Wer trägt die Kosten für Reparaturen von Gebrauchsspuren an Türen einer Mietwohnung bei Auszug nach 11 Jahren?

Ich habe 11,5 Jahre mi 2 Kindern (1 Kind im Rollstuhl) in einer Wohnung gelebt, die zwar ebenerdig, von den Türen aber nicht behindertengerecht nach DIN-Norm war. Dem Vermieter war bekannt, dass mein Kind Rollstuhlfahrer ist. Dementsprechend haben Türblätter und Zargen einige kleinerer Schrammen davongetragen. Während der Mietzeit trat vom feuchten Keller heraufziehend in der Wohnung Schimmel auf. Daraus ergaben sich einige Streitigkeiten mit dem Vermieter bis ich die Wohnung auf Grund von Schimmel kündigte. Die Streitgeschichte, die daraus folgte möchte ich Euch ersparen. Ergebnis ist zumindest, dass ich es mit einer Wohnungsverwalterin zu tun habe, die keine Gelegenheit auszulassen scheint, mir finanziellen Schaden zufügen zu wollen. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und strebe auch keinen Rechtstreit an. Dafür fehlt mir einfach die Energie... Ich möchte eigentlich nur wissen : Wie hoch muss ich für Abnutzungserscheinungen in der Wohnung nach 11 Jahren haften? Ich habe jetzt die Kautionsabrechnung bekommen und soll demnach insgesamt über 2000,00 € Schadensersatz zahlen. Dass ich meine Kaution von 1000 € nicht zurück bekomme, hatte ich schon fast erwartet... dass ich nun aber auch noch 1000 € zusätzlich zahlen soll, macht mich sprachlos... dazu kommt, dass in der Abrechnung anscheinend willkürlich Zahlen eingesetzt wurden, die nicht mit Handwerkerrechnungen belegt wurden... was mache ich damit also, wenn ich keinen Rechtstreit will und Nerven sparen will?

Mietrecht, Kaution
Erfahrung mit 1&1 und kaution?

Ich habe gestern bei 1&1 einen handy vertrag abgeschlossen . Gleich danach habe ich auch eine bestellbestätigung erhalten. Nach kurzer Zeit ist eine weitere Email gekommen , das sich die Lieferzeit verzögert und ich mit 1&1 kontackt aufnehmen soll. Das habe ich auch gemacht und dann wurde mir mitgeteilt das ich 100€ kaution leisten soll und danach wird meine Hardware ausgeliefert .ich habe der Kaution zugestimmt und Dann wurde am Telefon gleich eine sprach Aufzeichnung gemacht , wo meine Daten wiederholt wurden und ich mit JA bestätigen soll. Dann meinte die Dame am tel. Das ich einen Brief und eine Email erhalten werde wo die Bankverbindung drauf ist ( diese Email habe uch nicht erhalten ) . Ich wollte aber vom Handy die Farbe ändern und wurde in eine andere Abteilung verbunden. Dort wurde meine Änderung übernommen , und kurz darauf habe ich erneut eine Email bekommen wo drin stand " die Hardware wurde erfolgreich geändert Zustellung am 10.01.17 ??!! Im controll Center steht " dieser vertrag befindet sich aktuell in einrichtung " Vertragsdauer und neue telefonnummer steht auch schon da. Ich kann auch schon paar Änderungen vornehmen z.b roaming Einstellung .

Nun zu meiner Frage : ist es normal das dir ganzen Daten schon im controll center stehen ?, oder ist da denen ein Fehler unterlaufen als ich die Hardware geändert habe. Was stand bei euch im controll center befor ihr die Kaution geleistet habt ?!

Kaution, 1und1
Kann man eine Kautionsrückzahlung mit einem Urkundenmahnbescheid versuchen?

Hallo,

ca. vor 10 monaten habe ich einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen,

Die Vermieterinen waren ein Paar.

im Dachgeschoss gab es 3 wohnung und damals wohnte ein Junge schon.

er besaß 2 wohung und nach 3 monaten wollte er ausziehen.

Weil es schwierig zu eine Mietwohnung zu finden, ich und meine frau entschieden in eine wohnung bis Auszug des Junge zu warten.

nach 3 Monaten sagte Vermieterin dass, müssen wir noch 15 tage warten. Also haben wir noch 15 tage warten. Und plotzlich versuchte der Vermieter Selbstmord.

Gerade davor hat Der Vermieter uns schon eine Kündigungsbrief wegen der Eigennutzung geschickt.

darüber hinaus habe ich mit die Vermieterin geredet. Aber wollte Sie die Miete erhohen, weil sie vor jetzt an zwei Kindern alleine erziehen müssen.

die Situation schockierte mich und in 7 tage habe ich die neue Wohnung gefunden und dank einem Anwalt die Fristlosekündigung geschickt und sauber reinigte wohnung übergeben.

das war schon vor 6 monate.

Und bis heute kann ich nicht die Mietkaution zurück bekkommen.

Wenn ich teleforniere, antwortet die Vermieter nicht oder einfach auflegt.

Keine Ahnung was kann ich tun.

schon vor 16 tage habe ich einen Mahnbrief geschickt und reagiert sie auch nicht.

Deswegen heute habe ich einen Urkundenmahnbescheid gefunden und ausgedrückt und nach zentrales Mahngericht geschickt.

ich habe schon 2 mal solchen Betruge erfahren, erstmal war die vermieter nach südkorea geflogen. (naja komme ich aus südkorea... )

Meine Frage ist dass, ob der Urkundenmahnbescheid in diesem fall gültig ist,

und was kann ich tun mehr? bitte helfen Sie mir..

Mietrecht, Kaution, Mahnbescheid
Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.

Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:

Hallo Frau...,

aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.

Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.

Darauf hin: [am 16.10.2016]

Hallo Frau...,

aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage...

Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Hauptmieter will Kaution nicht bezahlen und hat sich meinen Abstand eingesackt, wie kann ich vorgehen?

Guten Morgen, ich bin vor 6 Wochen aus meiner alten WG ausgezogen, in welcher ich Untermieter von einem der beiden Hauptmieter war. Die Kaution wurde also direkt an den Hauptmieter überwiesen und nicht an die Hausverwaltung. Wir gingen nicht im Guten auseinander, deshalb reagiert der ehemalige Hauptmieter nicht auf meine Whatsappnachrichten, SMS oder Anrufe. Jedoch möchte ich mein Geld haben, da neben der Kaution auch noch eine Abstandsszahlung von 175€ vereinbart wurde, welche Sie sich sehr wahrscheinlich von dem Nachmieter bereits einkassiert hat. Wie soll ich nun weiter vorgehen, da ich ihr das Geld auf keinen Fall überlassen will, was ja nur logisch ist, ich aber nicht vor Gericht ziehen will, da das ganze dann vermutlich deutlich teurer wird.. Meine Anwältin lässt mir heute ein Schreiben zukommen, auf dem der Sachverhalt genau beschrieben ist und dass ich ihr eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gebe, um das Geld vollständig zu überweisen, in der Hoffnung Sie möchte dann zahlen. Ich werde den Brief im Beisein eines Zeugen einwerfen und ihn unterschreiben lassen, dass er dabei war und ich den Brief in seinem Beisein eingeworfen habe. Falls dies nicht klappt, wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe auch noch die Chatverläufe, in denen Sie mir vor 6 Wochen zugesichert hat, mir die Kaution in den nächsten Tagen zu überweisen und andere Nachrichten, in welchen der Abstand vereinbart wurde

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe,

beste Grüße,

David

Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, weil ich auf dem Zimmer geraucht habe?

Hallo liebe Community, ich habe leider ein großes Problem mit folgendem Sachverhalt:

Ich habe manchmal in meinem WG Zimmer am Fenster Zigaretten geraucht und auch einmal eine Shisha. Im Mietvertrag steht tatsächlich drin, das das Rauchen im gesamten Haus untersagt ist. Habe genau ein halbes Jahr in dieser WG gewohnt. Da sich jedoch meine "tollen" Mitbewohner, aus persönlichen Differenzen, darüber beim Vermieter beschwert haben um mir eine rein zu drücken, droht mir der Vermieter nun nach meinem planmäßigen Auszug mit dem Einbehalten der Kaution von 1000€ + zus. Kosten für Streichen und Reinigung. Zudem droht er mir weiter, ebenfalls die Kosten für das Streichen des Flurs aufzudrücken wenn ich mich nicht bald bei Ihm melden sollte, da es dort fälschlicher Weise ebenfalls nach Rauch riechen soll.

Letztlich habe ich auf dem Zimmer kaum geraucht und sowohl an den Wänden als auch an den Möbeln die im Mietpreis integriert waren, sind keine Beschädigungen, Verfärbungen o.ä. zu sehen, wie auch?! Das ganze kam wenn dann am Wochenende mal vor, wenn ich besuch hatte oder ich feiern gehen wollte.

Deshalb meine Frage, darf der Vermieter das so ohne weiteres überhaupt? Was ratet Ihr mir jetzt zu tun? Soll ich mit meinem Anwalt darüber reden? Muss ich damit rechnen das ich das alles wirklich zahlen muss?

Vielen Dank für eure Infos.

Lg

Wohnung, Mieter, Rauchen, Mietrecht, Kaution, Vermieter, WG
Laminat in Mietwohnung beschädigt - Wie viel muss ich bezahlen?

Hallo zusammen,

wir sind vergangenes Wochenende aus einer Mietwohnung ausgezogen. Mit dem Zustand der Wohnung war die Vermieterin größtenteils zufrieden, lediglich mit dem Laminat in einem Raum nicht.

Hier ist während unserer Mietdauer ein Schaden entstanden, zu dem wir stehen und den wir jetzt auch entsprechend ausgleichen möchten.

Nun die Frage, wie viel müssen wir bezahlen?

Es handelt sich um einen Raum mit ca. 16qm.

Wie alt der Boden ist, wissen wir leider nicht genau. Wir haben in der Wohnung 4 Jahre und 3 Monate gelebt und auch vom Vormieter sind Spuren (Brandspuren) zu sehen.

Die Vermieterin erwartet nun von uns damit wir für einen neuen Boden im ganzen Raum sorgen. Ist das rechtens? Nach ersten Recherchen im Internet habe ich gelesen, dass nur noch der Zeitwert zu ersetzen ist. Wenn wir davon ausgehen, dass der Laminat 8 Jahre alt ist (Lebensdauer 10 Jahre), wären das noch 20%.

Hier stellt sich mir allerdings die Frage 20% von dem Betrag den die Vermieterin damals für den Boden bezahlt hat, oder 20% von dem Betrag den ein neuer Boden inkl. Verlegung heute kostet?

Muss die Vermieterin nachweisen, wie alt der Boden ist (z. B. mit einer Rechnung)? Oder reicht eine mündliche Aussage?

Ich danke vorab herzlich für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße Anna

Update vom 30.08.2016 (nach einem Gespräch mit der Vermieterin):
Wir haben nun der Vermieterin gestern Abend 20% der Kosten für das Material und die Verlegung eines neuen Bodens angeboten.
Sie war empört und verlangte von uns 50% vom Material und 100% für die Verlegung. Nachweisen wie alt der Boden ist, kann sie nicht.
Ich werde nun heute mit unserer Haftpflichtversicherung telefonieren, ich hoffe diese übernimmt den Schaden und die Diskussion mit der freundlichen Dame ...

Mietrecht, Kaution
Schaden durch Haustiere von der Kaution abziehen?

Hallo,

Ich habe in meiner 2-Zimmer Wohnung für neun Monate ein Zimmer an eine Freundin untervermietet. Sie hat 2 Katzen mit in die Wohnung gebracht, wobei ich von Anfang an ein schlechtes Gefühl hatte. Deshalb habe ich im Untermietervertrag festgelegt, dass Sie für sämtliche Schäden, die von den Katzen verursacht werden, aufkommen muss. Jetzt zieht sie aus und leider läuft nicht alles glatt. Sie weigert sich für entstandene Schäden aufzukommen. Konkret geht es um folgendes:

  1. Die Katzen haben an der Tapete im Flur gekratzt. Muss sie jetzt nur die Stelle aufbessern, oder den ganzen Flur neu streichen, wenn eine Ausbesserung nicht klappt?

  2. Schäden am Sofa in der Küche, ebenfalls durch Katzenkrallen verursacht. Das Sofa war vorher nicht neu, aber in gutem Zustand. In welchem Rahmen kann ich dafür die Kaution kürzen?

  3. Das Laminat. Sie hat leider in keiner Weise darauf geachtet, verstreutes Katzenstreu aufzusaugen oder wegzufegen. Dadurch dass sich das Zeug in der ganzen Wohnung verteilt hat, ist das Laminat nun an einigen Stellen deutlich abgenutzt. Kann ich hier nachweisen, dass der Schaden durch sie entstanden ist und einen Teil der Kaution einbehalten?

  4. Der allgemeine Zustand der Wohnung. Die gesamte Wohnung ist mit Katzenhaaren verdreckt. Sie hat zwar "geputzt" beim Auszug, dennoch ist die Wohnung noch immer sehr dreckig. Darf ich in einem solchen Fall ein Reinigungsunternehmen von der Kaution beauftragen?

  5. Die Katzen haben einige Küchengegenstände runtergeworfen und zerbrochen. Besonders weh hat mir eine antike Teekanne von meiner Großmutter getan, für die ich bis jetzt keinen Ersatz erhalten habe. Darf ich hier einfach einen Ersatz kaufen oder muss sie das selber machen?

Der Mietvertrag endet am 31.08., sie ist aber bereits ausgezogen. Die offizielle Übergabe findet erst zum Ende des Mietvertrags statt. Ich wäre wirklich sehr dankbar für einige antworten.

Haustiere, Mietrecht, Kaution, Schäden, Untermiete
WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?

Hallo zusammen. Folgendes ist mein Problem. Ich lebe derzeit in einer Wohnung die ich als WG vermieten darf. Vor Monaten hat eine Untermieterin/Mitbewohnerin meine Waschmaschine kaputt gemacht. Diese hatte ich für alle zur Verfügung gestellt.

Damit sie nicht alleine die Kosten für eine neue trägt, waren wir so nett und haben alle 200 Euro beigetragen . Also 3 Leute wohnen hier.

Nun zieht die gute aus und ist massiv auf Stress aus. Sie verlangt die Rückzahlung der 200 Euro.
Dies verweigere ich, da sie meine Waschmaschine damals zerstört hat. Ebenso lief die Bestellung auf meinen Namen und sie hat keinen schriftlichen Nachweis das sie wirklich die Kosten mit beigetragen hat. 

Kann ich dies für mich nutzen?

Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches. Und der jetzige Wert ist nicht mehr der wie früher. Dennoch möchte ich nicht das ihr ansatzweise Geld dafür gebe. Sie droht sogar mit Anwalt usw.

Hat sie irgendeine rechtliche Grundlage? Sie hat keine Zeugen , keine Nachweis usw.

Die "Zerstörung" war mutwillig . Sie wusste was sie macht und hat Risiko gespielt, und ordentlich verloren . Deswegen ging das nicht über die Haftpflicht da hier mutwillige Zerstörung vorlag. 

Die Maschine war nicht mal 4 Jahre alt und bis sie kam war sie im top Zustand , wurde sogar jährlich gecheckt. 

Desweiteren hat sie noch meinen Staubsauger kaputt gemacht . da überlege ich gerade auch noch den in Rechnung zu stellen , ist zwar nicht viel aber immerhin. 

Die jetzige Maschine ist über ein halbes Jahr alt und wird viel genutzt. Den Neuwert zu verlangen finde ich dann schon sehr dreist. Jetzt kostet sie eh nur noch 2 /3  des alten wertes. 

Das mit den 15% habe ich schon öfters in Foren gelesen , dass man das recht hat diese für Abnutzung von Geräten abzuziehen. 

Der Nachweis. Ich meinte damit das sie keinen schriftlichen Nachweis hat das sie TATSÄCHLICH mir das Geld gegeben hat. Den die Zahlung war bar . Die andere Mieterin hat es über PayPal gemacht. Ebenso würde die andere für mich mit aussagen das nie eine Zahlung getan wurde. .. sie steht ebenfalls auf Kriegsfuß mit ihr. 

Man könnte ja auch ebenso behaupten man hat 10 Euro für den Toaster , 20 für den Mixer ,  30 für grill usw mitgezahlt obwohl das nicht der Tatsache entspricht ... Sie hat keinen Nachweis für die Mitzahlung sonst könnte ich ja einfach daher kommen und willkürliche Rechnung aufstellen... meine Meinung. 

Vielen lieben Dank :)

Waschmaschine, Stress, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Auszug, Elektrogeräte, WG, Wohngemeinschaft, Zuzahlung, teilen
Darf der Vermieter so viel von der Kaution abziehen?

Folgende Situation: Zum 1.5. hat sich unsere 4er-WG nach 7 Monaten Mietzeit aufgelöst. Wir musste damals fast 4300€ Kaution + 4 Elternbürgschaften hinterlegen. Heute kam dann endlich die Kaution zurück, zusammen mit einem Paukenschlag. Der Vermieter hat 775€ abgezogen. Etwas über 200€ für eine knarrende Balkontür (war schon beim Einzug so, steht aber leider nicht im Übergabeprotokoll) und eine Schiebetür des Gäste-WC was sich angeblich nicht zuschließen lässt. Das war auch schon beim Einzug so und es waren dafür extra Handwerker gekommen. Die haben die Tür etwas nachjustiert und dann erklärt und gezeigt, dass die Tür generell etwas kompliziert zu verschließen ist. Man muss sie nur genau mittig zudrücken und kann sie dann abschließen. (hab ich beim Auszug auch noch selber getan). Zusätzlich hat er für "Betriebskosten" noch fast 600€ abgezogen.

Wir sind alle vier Studenten (bzw wegen schwerer Krankheit Hartz4). Meiner Ansicht nach, ist ein großer Teil der Abzüge unrechtmäßig. Ich habe während der Mietzeit von Nachbarn und Vormietern erfahren, dass er jedes Mal sehr viel von der Kaution einbehalten hat, um sich seine Wohnung davon in einem möglichst neuwertigen Zustand zu erhalten. (Aber genau solche Sachen bekommt er ja Miete und wir haben beim Auszug auch noch Renoviert)

Wie seht ihr das? Ist das in Ordnung was er da abgezogen hat und falls nein, was sollten wir ab besten tun?

Wohnung, Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, renovieren, Renovierung
Was tun, wenn das Jobcenter die Kaution nicht übernimmt?

Moin GF-Gemeinde, meine Freundin und ich haben aus beruflichen Gründen unsere Heimatstadt verlassen und wohnen seitdem 01.02.2016 in unserer neuen Wohnung. Ich war zu der Zeit noch Azubi, meiner Freundin ist derzeit arbeitsuchend (ich momentan leider auch wieder). Sie stellte einen Antrag auf Übernahme der Kaution, der trotz Widerspruch abgelehnt wurde, "da der Mietvertrag schon unterschrieben wurde und somit eine schon bestehende Unterkunft vorhanden sei." Die Vermieter wissen über diese Ablehnung bescheid und wollen jetzt, dass wir die Kaution in Raten bei ihnen abbezahlen.

Wie sollen wir uns nun verhalten?

Unsere Vermieter wohnen eine Etage über uns und benehmen sich wie die Axt im Walde. Die Kinder lungern wiederholt auf unserer Terrasse herum, gaffen in unsere Wohnung (schon beschwert), machen innerhalb der Nachtruhe Lärm, betreten ohne unsere Erlaubnis unsere Wohnung und schicken unangekündigt Handwerker vorbei. Des weiteren haben wir keinen eigenen Strom-, Wasser- und Gaszähler, wodurch wir keine genaue Kontrolle über unseren Verbrauch haben. Aufgrund dessen, dass diverse Zimmer von unserer Wohnung mit diversen Zimmern von den Vermietern über eine Leitung laufen, kommt es hin und wieder mal dazu, dass der Sicherungsschalter raus fliegt und wir nur eine begrenzte Zeit warmes Wasser zur Verfügung haben. Brandmelder sind ebenfalls nicht vorhanden.

Deshalb bewerben wir uns außerhalb um einen Arbeitsplatz, da die momentane Wohnsituation nicht länger tragbar für uns ist.

Was kann man gegen solche Vermieter unternehmen?

Aus diesem Grund sehen wir es nicht ein, von unserem momentanen Regelsatz die Kaution zu bezahlen.

Miete, Recht, Kaution, Vermieter, Jobcenter
Vermieter stellt Forderungen nach erfolgter Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen?

Hallo zusammen,

wir (2 Personen) haben unsere Wohnung zum 31.10.2015 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Wohnungsübergabe statt. Als Protokoll wurden nur die Zählerstände notiert, ansonsten lief alles problemlos ab.

Ende Februar 2016 haben wir dann den Vermieter mit der Bitte angeschrieben, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Gleichzeitig forderten wir den Vermieter auf, da bei der Wohnungsübergabe keine Beanstandungen vorgebracht wurden, die seinerzeit geleistete Kaution, zumindest erstmal einen Teilbetrag an uns zurückzuzahlen. Da wir ohne Antwort geblieben sind, schrieben wir den Vermieter Mitte März nochmals an. Eine Woche später wurde uns dann die Hälfte der hinterlegten Mietkaution auf unser Konto überwiesen. Die NK-Abrechnung haben wir mit den entsprechenden Unterlagen heute per Post erhalten.

Der Vermieter führt nun in seinem Anschreiben aus, dass im Rahmen unseres Auszuges Gegenstände beschädigt wurden, die er uns in Rechnung stellt bzw. von der Rest-Kaution in Abzug bringt.

Hierbei sollte es sich um folgende Beschädigungen handeln: 1. eine beschädigte Treppenstufe aus Naturstein (hier wurde seitens des Vermieters ein Angebot über die Reparatur beigefügt) Höhe: 184,93 € 2. Blume nebst Vase im Treppenhaus; Höhe: 40,00 € 3. Steckdosen im Schlafzimmer seien nicht richtig verdrahtet (während unserer Mietzeit hatten wir eigene Steckdosen eingebaut und bei Auszug wieder zurückgebaut) 4. Badezimmerbeleuchtung wurde überprüft; Halogentrafo defekt Zu 3. und 4. wurde eine Rechnung einer Elektrotechnik-Firma über 49,84 € beigefügt.

Bei der Wohnungsübergabe, die fast 5 Monate zurückliegt, wurden keine Mängel beanstandet und auch in der Zwischenzeit wurde seitens des Vermieters nichts bemängelt. Heute nun, mit der "Schlussabrechnung" werden uns Reparaturkosten für Mängel in Abzug gebracht, von denen wir erstens gar nichts wussten und zweitens uns eine Nachbesserung nicht ermöglicht wurde! Im Übrigen wurde die Wohnung bereits ab 01.11.2015 neu vermietet.

Kann der Vermieter uns die von ihm genannten Mängel bzw. deren Beseitigung jetzt einfach so von der Kaution abziehen?

Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar! Vorab schon einmal vielen Dank!

Mietrecht, Kaution, Mangel
Nachzahlungen trotz Pauschale?

Hallo zusammen,

nach einer langen Suche komme ich leider nicht klar.

Ich war letztes Jahr Untermieter einer ganzen Wohnung.

Im Untermietvertrag steht es fest:

§3 Miete und Betriebskosten

3.2 Die Heiz- und Betriebskosten werden monatlich pauschal mit X EUR abgegolten.
Für den Strom- und Gasverbrauch werden monatlich pauschal mit X EUR berechnet.

3.3 Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Gebühren für Betriebskosten insgesamt X EUR.

3.4 Ändern sich die Miete, die Art der Betriebskosten oder die Höhe der Pauschale des hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

3.5 Die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Auch im Untermietvertrag steht:

§5 Kaution

5.1 Der Untermieter erbringt – zur Sicherung aller Ansprüche des Hauptmieters aus diesem Vertrag – eine Kaution in höhe von X EUR.

5.2. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Untermieter zu und erhöhen die Kaution.

5.3. Die Kaution wird 1 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

Der Untermietvertrag wurde am 01.03.2016 mit der Übergabe der Wohnung an mich beendet.

Jetzt habe ich eine E-Mail von meinem Untervermieter mit dem folgenden Text:

"Ich habe bisher noch nicht die Endabrechnung über die angefallenen Nebenkosten für 2015 von der Verwaltung bekommen. Sollten hier Mehrkosten anfallen, würde ich das von der Kaution abziehen, wie vertraglich vereinbart. Da die Kaution eigentlich 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnises zurückbezahlt werden sollte, wäre mein Vorschlag, dass ich dir jetzt 650€ zurückbezahle und den Rest, 350€ (ggf. mit Abzug bei Nachzahlung für Heizkosten), sobald mir die Abrechnung vorliegt."

Ich habe ihn dann beantwortet, dass ich eine monatliche Pauschale bezahlt habe und eine Nebenkostenabrechnung in diesem Fall unnötig ist. Ich habe dann um meine gesamte Kaution geboten.

Die Antwort war:

"das ist nicht ganz richtig, wie du den Vertrag verstanden hast. Unter § 3.4 unseres Vertrags steht, dass wenn sich die Höhe der Heizkosten ändert, sich diese auf das Mietverhältnis zum Untermieter weitergegeben werden. In § 3.5 steht, dass die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags richtet."

Ich habe das Gesetz § 560 BGB und das § 556 BGB gelesen und habe verschiedene Seiten im Internet gelesen und komme damit nicht so klar.

Kann er mir eine Nachzahlung anfordern und ein Anteil meiner Kaution dafür behalten?

Vielen Dank im Voraus.

Kaution, Nachzahlung, Untermiete, Pauschale
Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
Ich habe die Kaution einzahlt, aber ich habe der Vertrag noch nicht untergeschrieben.kann ich die Kaution zurückbekommen?

Hallo Liebe Leute,

ich möchte Euch ein paar Fragen stellen. Zu Erste würde ich Euch die Situation ja mal erklären. Am 15.Januar habe ich der Vermieterin die Kaution 1050 Euro bezahlt. Sie möchte, ich schnell zu einziehen. Damals kann ich noch nicht vertrag unterschrieben. Ich habe sie deswegen versprochen, am 1.Februar der Vertrag zu unterschreiben und die Wohnung zu mieten. Anderenfalls darf ich die Kaution nicht wieder bekommen. Ich habe die Bedingungen angenommen. Sie hat die Quittung und die Bedienung auf ein Papier geschrieben und unterschrieben. Aber ich habe die Papier nicht unterschrieben.

Am 30.Januar hat sie mich fragt, ob ich die Wohnung mieten. Ich habe sie eine Nachricht geschrieben zu mitgeteilt. "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. "

In nicht mehr ferne Zeit hat ein kollege mir informiert, ich soll die Kaution zurückbekommen, weil ich der Vertrag mit der Vermieter noch nicht unterschrieben haben, und Die Quittung hat auch nur die Vermieter untergeschrieben hat.

Diese Woche habe ich die Vermieterin mal angerufen. Und ich hat sie höfflich gesagt, dass sie die Kaution zurückgeben soll, weil der deutsche Recht der Wohnung ist so: Erst mal Vertrag unterschreiben, dann Kaution bezahlen. Aber sie denkt, dass ich sie versprochen habe. Sie kann mir die Kaution überhaupt nicht zurückreichen. Dann ignoriert sie mich einfach.

1, "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. " Beeinflusst diese Nachricht mich, um meine Kaution zu bekommen ?

2, Diese Geschichte passiert Ende Januar. Ich möchte mich erst nun die Sache beschäftigt. Ist das zu später?

3, Ich habe auch gedacht darauf, ich mich mit einen Anwalt/in für Wohnrecht zu beraten. Aber ich weiß nicht, wie viel kostet ein/e Anwalt/in in Hamburg.

Könntet Ihr mir bitte ein paar Tipps geben ?

vielen Dank und freundliche grüße,

R

Wohnung, Miete, Hamburg, Kaution, Mietvertrag
Wie sicher ist die Nachmietervereinbarung?

Hallo! Ich habe ein Problem. Ich ziehe am 01.04. aus (eigentlich am 01.05, aber wir haben uns auf den 01.04 geinigt mit dem Nachmieter). Nun ist es allerdings so: Bei den Besichtigungen hatte ich mit allen Interessenten gesprochen und alle waren damit einverstanden, wenn am 01.04 der Umzug erfolgt, werden alle Schäden und NICHT weißen Wände usw. übernommen so wie es ist.

Ich habe gesagt, ich weiß NICHT wem der Boden im Wohnzimmer gehört (Vormieter oder Vermieter). Jedenfalls ist dieser total abgeblättert und beschädigt. Die einen Nachmieter (die die Wohnung jetzt auch bekommen) sagten damals: Kein Problem. Das reparieren wir selber. Nun haben die aber mit dem Vermieter gespriochen und offensichtlich gehört der Boden dem Vermieter (ok).

Auf einmal wollen sie den Boden nicht mehr reparieren. Die Nachmietervereinbarung ist aber schon unterschrieben (diese Vereinbarung ist ein ausgedrucktes Formular des Vermieters und NICHT von uns selbst verfasst. Da steht folgendes: "Nachmieter und Vormieter haben sich über die Übernahme der Wohnung nach umfassender Besichtigung geeinigt. Der Nachmieter bestätigt insbesondere die Gebrauchtstauglichkeit in vollem Umfang un derkennt den Zustand als zu 100% vertragsgerecht an." (Dann gehts noch weiter aber das hat damit jetzt nicht mehr was zu tun denke ich). Er hat gesagt das er es nicht mehr reparieren will, die Vereinbarung aber ´dennoch unterschrieben.

In der Vereinbarung sind KEINE einzeln aufgelisteten Posten wiedergegeben! Nur als Gesamtinhalt. Ich habe telefonisch 2 mal vorgeschlagen, dass die Wohnung nochmal besichtigt werden soll um uz klären, was drin bleibt, wo die Schäden sind usw. (leider nur telefonisch, deswegen hab ich keinen Nachweis, hmpf). Darauf wurde nicht reagiert und nicht drauf eingegangen.

(Die neuen Mieter sind sehr nett, aber ich will nicht am Ende dastehen und keine Kaution bekommen). Was mach ich denn jetzt? Als die die Vermietung angerufen haben wurde gesagt, WIR müssen eine Schadensmeldung machen, weil das Eigentum des Vermieters ist. Als ICH anrief wurde gesagt: das ist total egal ob das deren Eigentum ist oder nicht, dann wären die Wände ja auch kaputt, da sie nicht mehr weiß sind. Wenn derjenige die Nachmietervereinbarung so unterschreibt muss er die Wohnung so übernehmen wie sie ist, egal wie kaputt und "schrottig". Was mach ich denn jetzt?!

Beim letzten Mal kamen nur meckernde Antworten, ich hoffe diesmal sind die Antworten etwas kompetenter bzw. fachgebunden:)

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution
Übergabeprotokoll von Mieter nicht unterschrieben - was machen jetzt?

Hallo,

ich bin Hauptmieter in einer WG und habe heute mit einer Mitbewohnerin, die nun zum Ende dieses Monats ausziehen musste, die Zimmer- und Schlüsselübergabe zusammen mit einer Zeugin (=weitere Mitbewohnerin) vorgenommen.

Sämtliche Mängel wie Schäden an Möbelstücken, Flecken von weißer Wandfarbe an allen Möbelstücken auch auf der Matratze, an Tür- und Fensterrähmen, auf dem Fußboden und auch in der Badewanne (Mieterin hatte restliche Farbe in die Badewanne gekippt! Seitdem fließt das Wasser langsamer ab.) wurden im Übergabeprotokoll festgehalten. Da die Mieterin mit den aufgeführten Mängeln nicht einverstanden war, hat sie das Protokoll nicht unterschrieben (ich als Vermieter und die Zeugin haben unterschrieben) und hat sich auch heute geweigert, ihr Zimmer und sonstige benutzte Wohnbereiche (Küchenschubladen etc.) zu säubern und Mängel wie Farbreste etc zu beseitigen.

Im Mietvertrag für das möblierte WG-Zimmer waren alle vorhandenen Möbelstücke aufgelistet, allerdings wurde beim Einzug (vor etwas mehr als zwei Jahren) kein Einzugsprotokoll über den Zustand des Zimmers angefertigt.

Um das Zimmer neu vermieten zu können, muss ich nun selbst das Zimmer reinigen, Reparaturen (Lampe etc) vornehmen und auch neue Möbelstücke (vor allem Bett + Matratze) anschaffen. Diese Kosten + Zeitaufwand würde ich von der Kaution abziehen wollen. Wie kann ich als Hauptmieter nun aber weiter vorgehen? Die e-mail Adresse hat mir die Mieterin hinterlegt, um ihr das Protokoll zuzusenden, da sie dieses einem Anwalt vorlegen möchte und ihre gesamte Kaution zurückfordert. Ist dieses von ihr nicht unterschriebe Protokoll überhaupt wirksam? Habe ich ein Recht darauf, die mir entstandenen Kosten und Zeitaufwand von der Kaution einzubehalten?

Was sollte ich jetzt machen ?

Vielen Dank im Voraus

Mietrecht, Kaution

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