Ärztliches Attest, Gymnasium Bayer
In der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern ist ja in § 37 (2) geregelt, dass man im Falle des Fehlens an einem Tag mit angekündigtem Leistungsnachweis ein ärztliches Attest einreichen muss. Darauf wurde heute vom Klasseleiter noch hingewiesen, allerdings mit dem Zusatz, dass das Attest "Am Selben Tag" in der Schule sein muss, da die Arbeit ansonsten als "leer" (sprich Note 6) gewertet wird. Stimmt das wirklich so? Ich würde normalerweise davon ausgehen, dass es locker reicht, wenn das Attest erst am nächsten Tag eingereicht wird und sich da niemand beschweren würde (solange es natürlich am betreffenden Tage noch ausgestellt wurde und nicht erst später) Wollte der Lehrer da Angst machen, oder ist er im Recht?
3 Antworten
So dürfte das nicht funktionieren.
Auf jeden Fall musst Du Dich morgens telefonisch in der Schule krankmelden. Für die Vorlage des Attests (bzw. der AU) würde ich eher von einer "unverzüglichen" Vorlage ausgehen, also ohne schuldhaftes Zögern. Wenn es Dir nicht zumutbar ist, nach dem Arztbesuch noch bei der Schule vorbeizuschauen, erfüllt auch die Abgabe am nächsten Schultag bzw. die Zusendung per Post (bei Erkrankungen über 3 Tage Dauer) diese Bedingung.
Bei uns in Österreich ist das besser... Da braucht es kein ärztliches Attest und du gibst das dem Lehrer wenn du wieder da bist. An deiner Stelle würde ich es erst am nächsten Tag einreichen...
Du hast 3 Tage zeit!!! Lass dich nicht einschüchtern. Gebe es nach max 3 Tagen ab. Sollte dir der Lehrer eine 6 geben, beschwere dich bei der Schulleitung bzw. Bei der Schulaufsichtsbehörde oder wie die heisst