Hallo liebe Gemeinde,

folgendes Problem:

Mieter M ist Ende Juli aus der Mietwohnung ausgezogen. Einige Tage zuvor entstand durch einen herunterfallenden Spiegelschrank im Bad ein Fliesenschaden (betroffen sind 5 Fliesen). M hat dies seiner Haftpflicht gemeldet, die bereit wäre diesen Schaden zu übernehmen, jedoch einen Kostenvoranschlag benötigt. 3 Wochen nach dem Auszug hat es Vermieter V endlich geschafft diesen zu besorgen (Hintergrund: der Fliesenleger ist ein Bekannter von V der dieses Bad damals schon "schwarz" gefliest hatte und leider im Urlaub war), jedoch hält M diesen für Wucher (Betrag 820 EUR). M teilt dies seiner Versicherung mit und bittet um einen Einsatz eines Fachkundigen, da er sehr daran zweifelt, dass es sich bei der Summer wirklich nur um die Regulierung seines tatsächlich verursachten Schadens geht. Nun 2 Tage nach dem Erhalt des Angebots macht V bei M telefonisch Druck, dass in 2 Wochen ein neuer Mieter da ist und bis dahin der Schaden behoben sein muss und er den Schaden über den vollen Betrag von 820 EUR von der noch hinterlegten Kaution von 800 EUR (was ein Zufall) beheben lassen wird. M stimmt diesen nicht zu, da er den Schaden erst von der Versicherung bzw. einen zweiten unabhängigen Unternehmen abnehmen lassen will. Eine Fristsetzung zur Behebung des Schadens vonseiten von V existiert nicht.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss M das wirklich dulden, oder hat er die Möglichkeit eine Fristsetzung zur Schadensregulierung zu verlangen um einen eigens ausgesuchten Betrieb mit der Reparatur zu beauftragen? Wie oben erwähnt ist der Auszug jetzt 3 Wochen her, aber es gab niemals eine Fristsetzung zur Schadensregulierung vonseiten von V bzw. hat V mit der Zusendung eines Angebots "getrödelt"