Darf Mietkaution einbehalten werden Studentenwohnheim UniApart?

Hallo zusammen,

es gibt im Internet viele Fälle, aber meinen Fall habe ich so in der Form nicht gefunden.

Folgendes Problem:

Ich habe in einem Studentenwohnheim gewohnt. Ich bin am 31.12.2019 ausgezogen. Das Studentenwohnheim hat eine komplette Kosten Flatrate, es gibt also keine Nebenkostenabrechnung die es rechtfertigen würde die Kaution einzubehalten.

Des Weiteren gab es bei Ein- und Auszug ein Übergabe Protokoll. Bei der Übergabe wurde das komplette Apartment gründlichst geprüft. Es wurden fast keine Mängel festgestellt, außer, dass mein Fenster Plissee ein paar Punkte hatte. Zur Anmeldung: ein Fenster Plissee gibt es im Internet für 20-50 Euro. Weitere Mängel gab es keine. Dies wurde auch schriftlich bestätigt. Es ist also auch nicht zu erwarten, dass weitere Mängel nachgereicht werden, weil die Nachmieterin direkt nach mir eingezogen ist. Also auch hier kann es keine Nachträgliche Beantragungen geben, welche es rechtfertigen würden, die Kaution einzubehalten.

Nun zu meiner Frage: Darf eine Kaution in Höhe von 560 Euro einbehalten werden, weil ein Fenster Plissee ein paar Punkte hat?

Auch mein Angebot großzügig 100 Euro für das Plissee wurde unkommentiert gelassen.

Am Anfang hat man mir versprochen, dass ich die Kaution bekommen würde, sobald ein Kostenvoranschlag für ein neues Plissee da wäre. Ist es rechtens 560 Euro Kaution einzubehalten oder muss wenigstens ein Teil ausbezahlt werden?

LG

Miete, Recht, Mietrecht, Kaution, Mietkaution, Studentenwohnheim
Wie finanziere ich als Studentin die Umzugskosten?

Hallo, ich bin ne 20 Jahre junge Studentin und stecke in ner Zwickmühle.

Also ich studiere in Siegen, wohne aber mit meinen Eltern in ner Kleinstadt bestimmt 4 stunden enfernt, deswegen wohne ich vorübergehend bei den Eltern einer Freundin bis ich eine Wohnung gefunden hab. Ich bekomme ca. 450€ BAföG.

Den Eltern zahle ich natürlich Miete (mach ich freiwillig, die wollten kein geld). Demenstprechend bleiben mir ca. 250€.

Das problem nun ist das ich nicht genug Geld habe für die Kaution (ich bin am Sparen aber das reicht einfach nicht aus) und keine guten chancen bei der Wohnungssuche wegen den geringen finanziellen Mögluchkeiten. Ich kann auch nicht arbeiten gehen weil meine Eltern beim Jobcenter sind und denen das dann agerchnet wird. Vom BAföG bekomme ich erst mehr, wenn ich einen unterschrieben Mietvertrag vorlege.

Aber ich komm einfach nuch an eine Wohnung und ich hab keine Ahnung wie ich das stemmen soll. Die Kaution und noch die Möbel dazu und generelk die ganzen Unzugskosten die anfallen. Ich ziehe zum ersten mal aus und hab keirn ahnung wie ich jz weiter vorgehen soll. Meine Eltern haben selber nicht genug wollten mir die restliche Kaution aber geben wenn ich es brauche aber ich komme gar nicht erst an eine Wohnung. Ich habe gegeen die Konkurrenzbeinfach keine Chance. Habt uhr eventeull Ideen wie ich meine Chancen verbessern könnte oder meine finanzielle Situation ändern könnte? Was wäre mit ner Pistadresse? Dann könnte ich aus dem Jobcenterhaushalt raus und arbeiten gwürde dann gehen oder nucht?

Wa

Studium, Recht, Kaution, Umzugskosten, Universität, Postadresse, Ausbildung und Studium
Was tun wenn Vermieter die Kaution auf das falsche Konto überwiesen hat?

Hallo, nach 10 Jahren bin ich ausgezogen und erwarte meine Kaution zurück. Da ich innerhalb der 10 Jahre mein Girokonto gewechselt hab durch Privatinsolvenz, von der Postbank zur Deutschen Bank (ein P-Konto), gibt es mein altes Postbank Konto gar nicht mehr.
Ich habe beim Vermieter/der Wohnungsgesellschaft angerufen und gefragt welches Konto hinterlegt ist und nachdem mir gesagt wurde, dass es das alte Postbank Konto ist, darum gebeten das auf mein aktuelles zu ändern.

Daraufhin sollte ich schriftlich meine aktuellen Kontodaten mitteilen. Das habe ich dann per Email getan und auch von der zuständigen Person eine Bestätigung erhalten, dass die Kontodaten eingepflegt wurden und das Kautionskonto nun aufgelöst und überwiesen wird.

Nun hab ich heute einen Brief erhalten auf dem steht wie viel Geld etc ich überwiesen bekomme und nun steht da, dass es auf das alte Konto überwiesen wird..... und das noch unterschrieben von der Person, der ich die neuen Kontodaten mitgeteilt habe und mir per Mail bestätigt hat, dass die neuen Kontodaten eingepflegt wurden...

Logischerweise rufe ich Montag sofort da an und frage nach, aber was ist wenn das Geld bereits auf das nicht mehr existierende Konto überwiesen wurde?? Oder wenn es das noch gibt, dass war vor 6 Jahren zu Beginn der Privatinsolvenz eben noch dick im Minus.

Hab ich da jetzt Pech gehabt oder was? Ich meine ich habe extra vorher um eine Änderung gebeten und bestätigt wurde es mir ja auch noch.

Bank, Recht, Mietrecht, Kaution, Kautionsrückzahlung, Wirtschaft und Finanzen
Hat jemand Ahnung von Airbnb?

Wir sind momentan auf Wohnungssuche und haben ein Inserat auf einer Immobilienwebsite gefunden, wo eine Frau eine Wohnung anbietet, welche selbst aber nicht in Deutschland ist und deswegen die Wohnung über Airbnb vermieten will.

Wir sind gerade recht skeptisch wegen der Sache und brauchen ein paar Meinungen dazu, ob das richtig so ist.

Hier einmal die Mail mit der "Anleitung", wie das ganze nach den Wünschen der potenziellen Vermieterin ablaufen soll:

Hallo,

Wie bereits gesagt, hatte ich einen Vertrag mit Airbnb vereinbart, ich überließ ihnen die Schlüssel und den Vertrag, sodass meine Anwesenheit in Deutschland nicht erforderlich ist.

Lassen Sie mich zum besseren Verständnis Schritt für Schritt erklären:

- Mit seinen Daten werde ich den Prozess mit Airbnb für ca. 700 Euro pro Monat beginnen.

- Sobald ich den Vorgang mit Airbnb beginne, wird die Wohnung sofort für Sie gebucht.

- Sie müssen eine Kaution von 2 Monaten kaution und 1 Monatsmiete gegenüber Airbnb hinterlegen.

- Airbnb sendet Ihnen einen Vorvertrag per E-Mail mit allen Informationen, die zur Fortsetzung der Beziehung erforderlich sind.

- Sobald Sie diese Informationen erhalten haben, müssen Sie die Zahlung auf ihrem aktuellen Konto vornehmen.

- Nach Abschluss der Transaktion befindet sich das Geld in seinem sicheren System.

- Airbnb schickt Ihnen die Schlüssel und den Vertrag. Sie haben 24 Stunden Zeit, um die Immobilie zu überprüfen und zu entscheiden, ob Sie den Vertrag unterzeichnen möchten.

- Ich habe bereits gesagt, dass eine Vision vor der Buchung nicht möglich ist, da ich nicht da bin, aber Airbnb sorgt für die gesamte Transaktion zwischen uns.

- Nach Unterzeichnung des Vertrages erhält er die Anzahlung zurück.

- Der Vertrag ist sehr flexibel, so dass Sie ihn jederzeit erneuern können.

- Die von der Agentur angebotenen Dienstleistungen gehen zu meinen Lasten, daher entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

- In 2-3 Tagen können Sie die Wohnung besuchen, wenn Sie zeitnah handeln.

Falls Sie etwas nicht mögen, können Sie am selben Tag eine volle Rückerstattung erhalten, aber ich versichere Ihnen, dass das Anwesen sehr schön und sauber ist, wie auf den Fotos.

Um die Transaktion mit Airbnb zu beginnen, benötige ich Ihre Daten:

Name:

Nachname:

Adresse:

Telefonnummer:

E-Mail-Adresse:

ID / Reisepass Foto:

Wenn alles klar ist und Sie der Meinung sind, dass Sie damit einverstanden sind, freue ich mich auf Ihr Feedback, das die Daten für den Beginn der Übung enthält und von Airbnb kontaktiert wird.

Beste Grüße

Wohnung, Betrug, Recht, Kaution, Immobilien, Makler, Wohnungssuche, Betrugsversuch, Airbnb
Mietkaution - hat Vermieter Anspruch auf Einbehalt?

Hallo, guten Tag,

wie befürchtet, ging der Vermieterhorror noch fleißig weiter. Mittlerweile habe ich einen ganzen Ordner voll mit Schreiben zwischen der Anwältin meiner Vermieterin und mir 🙈

Fakt ist, ich und meine Tochter wurden zum 30.11. gekündigt. Trotz intensiver Suche konnte bis 30.11. keine Wohnung gefunden werden und ich habe Fristgerecht zum 30.09. begründeten Widerspruch eingereicht. Kurz danach wurden mir sogar 2 Wohnungen zugesagt, jedoch erst zum 01.03.2020 was ich der Gegenseite schriftlich mitgeteilt habe.

Seither geht der Wahnsinn weiter. Unter anderem mit einem absolut absurden Aufhebungsvertrag, auf den ich begründet nicht eingegangen bin. Jetzt wurde ein überarbeiteter Vertrag übersendet in dem ein neuer Punkt in Sachen Kautionseinbehalt aufgenommen wurde, bei dem ich nochmals Hilfe brauche..

Ich bin vor 22 Monaten in eine unrenovierte Wohnung mit Warmmiete gezogen. Bei Einzug wurden die Zimmer weiß gestrichen, auch das Schlafzimmer, in welchem eine dunkelgraue Wand war. Leider hat die Farbe nur in diesem einen Zimmer irgendwie stark reagiert, wonach dieses einige Wochen nicht als solches genutzt werden konnte.

Beim Gespräch mit der Vermieterin teilte sie dann mit, dass die Vormieter nur das Zimmer wohl frisch gestrichen hatten (wenn, dann nur einzelne Wände und wirklich nicht ordentlich und die dunkle Wand gar nicht), was jedoch die chemische Reaktion letztendlich erklärte, da wohl die zwei Farben miteinander reagiert haben. Da die Versicherung nichts bezahlen wollte (zur Behebung oder sonst was), habe ich es "ausgesessen" und nach Monaten mit regelmäßigem Lüften etc in den Griff bekommen.

Ich nutze das kleine Zimmer nun seit locker mehr als 15 Monaten als Schlafzimmer und hatte, trotz empfindlicher Nase keine Probleme mehr.

Nun ziehe ich in 2 Monaten um und meine Vermieterin kündigt jetzt schon über ihren Anwalt an, dass die Kaution € 1.000 bis zu 6 Monaten einbehalten wird, bis geprüft ist, dass in dem Schlafzimmer keine Dämpfe mehr bestehen.

1. Egal wie sie was prüfen möchte (Gutachter etc.) kann sie das auch bis zum Auszug veranlassen und nicht erst danach. Wie soll das bewiesen werden, ob Monate später das auf einmal wieder von mir sein soll (außerdem trau ich ihr auch Manipulation zu).

2. Ich habe lediglich ordnungsgemäß gestrichen, wie in allen anderen Zimmern auch. Kann sie mir da irgendwas zur Last legen und auf meine Kaution anrechnen - da es nur in diesem Zimmer war, wo wohl die Vormieter auch was gemacht haben ? Mal davon abgesehen, dass es absolut keine Geruchsorobleme mehr gab in den letzten Monaten.

Entschuldigung für den langen Text 🙈

Die Frage ist, ob sie die Kaution einbehalten darf wegen einer Prüfung evtl Dämpfe nach Auszug und ob (sollte wider erwarten was festgestellt werden) ich tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Wie gesagt, traue ich ihr durchaus zu, dass sie danach was macht, damit es irgendwelche Ausdünstungen gibt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung
Abzüge von Mietkaution?

1.

Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.

Ist das richtig so?

Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.

2.

Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.

Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?

3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Auszug, Mietkaution Rückzahlung, Übergabe
Tür: Wertverlust und Kosten Neulackierung?

Hallo, liebe Community.
In meiner alten Wohnung hatte ich Spiegelfliesen an eine Zimmertür geklebt, die ich bei meinem Auszug letzten Monat drangelassen habe. Gestern kam dann ein Brief von den Vermietern, dass diese Spiegel offenbar nicht erwünscht sind, sie allerdings nur schwerlich zu entfernen seien und die Tür dabei beschädigt werden würde.

Die Vermieter wollen nun als Entschädigung 100€ meiner Kaution einbehalten, auf deren Rückzahlung ich noch immer warte. Da bin ich allerdings wirklich nicht zufrieden mit, deshalb wende ich mich an euch.

Die Tür habe bei ihrem Einbau 2013 400€ zuzüglich der Kosten für den Einbau selbst gekostet. Außerdem schreiben die Vermieter, sie wollen eine Beschädigung der Tür nicht in Kauf nehmen, sie allerdings auch nicht so lassen und bei einem erneuten Mieterwechsel komplett austauschen.

Über die Lächerlichkeit, eine Tür nur wegen eines schlicht rechteckigen Spiegels komplett auszutauschen, anstatt den Spiegel wesentlich kostengünstiger zu entfernen, lässt sich diskutieren. Natürlich käme ich mit 100€ gut bei der Sache weg, mir kommt das allerdings etwas Spanisch vor.

Bei der Wohnungsübergabe war alles in Ordnung, ich weiß jedoch nicht, ob die Vermieter den Spiegel gesehen haben oder nicht - aber nach dem abschließenden Händedruck ist das auch nicht mehr mein Problem.

Long story short: Anstatt den irrationalen Gedanken weiter zu verfolgen, die Tür komplett auszutauschen, frage ich mich natürlich, wieso man den Spiegel nicht entfernt und die Tür im Notfall schlichtweg neu lackiert? Mehr als der Lack würde nicht beschädigt werden. Deshalb Frage 1: Wie teuer ist die Neulackierung einer schlichten Zimmertür in weiß?

Abgesehen davon ist die Tür bereits 6 Jahre alt und befand sich ohnehin nicht mehr im besten Zustand. Es waren keine größeren Macken vorhanden, aber von den Vormietern viele Kratzer und dauerhafte Verschmutzungen. Deshalb Frage 2: Wie sieht der Wertverlust über die Jahre hinweg aus? Sind 100€ gerechtfertigt?

Ich sehs nicht ein, die 100€ zu bezahlen. Man kann zwar sagen, dass das hinnehmbar sei und ich mich nicht anstellen solle, allerdings bin ich Studentin, meine Eltern haben kaum Geld und ich brauche die volle Kaution für meine Zukunftspläne. Dringend. Außerdem haben die Vermieter absolut nichts für uns getan, während wir denen Zeit, Mühe und Geld in den Arsch geschoben haben. Ich bin wütend.

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Entweder sind die 100€ nicht gerechtfertigt (was ich natürlich hoffe), dann bin ich für jede Erkenntnis und jeden Input mehr als dankbar, oder aber sie sind sogar noch eher geschenkt, dann muss ich das wohl so hinnehmen.

Ich entschuldige mich für den langen Text und bedanke mich schon jetzt für jede (sachliche) Antwort.

Wohnung, Tür, Kaution, Auszug, Lackierung, Wertverlust
Mietkaution, wem gehört das Konto?

Meine Mutter hat ein Problem mit dem Kautionskonto...da ich leider einige Hundert km entfernt bin und sie scheinbar die Basis nicht versteht und ich vor Ort die Belege nicht einsehen kann, jedenfalls jetzt gerade nicht, versuche ich es einmal hier zu erfragen. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Mietkaution auf dem Konto des Vermieters liegt und er bestimmt, was damit geschieht. Im Fall meiner Mutter ist mein Papa verstorben, auf den der Mietvertrag lief und auch die Kaution. Meine Mutter hat den Vertrag übernommen, ist jetzt Mieterin und wollte die Kaution umswitschen. Sie meint, mein Vater hätte ein Konto gehabt, auf seinen Namen, wo die Kaution drauf liegt. Nun kommt meine Mutter mit der Bank nicht klar und versteht auch die Hintergründe nicht. Ich denke, dass dieses Konto gar nicht meinem Vater gehört, sondern dem Vermieter. Und sie müsste jetzt sich als Erbe die Kaution auszahlen lassen und dann neu einzahlen als neuer Mieter. Oder gibt es tatsächlich so eine Konstellation, dass die Kaution auf einem seperaten Konto des Mieters verbleibt und an bestimmte Bedingungen geknüpft ist? Dann hätte ja der Vermieter keinen direkten Zugriff im Fall des Bedarfs. Gibt es solche Konten oder täuscht sich meine Mutter in sofern, dass nicht mein Vater der Kontoinhaber ist sondern der Vermieter. Vielleicht kennt sich jemand aus und kann in die Verwirrung etwas Klarheit bringen.

Recht, Kaution, Vermieter
Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

In meinem Mietvertrag steht: "Mietparteien treffen folgende Vereinbarung"
(und dann handgeschrieben)

Die Hausordnung muss beachtet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Bei Auszug sind 100€ für Endreinigung zu bezahlen. Terrasse kann nicht benutzt werden. Parkplätze sind nicht vorhanden. Für Sauberkeit u. Ordnung i. Küche u. Bad ist jeder Mieter selbst verantwortlich, ansonsten fallen zusätzl. Kosten an.

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig? Falls nicht, gibt es Verweise auf Urteile oder Mieter-Richtlinien, welche nachweisen, dass es nicht haltbar ist. Der Betrag ist ja schon groß.

Als Randinformationen: Ich wohne in einem WG-Haus mit 7 Parteien, davon einem ca. 16m² Zimmer bzw. Wohnung. Das Haus ist auf zwei Etagen verteilt, davon eine gemeinsame Küche, gemeinsames Erdgeschoss - welches als Waschraum und Abstellkammer fungiert und zwei gemeinsame Bäder/WC. Daneben gibt es gemeinsame Treppen/Treppenhaus vom Erdgeschoss zum 1.OG sowie 1OG zu 2.OG durch jedes Zimmer und gemeinsame Räume zu erreichen sind. Jedes Zimmer ist quasi als Wohnung für sich bzw. jeder hat eigenen Mietvertrag.

Dabei zahle ich hier in Bayern 480€ monatlich, alle Abgaben inkl. Strom und Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ist unbefristet, mit standard-Kündigungsfrist und zwei Monatsmieten Kaution. Wohnung ist eigentlich vertraglich unmöbliert.

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Mietkautionskonto als Mieter anlegen? (auch bei 2 Mietern für die selbe Wohnung)?

Hallo, ich ziehe bald in eine 2-er WG. Die Kaution wurde von den Personen A und B als Kautionssparbuch, auf den Namen von Person A hinterlegt. Person A zieht nun aus und ich ein. Der Vermieter will, dass Person B und ich die Kaution wieder auf einem Kautionssparbuch hinterlegen. Person B meinte, ich sollte mich darum kümmern. Ein Vertrag wurde aufgrund von angeblichen Zeitmangel bei Person A noch nicht gemacht, da diese laut Vermieter vorher noch etwas unterschreiben muss.

Ehrlich gesagt weigere ich mich, auch nur irgendetwas ohne gültigem Vertrag zu überweisen oder irgendwo anzulegen, wo ich dann selbst vielleicht nicht mehr darauf zugreifen kann. Für mich ist das viel Geld und im Falle der Kaution müsste ich erst an die Hälfte des Betrags, der von Person B gezahlt werden muss, drankommen.

Wenn ich nun endlich unterschreiben kann, muss es aber schnell gehen. Nach meiner Arbeitszeit habe ich noch genau 15 Minuten Zeit, um zur Bank zu gehen und sie hat auch nur an einem Tag in der Woche so lange offen. Eigentlich will ich mit diesem ganzen Zeug auch gar keinen Aufwand haben. Person B sagt aber, sie hätte auch keine Zeit, um zur Bank zu gehen.

Ist es denn so unklug, die Kaution direkt an den Vermieter zu überweisen? Der Verwendungszweck "Mietkaution" und eventuell noch die Adresse ist doch auch schon ein Nachweis, oder? Mich überfordert dieses ganze "das musst du dort hin zahlen, das hier hin, ach da musst du die Hälfte von B holen" total. Ein bisschen habe ich auch Angst über den Tisch gezogen zu werden. Aber wenn sich die Unterzeichnung des Vertrags weiter verzögert, bin ich wohl schon bei der bzw. Den 1. Zahlungen im Verzug. Auch habe ich Angst vor Gebühren für Konten die ich wegen der Wohnung anlegen soll. Wie lief das bei eurer WG? Wenn ich das alles übernehme, bin ich wirklich der Dumme?

Wohnung, Miete, Bank, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietkaution, WG, Wohngemeinschaft

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