Ich habe auf Grund von zu hohen Schulden im Jahre 2007eine Privatinsolvenz eröffnet. Auf mein Mitkautionskonto haben diverse Gläubiger eine Kontopfändung gemacht. Im Oktober 2012 habe ich dann den Beschluss vom AG über die Restschuldbefreiung erhalten. Jetzt wollte ich nach Beendigung des Mietverhältnisses das Konto auflösen. Die Bank teilte mir mit wenn das Konto vom Vermieter fregegeben wird müssen die Gläubiger bedient werden. Jetzt sind dies aber Schulden die vor 2007 entstanden sind. Haben diese Pfändungen noch Rechtskraft?