Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert
Kaution für Möbel/Hausrat einbehalten. Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

ich habe für ca. 1 Jahr eine möbelierte 1-Zimmer-Wohnung gemietet. Mein Vermieter ist Hauptmieter gewesen und hat mir die 1-Zimmer-Wohnung untervermietet. Mitlerweile miete ich die Wohnung selbst direkt beim Eigentümer. Meinem ehemaligen Vermieter habe ich damals eine Kaution zur "Sicherung aller seiner Ansprüche" hinterlegt.

Als er seine Möbel abgeholt hat, hat er zwei Flecken auf der Couch beanstandet. Ich habe ihm mitgeteilt, dass diese nicht von mir seien und schon seit anfang an Vorhanden waren.

Als ich ihn zwei Tage später um Auszahlung meiner Kaution bat, sagte er, er werde mir diese abzüglich der Kosten für die Reinigung und abzüglich der Kosten für Dinge, die er nicht erhalten hat überweisen.

Nachdem ich die im Mietvertrag aufgeführten Möbel durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass ein kleines Regal von ihm bei mir steht.

Zusätzlich fordert er von mir die Zimmerlampe, welche nicht im Vertrag aufgeführt ist und ein Sandwichtoaster. Der Sandwichtoaster ist ebenfalls nicht im Vertrag aufgeführt und ist eigentlich Hausrat, weswegen er nicht teil des Mietgegenstandes sein kann.

Bei unerfüllten Forderungen des Vermieters bin ich zur Nachbesserung berechtigt, bevor ein Abzug von der Kaution erfolgen darf. Ich denke bei der Couch habe ich keine chance, da ich nicht nachweisen kann, dass die Flecken bereits zu Beginn vorhanden waren. (Ich habe diese nichtmal wargenommen, bis er mir ein Bild davon schickte)

Nun meine Fragen:

  1. Ist eine solche Nachbesserung auch bei den Möbeln möglich? Sodass ich ihm ermögliche diese Abzuholen? (er wohnt jetzt relativ weit weg, Muss er die Sachen abholen oder ich ihm bringen?)
  2. Bin ich verpflichtet ihm die Lampe zu überlassen, da diese nicht im Vertrag aufgeführt wurde?
  3. Bin ich verpflichtet ihm einen Sandwichtoaster zu überlassen, da dieser a) nicht im Vertrag aufgeführt ist und b) es nicht teil des Mietvertrages ist?
  4. Gibt es eine Art Verhältnismäßigkeit bei der Höhe der Kosten der Reinigung der Couch? Bzw. rechtfertigt dies eine gesamte Reinigung der Couch oder ist eine professionelle Fleckenentfernung für den 1cm² großen Flecken ausreichend.

Zusätzlich ist anzumerken, dass ich ab nächstem Sonntag, also in 2 Tagen im Ausland sein werde, und deswegen eine Übergabe schwierig wird. Ich habe kein Problem damit, ihm die Sachen zu überlassen es wird nur sehr umständlich, da ich wie gesagt nicht da bin. Deswegen würde mich die Rechtslage interessieren.

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Möbel, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Kaution, Hausrat, Kautionsrückzahlung, Nachbesserung, beschädigt
Kriege ich die Wohnung oder nicht?

Natürlich kann mir die Frage hier niemand eindeutig beantworten. Allerdings wird mir am Telefon bei anderen Fragen immer sofort dazwischen gesprochen: es steht ja noch nicht fest, ob sie die Wohnung überhaupt bekommen. Also zur Sache:

Wohnung angeschaut, Vonovia vor Ort beim Besichtigungstermin. Alle Unterlagen abgegeben, Anruf erhalten, dass alles gut ist (Schufa,etc..) und dass es nach Abschluss des Vertrages losgehen kann. Verträge erhalten, unterschrieben, werden heute losgeschickt. Ich habe alles vollständig in den Umschlag getan. Kautionsübernahme, Mietübernahme vom Jobcenter sowie die Sepa Lastschriftsmandat Erlaubnis. Ich musste nochmals beim Kundenservice anrufen, wegen einer anderen Frage und habe gesagt, dass heute alles vollständig abgeschickt wird. Und trotzdem dieser Satz, das es ja noch nicht feststeht. Ich bin die Einzige Interessentin bzw. die Einzige, die einen Vertrag bekommen hat. Wonach entscheidet Vonovia denn? Nach Sympathie, Lust und Laune? Wenn meinerseits alles vollständig bzw. genehmigt ist, ist doch alles im grünen Bereich oder bin ich da ein wenig naiv..

Vielleicht kann mir hier jemand eine ähnliche Situation schildern oder ein wenig aufklären. Am Telefon war man so unfreundlich, dass ich nach Auflegen geweint habe. Wenn ich diese Wohnung nicht erhalte, bin ich ab Februar mit 20 Jahren obdachlos. Diese Wohnung bedeutet mir momentan demnach alles.

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Auszug: Für welche Schäden muss ich haften?

Nochmal eine Frage zum Auszug aus einer Mietwohnung. 

Wir hatten jetzt die Wohnungsübergabe. Die Vermieterin hat folgendes beanstandet: 

  1. Wohnung wäre nicht ordentlich genug gestichen und der gelb gestrichene Flur passt ihr nicht (das bleibt auch so, da wir keine Klausel dazu im Mietvertrag haben und bei Einzug und vor Auzug nur das gestrichen haben, was wirklich nötig war.) 
  2. Eine kleine Macke in der Wohnungstür(ca 1,5 cm lang, Bleistiftstrich dick) Dafür soll nun ein Schreiner kommen und das ausbessern. 
  3. Die Zimmertüren waren nicht sauber genug und sollen nochmal mit Politur geputzt werden. 
  4. Farbspritzer auf einer Fußleiste (werde ich heute noch beseitigen) 
  5. Die Wände im Hausflur und das Treppengeländer wurden angeblich NUR von uns beschädigt. (Vor 3 Monaten ist eine neue Mieterin eingezogen und etwa seit dem renovieren die Nachbarn gegenüber. Es sind alle paar Tage fremde Handwerker im Haus oder es werden Möbel durchs Treppenhaus getragen) Die Vermieter wohnen weiter weg und sind max. 2 mal im Jahr im Haus. 
  6. Der Toilettendeckel war bei Einzug neu und weist nun Gebrauchsspuren auf. Er soll ersetzt werden. 

Ich glaube, das wars soweit.

 Bis auf Punkt 1 ist alles im Übergabeprotokoll vermerkt. Um Punkt 4 kümmere ich mich heute. 

Auf was muss ich mich einstellen? Was kann mir die Vermieterin vom Rest noch in Rechnung stellen? 

Sry, wegen dem langen Text...

Miete, Mietwohnung, Recht, Kaution, Vermieter, Übergabe
Darf der Vermieter die Kaution an das Jobcenter zurückzahlen?

Hallo, es geht um meine Mietwohnung die ich ende 2012 verlassen habe. Damals habe ich vom Jobcenter die Kaution erstattet bekommen. Mir wurde damals per Mail mitgeteilt, dass die Gesobau die Kaution direkt an das Jobcenter überweist. Worauf ich natürlich gleich ärger machte und sagte, dass ich der Vertragspartner bin und nicht das Jobcenter . Daraufhin ist auch nicht viel passiert sie blieben dabei. Danach war ich etwa 3 Jahre in der Türkei und hatte letztes Jahr schon versucht nochmal per Mail bei denen nachzufragen was mit der Kaution nun ist, weil ich plötzlich einen Brief vom Jobcenter Inkasso hatte worin die mich bitten die Kaution zurück zu zahlen zzgl. Mahngebühren . Nun sagt mir die Gesobau es sei wohl verjährt weil mich damals niemand erreichen konnte, keine Adresse konnten die rausfinden nichts (weil ich natürlich hier abgemeldet war da ich in der Türkei war) jedoch wussten die, dass sie mich per email erreichen können, da der Kontakt immer über email ging . Die Mails habe ich alle noch, auch die worin zu lesen ist, dass die die Kaution an das Jobcenter überweisen.

  1. Frage : Dürfen die die Kaution einfach an das Jobcenter zurück überweisen obwohl ich der Vertragspartner bin ? Ich mein, es ist ja meine Sache ob ich ein Darlehensvertrag mit dem Jobcenter habe und nicht deren Sache.

  2. Frage: Klar mehr als 3 Jahre sind um aber habe ich da jetzt keine Chance? Ich mein in meinen Augen ist das Betrug. Die haben mich glauben lassen, das Geld sei an das Jobcenter gegangen nun hat es niemand bekommen.

Liebe Grüße und Danke schonmal für die hilfreichen Tipps ..

Kaution, Vermieter, Jobcenter
Keine Zimmerabnahme und jetzt werde ich beschuldigt?

Sorry für den Titel, etwas blöd formuliert,

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin vor 2 Monaten aus meinem WG Zimmer ausgezogen und in ein neues umgezogen. Beide Zimmer gehören einer Wohngenossenschaft, ist ähnlich wie ein Studentenwohnheim.

Nach dem Auszug sollte eigentlich eine Zimmerabnahme gemacht werde, damit ich meine Kaution vollständig zurück erhalte. Leider war der zuständige Angestellt nicht sehr kooperativ. Er hat mir einen Termin vorgeschlagen, sehr kurzfristig, der mir zeitlich nicht passte. Ich habe gefragt, ob der darauffolgenden Tag passen würde? Es kam keine Antwort mehr. Auch auf Anrufe hat er nicht reagiert.

Ich bin nun schon umgezogen und habe das der Wohngenossenschaft gemeldet. Das es keine Zimmer Abnahme gab und ich den Zuständigen nicht erreiche bzw keine Rückmeldung bekomme. In der Zeit ist schon jemand neues in das Zimmer eingezogen.

Ich bekam als Antwort: trotz neuer Bewohnerin muss die Zimmerabnahme gemacht werden, der zuständige Herr kommt AUF SIE ZU!

Es kam aber wieder keine Meldung. Meine Uni hat wieder angefangen und nun ja, ich hab mich nicht mehr darum gekümmert, weil es mir langsam zu blöd war, mit diesem Herrn. Er war auch während meiner Wohnzeit bei Fragen und Problemen nie erreichbar.

Jetzt 10 Wochen später erhielt ich immer noch keine Kaution. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort: "Das Abnahmeprotokoll wurde uns erst diese Woche überreicht. Aber im laufe dieser Woche bekommen sie die Kaution."

Jaja schön wärs. Paar Tage später bekam ich per Mail eine Abrechnung, das 200 Fr. abgezogne wurden. Ich habe nun da Angerufen und nachgefragt. Antwort: "Die Frau die dafür zuständig ist, ist leider bis nächste Woche nicht da, aber soweit ich gehe, war es wegen der fehlenden Reinigung. Ich kann es aber nicht garantieren."

Mein Frage jetzt, wie kann man mir ohne Zimmerabnahme denn unterstellen, ich habe das Zimmer nicht gereinigt und dann 200 Fr. abziehen? Allein weil ja das Abnahmeprotokoll auch erst jetzt eingereicht wurde? Und es lebt ja schon lange jemand neues in dem Zimmer?

Kann mir jemand Auskunft geben, wie die rechtliche Lage ist. Kann man mir im Nachhinein noch Sachen unterstellen und in Rechnung stellen, wenn es keine Zimmerabnahme gab, die das beweist? Und ist es meine Schuld, wenn ihr Angestellter nicht in der Lage ist sich bei mir zu melden?

Ich bin super verärgert und 200 Fr. sind leider recht viel. Ich seh es kommen, dass das nächste Woche eine elend lange Diskussion geben wird.

Miete, Recht, Kaution, Jura, Rechtliche Lage
In einem anderen Bundesland bewerben? Und wie läuft es dann mit Wohnungen und Kaution? Wohnen in einer WG?

Hallo, Ich wohne im Bundesland NRW und habe daran gedacht meine Ausbildung im Berlin zu machen, für die ich mich zum nächsten Jahr hin bewerben möchte. Jedoch hätte ich die Frage ob es möglich ist, da wenn ich mich bewerbe und ich es schaffe auf ein Ausblidungsgespräch eingeladen zu werden es schon Probleme gibt. Ich würde gerne wissen wie es normalerweise läuft wenn man sich im Ausland/anderem Bundesland auf eine Stelle bewirbt und man noch in Deuschland/ in einem anderen Bundesland lebt. Gibt es dann eine andere Reglung oder müsste ich extra nach Berlin fahren zum Vorstellungsgespräch? Auch wenn ich mir vielleicht schon ein bisschen zu früh Gedanken mache würde ich gerne schon mal eine grobe Vorstellung haben wie es in diesem Fall ablaufen würde. Und meine zweite Frage ist ob es Möglich ist eine Wohnung ohne Kaution zu mieten, da ich auf Seite wie Immonet ständig Aushänge sehe auf denen zu lesen ist:,,Jetzt Wohnung mieten ohne Kaution" Wie sind WG's hat jemand Erfahrungen damit und war es gut oder irgendwie komisch? Da eine eigene Wohnung zu teuer wäre und ich zu Beginn auch nicht gerne allein Wohnen würde habe ich auch schon eine WG gedacht aber um ehrlich zu sein habe ich auch ein bisschen Angst davor. Weiß jemand vielleicht mehr darüber? Ich danke im vorraus :)

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Auszug Parkettboden verfärbt?

Hallo, ich ziehe jetzt aus meiner Mietwohnung aus, welche ich ca. 1 1/2 Jahre bewohnt habe. Beim Einzug wurde die Wohnung vom Vermieter selbst renoviert. Er hat die Wände tapeziert, die Türen angemalt, auch die Heizungen, und einen Parkettboden neu verlegt. Da er es alles selbstgemacht hat und ist es natürlich nicht professionell gearbeitet worden. Es geht in meinem Anliegen speziell um den Parkettboden. Ich habe in einem kleinen Bereich, ca. 3 qm Hantel Matten ausgelegt für meinen Trainingsbereich um den Parkettboden zu schonen bzw. zu schützen. So jetzt habe ich die Wohnung leer geräumt und bemerkt, dass in dem Bereich wo die Hantel Matten waren, an 5 Stellen das Parkett am Rand sich dunkel/schwarz verfärbt hat. Genau die Stelle, wo das Parkett miteinander zusammen gesteckt wird. Ich habe mir die Stellen genau angesehen und bemerkt, dass die Parkettstücke an den Stellen nicht eben sind. Also der Boden ist nicht eben an den Stellen. Dort wo der Boden eben ist, hat sich auch nichts verfärbt. Anbei ein Bild : http://www.fotos-hochladen.net/thumbnail/img20170519wak3idxbyzpt_thumb.jpg

Meine Frage ist: Ist es meine Schuld, dass sich der Parkettboden an den Stellen verfärbt hat? Oder ist es die Schuld des Vermieters, weil er das Parkett an den Stellen nicht richtig eben verlegt hat? Ich hatte die Matten ja nur hingelegt um das Parkett zu schützen.

MFG, Jerry Sun

Mieter, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Parkett, Auszug, Parkettboden, verfärbt
Mietwohnungen Übergabe eskaliert?

Heute war die Übergabe unsere Mietwohnungen. Habe den ganzen Tag gestrichen und geputzt.im Mietvertrag steht drine die Wohnung wird renoviert übernommen und renoviert übergeben. Der Vermieter hat die Wohnung aber nicht so übernommen , ok ich bin nicht gut im streichen. Sieht also auch nicht perfekt aus ich soll das nochmal machen. Aber ich habe es renoviert ich kann das nicht besser habe mir wirklich mühe gegeben .nun Fehlen auch zimmerschlüssel die ich ersetzen soll . Und wir haben das laub im Garten nicht entfernt das solle. Wir machen . Im Mietvertrag steht drine das wir den Garten pflegen sollen .mein mann sollte damals beim Gartenhaus das dach machen .steht bei unseren Vermieter im Vertrag unterschrieben von uns aber nicht bei uns im Vertrag und somit haben wir das vergessen. Der backofen ist ihn auch nicht sauber genung soll ich noch mal ran.

Ich bin ziemlich fertig ,haben uns ein haus gekauft wird kernsaniert und wohnen auf einer Baustelle. Zur alten Wohnung fahren wir eine std . Habe mir trotzdem den ganzen Tag mühe gegeben jetzt muss ich da nochmal hin und das alles machen ? 

Darf der Vermieter das alles von uns verlangen? 

Die kaution möchte er auch einbehalten ohne grund kann er das bis zu 1 jahr sagte er 

Stimmt das ? 

Also alles neu streichen

Schlüssel nach machen oder schlösser tauschen 

Backofen reinigen ( eigentlich sauber ) 

Gartenhaus das Dach neu machen , unterschrieben beim Mietvertrag hat aber nur der Vermieter wir nicht 

Den Garten vom laub befreiten.

Recht, Kaution, Rechte
Mietsachschäden und Haftpflichtversicherung?

Hallo zusammen, hier kommt meine zweite Frage zu derselben Sache, da ich eine klare Antwort nicht bekommen habe. Noch einmal bitte ich um Geduld und, dass ihr mein schlechtes Deutsch entschuldigt.

Ich bin aus meiner ersten Mietwohnung in Deutschland vor einem Monat ausgezogen. Bei Auszug wurde es festgestellt, dass meine Kinder einige Wände bemalt haben. Da ich kurzfristig (wegen Arbeitsaufnahme) ausziehen musste, hatte ich leider keine Zeit, die Schäden zu beseitigen. Nun wohnt in der Wohnung ein Nachmieter, der die Wände angenommen, wie sie sind.

Also will der Vermieter jetzt nicht streichen, weil der Nachmieter es nicht verlangt hat, aber eill er meine ganze Kaution gegen die Schäden behalten.

Allerdings habe ich eine Privathaftpflichtversicherung und laut dem beiliegenden Auszug von den „besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung“ sind diese Schäden von der Versicherung abgedeckt (wenn ich richtig verstanden habe).

Könntet ihr bitte bestätigen, dass ich die Bedingungen richtig verstanden habe? Sind die Schäden abgedeckt?

Wenn ja, wie soll ich jetzt mit dem Anliegen vorgehen? Kann eine Erstattung erfolgen, sofern die Schäden noch nicht & wahrscheinlich nicht bald beseitigt werden? Kann ich den Vermieter zu Kooperation zwingen, während er will einfach die Kaution behalten?

Danke euch im Voraus.

Bemerkung: Bei Einzug hat der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt. Das heißt, es ist nicht festgestellt, dass die Wohnung beim Einzug frisch gestrichen wurde (aber ich will mich die Schuld nicht entziehen).

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Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung

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