltung) schickte man eine Angestellte, die aber lediglich mit mir die Zählerstände ablas, die Fenster kontrollierte und den Herd der Single-Einbauküche prüfte. Danach meinte sie, dass ich ihr lediglich einen Bund Schlüssel zurückgeben sollte, da die Vermieterin selber noch einmal alles kontrollieren wolle und mir anschließend die Mängel per Post/Telefon mitteilen würde. Den anderen Schlüssel sollte ich behalten, damit ich gegebenenfalls nochmal in die Wohnung zurückkehren könnte, um mögliche Schäden auszubessern. Da ich in so einer Situaton noch nie war und meine rechtliche Situation nicht kannte, habe ich es erst einmal gemacht. Aber ist es überhaupt rechtlich, dass eine Vermieterin, ohne mein Beisein in die Wohnung geht, um "nochmal alles zu überprüfen"? Sie könnte ja auch selber irgendetwas kaputt machen, um auf meine Kosten etwas neues zu erhalten. Und außerdem habe ich ja auch seit dem Tag offiziell keinen rechtlichen Anspruh mehr auf die Wohnung.

Bisher habe ich weder einen Anruf, noch Post von meinem alten Vermieter erhalten, obwohl die Sache schon über eine Woche her ist. War jemand von euch schon mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen? Wäre sehr dankbar!

Miete, Kaution, Wohnungsübergabe
Was wird von Mietkaution abgezogen?

Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).

Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.

Lg =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Kaution teilweise einbehalten trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll!?

Hallo Leute (hoffentlich auch der ein oder andere Experte für Mietrecht) Am 28.05.2015 habe ich meine alte Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Ich habe ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem jeder Raum mit i.O. abgesegnet wurde. Die Übergabe lief auch sonst problemlos. Heute, am 23.06.2015, rief mich die Mutter meines ehemaligen Vermieters an um mich auf nachträglich entdeckte Mängel der Mietsache hinzuweisen. Sie haben Hundehaare in der Heizkörpern, sprich unter den Gittern gefunden. Laut der Dame wurde zunächst ein Gutachter zu Rate gezogen. Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten. Als ich mir das Protokoll noch ein mal ansah, bemerkte ich, dass der Vermieter ein (ich nehme an, wesentliches) Kreuz nicht gesetzt hat. Die Passage lautet: " [ ] Der Mietbereich befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es konnten keine Mängel festgestellt werden." Dass dieser abschließende Satz nicht angekreuzt ist, widerspricht ja völlig der vorher vermerkten "i.O.".

Ehrlich... Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?

Mietrecht, Kaution, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe
Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?

Hallo Leute,

ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:

  • Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.

  • Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)

  • Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).

  • Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.

Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.

Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.

Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!

Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wohnungsübergabe
Vermieter nötigt zum früheren Auszug & behält Kaution ein, Nachmieter gibt Möbel nicht heraus

Hallo,

wir sind eine Familie und haben Fragen bzgl Wohnrecht. Wir haben ein Haus zur Miete bewohnt (Kaution vor Mietbeginn beim VM hinterlegt, immer zuverlässig und pünktlich bezahlt). Der Mietvertrag ist zum 31. März ausgelaufen. Der Nachmieter hatte uns gebeten ob er zwischendurch (3 Wochen zuvor) rein darf um schon Lampen aufzuhängen etc - was wir erlaubt haben. Ebenso haben wir dem VM erlaubt schon die Malerarbeiten vornehmen zu lassen.

Der Kontakt war soweit in Ordnung bis kurz vor Mietende. Da fing der Nachmieter an dass er wegen Konflikten mit seinem VM schon eher raus müsse etc etc. Wir haben dann vor Mietende eine Email unseres VM erhalten dass der Nachmieter schon eher einziehen wolle und wir das Haus eher räumen müssen. Auf diese Email haben wir geantwortet dass dies nicht möglich ist (meine Frau musste den Umzug wegen meiner Arbeit fast allein stemmen trotz Risiko Schwangerschaft und so entstand nochmal mehr Zeitdruck).

Die Email wurde vom Vermieter ignoriert und am nächsten Tag standen dann der Vermieter vor der Türe und auch der Nachmieter und munter ging das einräumen der Möbel und Kisten vom Nachmieter los. (28. Mai um 11 Uhr) Uns wurde vom Nachmieter (in Anwesenheit des VM) eingeräumt die Sachen vom Gartenhaus noch später holen zu können. "Man benötige lediglich schnell das Haus selbst und die Garage in leerem Zustand"

Der Vermieter hat bisher die Kaution nicht zurückgezahlt, auch keinen Anteil - was können wir hier tun? Auf Emails/Briefe/Anrufe wird nicht reagiert. Der Nachmieter reagiert ebenso nicht auf Nachrichten bzw schreibt jetzt patzig zurück dass wir nur bis Ende der Mietsache die Frist hatten die Sachen abzuholen und dass er sie kostenpflichtig entsorgen lassen hätte. Aus sicherer Quelle wissen wir aber dass er noch immer im Besitz ist und unsere Sachen nun selbst nutzt. Zudem wollte er aus dem Garten diverse Sachen ablösen, nutzt diese nun auch aber bezahlt sie einfach nicht.

Nun die große Fragen - was können wir tun? 1.) Wie bekommen wir unsere Sachen wieder? Darf der Nachmieter sie einfach als nun sein Eigentum nutzen und behalten? Darf er die gekauften Dinge unbezahlt einbehalten?

2.) Wann muss der Vermieter die Kaution ausbezahlen? (er nannte letztens am Telefon dass viele viele Mängel im Haus wären - Fotos bekommen wir nicht und es ist ein Neubauhaus! Einziger bekannter Mangel bei Übergabe wurde festgehalten und von uns bereits (kulanterweise) bei der Versicherung eingereicht, da es sich um einen teils-Mietmangel handelte).

3.) ist der VM für die Einbehaltung unseres Eigentums schadensersatz-pflichtig? Immerhin hat er uns vor Mietende aus dem Haus genötigt (es waren zur Übergabe über 7 Personen anwesend die durchs Haus schwirrten)

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten, wir sind um jede Hilfe dankbar!

Mietrecht, Kaution, Diebstahl, Eigentum, Nötigung
Langfristiger Mietvertrag mit Airbnb?

Kann mir jemand Erfahrungen mitteilen zu langfristigen Mietverträgen mit Airbnb? Ich bekomme eine Wohnung angeboten (langfristig zu mieten) für einen sehr günstigen Preis, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich sowas machen soll. Ein deutscher "anständiger" Mietvertrag scheint mir sicherer zu sein. Außerdem wird nur eine Monatsmiete Kaution verlangt und ich kann mir das Einzugsdatum sogar aussuchen. Der Besitzer lebt in England, die Wohnung ist in Deutschland. Irgendwie erscheint mir das ein bisschen dubios. Können versteckte Kosten für Airbnb entstehen? Der Vertrag und die Bezahlung würden ebenfalls über Airbnb.com laufen. Fühle mich nicht ganz wohl dabei... Außerdem würde man mir den Schlüssel und den Mietvertrag zu schicken, ich kann die Wohnung anschauen und wenn sie mir gefällt, einfach den Vertrag zurück schicken. Wenn nicht, natürlich auch die Schlüssel. Könnte ich da evtl. auch auf dem Einwohnermeldeamt Probleme kriegen? Außerdem: der Vermieter hat anscheinend keine Ahnung vom deutschen Mietspiegel. Evtl. könnte doch dann eine enorme Mieterhöhung entstehen, sobald er das mit bekommt? Vielen Dank im voraus für Eure Infos/Meinungen/Antworten!

Wohnung, München, Miete, Berlin, Hamburg, Deutschland, Frankfurt, Stuttgart, Mainz, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Augsburg, Bonn, Dresden, Freiburg, Göppingen, Heilbronn, Ingolstadt, Karlsruhe, Konstanz, Lübeck, Münster, Österreich, Pforzheim, Potsdam, Salzburg, Wien, Vorkasse, Airbnb
Autovermietung will die Kaution nicht zurückzahlen

Für eine geschäftliche Fahrt benötigte ich einen Transporter um Material von B nach HH zu befördern. Da ich kein Führerschein hab klärte ich es mit einem gutem Freund ab, dass er die Fahrt mit mir macht. Den Führerschein hatte er jedoch erst seit einigen Monaten und so war es bei allen bekannten Autovermietern nicht möglich ein Fahrzeug zu bekommen. In letzer Sekunde habe ich einen Vermieter gefunden, der uns ein Fahrzeug angeboten hat. Ich freute mich, dass es doch noch klappt und war zudem positiv überrascht, dass der Mietpreis sogar um einiges günstiger war als bei den bekannten Verleih-Buden.

Hier kurz die Eckdaten zum Vorgang:

• Reservierung vom: 06.09.2014

• Mietartikel: DB Vito Kasten

• Vereinbarte Abholung/Tatsächliche Abholung: 06.09.2014 09:20

• Vereinbarte Rückgabe: 09.09.2014 09:20

• Tatsächliche Rückgabe: 09.09.2014 19:53

• Hinterlegte Kaution: 250,-- €

Durch Zeitverzögerung im Ablauf des Jobs in Hamburg sowie Stau auf der Autobahn haben wir das Fahrzeug erst ca. 10,5 Std. nach der vereinbarten Zeit zurückgegeben. Der Hauptansprechpartner war zu der Zeit nicht mehr da und somit fand die Rückgabe mit einer Mitarbeiterin (oder evtl. Putzfrau oder Mutter des Inhabers) statt. Auch eine Abnahme haben wir gemacht. Ich habe sogar mehr reingetankt als nötig gewesen wäre und das Auto ausgesaugt etc. ich sagte der Frau , dass dies "als kleine Wiedergutmachung" wäre und sie nickte ab.

Die Kaution könne Sie mir nicht zurück geben, sagte sie, ich solle dies dann am folgetag mit dem Chef (unser Ansprechpartner bei der Abholung) klären. Da der Kundenumgang bei der Abholung sehr gut war und alles sehr "freundschaftlich/geschäftlich" (also per Du), dachte ich es würde genauso bei der Rückzahlung der Kaution laufen. Dem war leider nicht so!

Nach einigen Versuchen die Angelegenheit Telefonisch (Anrufe und SMS) zu klären schrieb ich am 24.11.2014 die erste Mail mit der Aufforderung den Restbetrag zu begleichen.

als Antwort kam: > "von der hinterlegten Kaution sind abzüglich der Verspäteten Abgabe ( 49€ Zusatztag ) + 178€ die der Folge-Mieter erstattet bekommen hat, da wie schon erläutert ein anderes Fahrzeug angemietet wurde als vom Kunden reserviert. Somit ergibt sich noch ein Guthaben in höhe von 23€ die werde ich morgen überweisen."

Es folgten weiter Mails. Doch bis zum heutigen Tage habe ich immernoch kein Geld zurück bekommen.

Letzter Stand war der: Ich schrieb > "ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, die Kaution von 250€ auf die folgende Bankverbindung zurück zu zahlen... Den Miettag durch die verspätete Rückgabe können sie wie telefonisch bereits am 09.09.2014 abgesprochen von der Kaution abziehen. Eine Rechnung dafür erwarte ich selbstverständlich ebenfalls dafür. Die Abzüge, die Sie geltend machen wollen werden von mir gerügt und ich weise dies ausdrücklich zurück bis Sie entsprechende Nachweise erbringen können und mir eine Rechnung dafür gestellt haben"

Was kann ich tun?

Kaution, autovermietung
Kaution einbehalten trotz regulierten Schaden von Versicherung

Hallo, Ich bitte um dringende Beratung für das folgende Problem:

in einer Woche ziehe ich aus. Mein Vermieter will meine Kaution einbehalten und fordert noch mehr Geld trotz regulierten Schaden:

  • ich habe einen einmaligen Schaden verursacht, leichte Kratze an Nebentür. Und ich habe mich an Haftpflichtversicherung gemeldet. Das Schadenobjekt ist nur 1-2 Jahr alt.

  • Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag von 1600 EUR Brutto an Versicherung vorgelegt. In diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um kompletten Türblattaustausch von Schadenobjekt.

  • Ein Gutachter von Versicherung war vor zwei Woche Vorort. Ergebnis von Begutachtung:

    1. Schaden kann durch Reparatur behoben werden. Reparaturkosten Netto 400€
    2. Aber geringe optische Störungen könnten wahrscheinlich nicht gänzlich vermieden werden. Diese optische Beeinträchtigungen könnte eine Wertminderungszahlung geleistet werden und deren Höhe erst nach der Reparaturdurchfürhurng einzuschätzen ist.
    3. Kostenvoranschlag von dem Vermieter ist nicht zu beanstanden.
  • Mein Vermieter hat Reparaturvorschlag abgelehnt und 400€ angenommen.

  • In diesem Fall ist Zeitwertproblem nicht relevant.

  • Mein Vermieter hat mich mündlich informiert dass er meine Kaution von 700€ einbehalten will und ich noch 500€ zusätzlich zahlen muss. Die Reparatur hat er nicht gemacht.

Meine Frage:

  1. Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.

  2. wie soll ich vorgehen?

Danke für die Antwort.

Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung
Darf der Vermieter wegen Putzmängel einen Teil der Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

Ich bräuchte mal dringend einen Rat, von jemandem der sich in Sachen Mietrecht auskennt!

Von Oktober 2013 bis Januar 2015 habe ich mit 3 weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft gelebt. Meine Kaution über 200€ habe ich beim Einzug bar an die Mieter abgegeben. Das Mietverhältnis war von Anfang an sehr seltsam: Bewohner, die neu eingezogen sind, wurden stets vom Vermieter ausgesucht. Da der Vermieter gleich nebenan wohnte, behielt er sich auch das Recht ein, die gemeinschaftlichen Räume jederzeit zu betreten. Nur die eigenen Zimmer wurden nicht von ihm betreten.

Nun sind ein Mitbewohner und ich Ende Januar ausgezogen. Im Vertrag steht, wir müssten beim Auszug das gesamte Haus gründlich putzen. Mein Mitbewohner und ich teilten uns die Räume auf, ich putzte die Küche. Ich habe die Küche wirklich sehr reinlich geputzt, allerdings muss man beachten, dass noch zwei Mitbewohner in dieser Wohnung wohnen (die demnächst auch ausziehen) sodass ich nicht eingesehen habe, alles alleine zu machen. So habe ich auch z.B. nicht das Kühlschrankfach der Mitbewohner geputzt, die noch im Haus wohnen.

Zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass während meiner Wohnzeit zwei Bewohner ausgezogen sind, welche NICHTS im Haus geputzt hatten!!

Bei der Übergabe war der Mann des Vermieter-Ehepaars anwesend und versicherte mir, die gesamte Kaution kommende Woche zu überweisen.

Nun bekam ich aber das Geld nicht wie vereinbart überwiesen, sondern eine Email von seiner Frau, dass ich das Haus nicht sauber hinterlassen hätte. Sie führte einige Punkte auf, die nicht geputzt waren und sie hätte das jetzt am Wochenende alles geputzt und ziehe mir deshalb 30€ von meiner Kaution ab.

Durch Nachfragen meines ehemaligen Mitbewohners, der mit mir ausgezogen war, erfuhr ich, dass die Vermieterin nur mir, ihre Arbeitszeit in Rechnung stellte.

Mir geht es hier weniger um die 30€, eher um das Prinzip, da uns die Vermieter immer wieder auf der Nase herumtanzten. Das Wasser kam aus den Leitungen braun heraus, wir haben sie öfters darauf hingewiesen. Den Schaden haben sie nie behoben.

Inwiefern bin ich im Recht, wenn ich darauf bestehe, dass ich meine volle Kaution zurück erstattet bekomme?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Mietrecht, Kaution
Renovieren bei Auszug trotz Schimmel?

Hallo :)

Ich ziehe zum 31.1. aus meiner Wohnung aus. Ich habe in dieser Wohnung seit über 3 Jahren gewohnt.

Seit meinem Einzug hatte ich ein Problem mit Schimmel - Dieser kommt immer in der kalten Jahreszeit zum Vorschein.. Als ich es das erste Mal gesehen habe, hatte ich den Vermieter per E-Mail darauf angesprochen (~2 Monate nach Einzug) und er kam auch vorbei.. Er meine, dass läge an meinem Lüft-/Heiz-Verhalten. Seit dem ist nichts mehr passiert.. Bei Anrufen hat er nicht reagiert bzw. alles auf mich geschoben..

Jetzt ziehe ich aus und habe festgestellt, dass hinter der Schrankwand in der Stube auch Schimmelbefall existiert..

Betroffen sind vor Allen Stube und Schlafzimmer.. An den Außenwänden sowohl an den Wänden zum allg. Hausflur schimmelt es. Teilweise habe ich die Tapete entfernt, da diese scheinbar noch schneller schimmelt als die pure Wand. Bekämpft habe ich den Schimmel immer mit Chemiekeule(Chlor).

Ich habe den Vermieter 2 Monate vor Kündigungsdatum nochmals versucht zu erreichen um mit ihm einiges zu klären.. Vorrangig ging es um das renovieren - Seine Aussage dazu war, dass ich einfach die Wände mit (Teil-)entfernten Tapeten weiß überstreichen soll. Beim Einzug hieß es, dass ich nur die Stube weiß streichen brauch, wenn ich ausziehe - Das war aber leider nur mündlich.

Zu meiner Verteidigung.. Zu Beginn dachte ich, dass es wirklich an mir liegt/lag.. Deswegen habe ich auch nie das Gesundheitsamt oder sonstiges organisiert, weil ich nicht die Kosten tragen wollte, falls es an mir gelegen hätte.

Allerdings habe ich über 4 Winter nun verschiedenste "Lüft- und Heiztechniken" ausprobiert und alle ohne Erfolg. Meine Heizkosten-Nachzahlungen stiegen auf 600€ bei den Betriebskostenabrechnung..

Zusätzlich wurde ich jetzt bei Auszug von einem Hausnachbarn angesprochen ob es bei mir AUCH schimmeln würde.. Ich wohne im EG - Die anderen betroffenen Partein wohnen im 1+2. OG.. Zusätzlich hat eine Nachbarin gesagt, dass in den letzten 9 Jahren(Die sie dort wohnt) 5 mal der Mieter meiner Whg. gewechselt hat, da alle das Problem mit Schimmel hatten!

Ich habe diesen Monat noch keine Miete gezahlt - Da ich auch noch keine Kündigungbestätigung erhalten habe (Der Vermieter meldet sich einfach nicht mehr bzw. antwortet nicht mehr auf E-Mails). Miete habe ich auch deswegen nicht gezahlt, da ich denke, das meine Kaution so oder so für immer ade ist (Kautionsumme übersteigt Miete bei Weiten).

Muss ich die Wohnung nun renovieren? Obwohl es zu 99% ein Baumangel ist? Der Vermieter wusste seit meinen Einzug darüber Bescheid (E-Mail wegen Schimmel habe ich noch).

Ich habe überlegt, dass ich einfach die Wohnung Besenrein mache bzw. putze und die Wände in Ruhe lasse (Mit Schimmel bzw. entfernter Tapete).

Wie sieht es rechtlich aus?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann :/

Mit freundlichen Grüßen

Haus, Wohnung, Miete, Schimmel, Bau, Mietrecht, Kaution, Vermieter, renovieren
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück und will Schadensersatz

Hallo Leute. Ich hoffe jemand kann mir helfen ich fühle mich nicht kompetent genug meinen Fall zu beurteilen, aber vielleicht wird hier jemand schlau draus.

Also folgendes in Kurzfassung: Ich bin im April letzten Jahres ausgezogen da ich Mutter geworden bin. Vorher jedoch hatte ich beim Einzug und während meiner Schwangerschaft mehrmals die Vermieter (welche über mir wohnten) auf Schimmel hingewiesen welche erst nach Einschaltung des Mieterschutzbundes bereit waren diesen zu entfernen. Anwesend waren mein Vater als Zeuge, die Vermieterin, ein vom Vermieter beauftragter Mann zur Schimmelentfernung und eine unbekannte Frau, die sich später als Nachmieterin herausstellte.

Nun habe ich Oktober letzten Jahres den Mieterschutzbund aufgrund der noch fehlenden Kaution wieder eingeschaltet und meine Vermieter einen Rechtsanwalt konsultiert welcher mir nun einige Forderungen unterbreitete laut welchen ich dort Schimmel verursacht hätte, und unaufgeführte Schäden hinterlassen hätte durch welche sich eine Aufrechnung von knapp 300€ auf die 400€ Kaution ergibt, die ich nun begleichen soll. Meine Frage ist jetzt: Geht das ? Die oben erwähnte Nachmieterin ist direkt nach mir eingezogen und bei der Wohnungsübergabe war ein Zeuge meinerseits dabei, der bestätigen kann das nichts beanstandet wurde. Und außerdem war sowohl Nachmieterin als auch mein Vater dabei als der Schimmelentfernungsmann da war. 2 Monate später bin ich ausgezogen.
Sry für den langen Text aber ich hoffe mir kann jemand helfen :/

Schadensersatz, Schimmel, Mieter, Kaution, Vermieter
Verzinsung einer WG-Kaution bei sehr regelmäßigem Mitbewohnerwechsel

Hallo liebe gutefrage Community.

Ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall bezüglich der Kaution in einer WG. Ich habe natürlich schon gegooglelt, aber diese Frage scheint zu spezifisch zu sein, um direkt eine Antwort dort zu finden. Ich habe ein wenig weiter ausgeholt, damit die gesamten Umstände der Situaion nachvollziehbar sind.

Die WG wurde von mehreren Personen (alle Hauptmieter) gegründet, wobei jede Person ihren Anteil der Kaution eingreicht hat. Der Vermieter der Wohnung hat also seine Kaution von ~900€ anteilmäßig durch die Haupmieter am Anfang des Mietverhältnisses bekommen. Wie es in einer WG so üblich ist, kommt es mehrmals zum Mitbewohnerwechsel. Der Vermieter war so kulant den Mietvertrag weiterlaufen zu lassen und nur per Nachtrag zu regeln, wer denn jetzt noch in der Wohnung wohnt und wer gegebenenfalls Hauptmieter und Untermieter ist. Da nicht jedes Mal wenn jemand auszieht, die Kaution vom Vermieter zurückverlangt werden kann, nur um sie erneut einzuzahlen (Kautionsanteil des neuen Mieters), war die Regelung bis jetzt (seit 4 Jahren) immer so:

Wenn eine Person auszieht, bekommt sie vom Nachfolger die gezahlte Kaution zurück. Also ~300€ - ohne Zinsen. Diese Regelung wurde so über Jahre hinweg mit mehreren bzw. allen Mietern durchgezogen. Die Zinsen liegen praktisch immernoch beim Vermieter.

Mittlerweile wohnt nur noch Person X der "ursprünglichen WG" in der Wohnung und ist alleiniger Hauptmieter - und an diesen wird bei einem kompletten Ende des Hauptmietvertrages auch die Kaution (inkl. Zinsen) ausgezahlt. Person X hat nun die Erlaubnis sich Untermieter zu nehmen und mit diesen eigene Untermietverträge zu machen. Person X verlangt nun weiterhin diesen "normalen" Anteil, also ~300€ als Kaution von den Untermietern. Wenn also ein Untermieter auszieht, überweist Person X diesem den Betrag, den er vom Nachfolger erhält. Im Mietvertrag steht dann dazu, dass der Kautionsbetrag (sofern keine Kosten nach Ende des Mietvertrages offen sind), zeitnah zurückerstattet wird. Mündlich wird dann eben erklärt, dass die Kaution dann direkt an den Vorgänger geht.

Nun zieht Person B (Untermieter) aus und verlangt von Person X (Hauptmieter) Kaution + Zinsen (Wohndauer knapp 4 Monate). Da die Kaution jedesmal vom Nachzügler kam, konnte natürlich auch nie etwas angelegt werden. Was bei ständigen Mitbewohnerwechseln und extrem kurze Wohnzeiten (i.d.R. max. 6 Monate) sowieso wenig sinnvoll ist.

Wie soll sich Person X nun gegenüber den Forderungen von Person B verhalten? Inwiefern hat Person X jetzt "Schuld" und die "Pflicht" dem Ex-Untermieter Zinsen zu erstatten, die es nicht gibt und welche "Konsequenzen" sind zu erwarten?

Eine kleine "Zusatzfrage": Wenn Person B auszieht und anscheinend den Mietvertrag direkt zerreißt/vernichtet/verschlampt - ist Person X -verpflichtet- eine neue Kopie des Mietvertrages zu schicken, oder hat Person B da einfach Pech gehabt?

Gruß, Shogunx

Mietrecht, Kaution, Auszug, WG

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