Hallo, bevor ich zum Anwalt gehe, wollte ich mir hier gern mal Hilfe einholen.

Mein Mann und ich sind vor ca, einen Monat aus unserer Wohnung ausgezogen, in der wir etwas mehr als 4 Jahre gelebt haben. Bei der Wohnungsübergabe wurden im Übergabeprotokoll nur wenige Mägel festgehalten: fehlender Toilettensitz, fehlende Steckdose in der Küche. Uns wurde gesagt, dass würde dann mit der Mietkaution verrechnet, womit wir einverstanden waren.

Nun haben wir gestern einen Brief von der Hausverwaltung erhalten, wonach von der Mietkaution (520,00 €) fast 490,00 € einbehalten werden sollen für die o.g. Mägel und die Beseitigung von Schimmel in Bad, Küche, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer.

Durch Erzählungen von anderen Hausbewohnern haben wir bereits kurz nach Einzug erfahren, dass der Vormieter wegen Schimmel ausgezogen sei und auch bei uns dauerte es nicht lange bis der Schimmel wieder blühte. Wir sind natürlich dagegen vorgegangen (mit Anti-Schimmel-Spray u.ä.), haben diesen Mangel aber dem Vermieter (dummerweise) nicht angezeigt. Im Wohn- und Kinderzimmer war unserer Meinung nach gar kein Schimmel.

Nun meine Frage: Hat der Vermieter tatsächlich das Recht uns die Kosten für die Schimmelbeseitigung von der Kaution abzuziehen, obwohl dieser Mangel nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt war, wir damit keine Möglichkeit zur Beseitigung durch uns hatten und außerdem nicht nachgewiesen ist, dass wir den Schimmel verursacht haben?

Und dann noch eine Kleinigkeit: laut vorliegender Rechnung sollen wir 40,99 € für einen Motiv-Toilettensitz bezahlen, den sich die Nachmieter wohl besorgt haben, da wir den einfachen weißen, nach unserem Einzug dort entsorgt hatten und unseren eigenen bei Auszug mitgenommen haben. Ich dachte der Vermieter würde so ein 08/15-Sitz für 15,00 € besorgen und nun soll ich den hohen Preis zahlen?

Füe Hilfe bin ich sehr dankbar.