Kaution - Anfechtung?

Guten Tag liebe Community,

Vor einem Monat bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe eine neue Wohnung angemietet. Meine Vermieter haben sich, wie so viele, sofort auf meine hinterlegte Kaution von 1.400 Euro gestürzt und behauptet, dass ein Großteil für Reparaturen benötigt wird. Einige dieser Reparaturen stimme ich zu, jedoch bin ich mit der Preisgestaltung und dem Ablauf nicht einverstanden. Es ging von Wänden neu streichen bis hin zu kleinen Stellen an der Haustür oben neu lackieren und aufgequollenen Küchenfronten. Alles schön und gut, jedoch ist die Preisgestaltung für mich inakzeptabel. Sie schlugen mir vor, eine grobe Schätzung zu erstellen. Letztendlich behielten sie 1.200 von 1.400 Euro für die Reparaturkosten ein, was ich auch unterschrieben habe, da ich dachte, dass die Preise für "Firmen" normal sind. Was für mich allerdings nicht normal ist, ist zu sehen, wie mein alter Vermieter jeden Tag mit einem "Carepaket" und einem Fahrrad vor Ort ist und die Reparaturen selbst durchführt oder sich von einem "Bekannten" Schwarz helfen lässt. Für eine Grundreinigung wurden mir 200 Euro für 39 Quadratmeter abgezogen, was 5,13 Euro pro Quadratmeter entspricht (ich habe herausgefunden, dass diese Preise bei Firmen höchstens bei 2,5 Euro liegen). Außerdem weiß ich, dass meine Vermieterin die Reinigung selbst vorgenommen hat, da sie auch die Wohnung gereinigt hat, als ich eingezogen bin. Offensichtlich ging das Geld in ihre eigene Tasche mit einem 100-prozentigen Aufschlag. Es wurde mir auch keine Möglichkeit geboten, die Reinigung selbst durchzuführen. Dann gab es eine billige Spannküche für 800 Euro, die seit 10 Jahren dort stand, bei der drei Fronten aufgequollen waren. Mir wurden über 210 Euro allein für die Fronttüren abgezogen, zuzüglich 70 Euro für den Einbau – angeblich benötigte man fünf Stunden für den Einbau und die Justierung von drei Fronttüren (für eine so billige Küche). Sie haben sich praktisch die Hälfte der Küche davon bezahlen lassen. Außerdem war eine Fuge im Badezimmer locker und eine Fliese musste rundum neu verfugt werden. Dafür wurden mir auch einige Hundert Euro abgezogen, da angeblich ein Fliesenleger benötigt wurde, um die Fliese unbeschädigt zu entfernen, eine neue Fliese zu kaufen und einzusetzen, inklusive Fliesenkleber – das volle Programm. Für einen defekten Fugenkitt… Das Einzige, womit ich wirklich einverstanden war/bin, ist die Neustreichung der Wohnung. Und noch ein paar kleine Dinge, die ich mir nun spare. Fakt ist – ich habe diese Vereinbarung unterschrieben, um Streit zu vermeiden. Ich erwarte ein Baby und war wochenlang selbst damit beschäftigt, die neue Wohnung zu renovieren. Jetzt, wo ich endlich zur Ruhe gekommen bin und sehe, wie mein alter Vermieter dort arbeitet und sich auf meine Kosten bezahlen lässt, frage ich mich, ob ich diese Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. Im Grunde wurden mir Kosten für Firmen abgezogen, die gar nicht beauftragt wurden und das Geld in die eigene Tasche floss. Wenn Hilfe hinzugezogen wurde, wurde diese Schwarz bezahlt. Sie müssten Rechnungen vorlegen können, was sie auf keinen Fall können. Meine Vermieter haben mir auch Preise genannt, ohne mir diese zu zeigen. Wie bei den Küchenfronten – "das kostet dies und das kostet das" – aber ich habe nie Angebote der Firmen gesehen.

Evtl hat jemand gleiche Erfahrungen, welche er mit mir teilen möchte.
vielen Dank vorab.

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Mietkaution zurück erhalten?

Hallo zusammen,

ich habe nochmals eine Frage zu meiner Mietkaution. Diese Betrug 920 Euro.

58qm Kellerwohnung 460 kalt. 120 Nebenkosten ( Gas,Wasser, Versicherung).

Aufenthalt vom Mitte August 23, bis 09.7.24.

Übergabeprotokoll war ohne Mängel. Nach Frage meinerseits zwecks Kaution, kam die Antwort vom Makler, das wir wie besprochen die Nebenkostenabrechnung von 2023 abwarten, ca. Oktober und dann je nach dem, etwas von der Kaution auszahlen. Im Mietvertrag steht>

§ 4 Kaution

1. Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von 920,00 € an dem Vermieter zu leisten. Die Kaution darf drei Nettomonatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten.

2. 2. Über die Kaution ist drei Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten. Der Mieter kann fällige Mietzahlungen nicht mit der Kaution aufrechnen.

Sprich, den Rest bekomme ich laut Makler erst mit der Nebenkostenabrechnung 2025 im Herbst.

Mein Vormieter hat noch nicht mal seine Kaution und Nebenkostenabrechnung bekommen, wie er mir schrieb.

Ist das wirklich alles rechtens? Oder lieber zum Mieterbund gehen?

Grüße

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