Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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Woyzeck Plädoyer des Staatsanwaltes?

Hey ich muss ein Plädoyer des Staatsanwaltes im Fall Woyzeck aus dem Drama schreiben, nur hab ich leider nicht so viel Ahnung von Plädoyes... Das hab ich bisher geschrieben:

Hohes Gericht, (sehr geehrte Jury)

  • Der Angeklagte Franz Woyzeck begab sich am Abend des 5. Februars gegen 22:00 Uhr mit dem Opfer Marie an den angesprochenen Teich außerhalb der Stadt. Dort erstach er seine Freundin mit einem Messer. Nach dieser Tat beseitigte er dieses und ging zurück in die Stadt in eine Bar.

  • Nun, die Mordwaffe konnte nicht gefunden. Jedoch ist es unumstritten und bewiesen, dass der Angeklagte zur Tatzeit am Tatort gesehen wurde. Zudem sahen Zeugen ihn wenig später mit Blutspuren auf der Kleidung in der angesprochenen Bar. Er hatte ein Motiv, die Gelegenheit und die Fähigkeiten, diesen Mord zu begehen. Seine Schuld kann nicht bestritten werden. Die Zeugenaussagen können nicht angefechtet werden.

  • Ich sehe keine Berechtigung, eine Minderung der Strafzumessung nach §46 des Strafgesetzbuches in Betracht zu ziehen, da diese Tat in jedes kleine Detail geplant war und wegen seiner gewaltigen Art und Abartigkeit zur schlimmsten Art des vorsätzlichen Mordes gehört.

  • Ich beantrage daher, den Angeklagten wegen Mordes aus niedrigeren Beweggründen nach §211 des Strafgesetzbuches zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Des Weiteren empfehle ich während der Haftzeit eine psychiatrische Betreuung bis der Zugewiesene Arzt diese nicht mehr für nötig hält.

Habt ihr Verbesserungsvorschläge für mich? Danke im Vorraus

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Jura -> Gehobener Polizeivollzugsdienst

Hallöle!

Ich studiere im Moment Jura im 3.Semester. Leider merke ich immer mehr, dass Jura direkt nicht das ist was ich wirklich will.. Nach dem Abitur wollte ich eigentlich den Gehobenen Polizeivollzugsdienst an der HWR Berlin studieren und dann zur Kripo, hab dann aber doch Jura gewählt. Nun bin ich stark am überlegen ob ich mich nicht für das Studium an der HWR bewerben sollte.. Vielleicht sollte ich erwähnen, dass mir bewusst ist, dass es auch bei dem Polizeistudium größtenteils juristisch abläuft.. ich wollte nur schon vor 2 Jahren unbedingt zur Kripo und bin im totalen psychischen Dilemma

Ich probiere mal meine Gedanken zusammen zu fassen:

Die Bewerbungsfrist an der HWR für das kommende Sommersemester habe ich verpasst. Das bedeutet, dass ich mich bis zum 15.07.12 nur für das Wintersemester 12/13 bewerben kann und zu diesem Zeitpunkt im 4. Semester Jura studieren würde. Sollte ich an der HWR angenommen werden, wäre ich, würde ich nicht wechseln, im 5. Semester Jura.

Mein erster Gedanke war: Zieh die 2 Semester noch durch, dann hast du wenigstens das 1. Examen (Wenn es denn klappt). Aber soweit ich recherchiert habe, bringt mir das Examen an sich für die Kripo keinen wirklichen Vorteil, da ich auch in den Höheren Dienst erst mit dem 2. Examen aufgenommen werden könnte.

Meine Fragen lautet nun: Kann man sich während des Studiums an einer Universität überhaupt für das Studium an der HWR bewerben bzw. an den Aufnahmetests teilnehmen? (Ich würde mich dann bei einer Zulassung natürlich rechtzeitig Exmatrikulieren)

Kann man sich irgendwelche Klausuren etc anrechnen lassen?

Hat irgendwer Erfahrungen mit einem Wechsel in die Selbe Richtung gemacht oder kann mir sogar Berichte/Erfahrungen zum gehobenen Dienst geben?

Ich bin für jede moralische Unterstützung oder hilfreiche Information dankbar!!

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Lohnt es sich einen Arzt zu verklagen?

Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar möchte ich einen Orthopäden verklagen, weiß aber nicht ob das sinnvoll ist und zwar ist folgendes passiert: Vor 3 Jahren erlitt ich eine Bandscheibenvorwöllbung aufgrund eines Unfalls mit einem Roller. Dann hatten wir in der Schule Akrobatik, danach hatte ich wieder total üble Rückenschmerzen, ich ging zum Hausarzt der fragte mich ob ich eine Spritze will oder Tabletten ich nahm natürlich die Tabletten, er meinte ich solle doch mal zum Orthopäden gehen da ich innerhalb der 3 Jahre nie zur Kontrolle war… Also ging ich zum Orthopäden der drückte auf die Stelle wo es weh tat und sagte zum ich solle mich mal auf den Bauch legen und schon hatte ich ne Spritze im Rücken ohne das er mich aufklärte fragte o.Ä. ich definitiv abgelehnt so wie ich das schon beim Hausarzt gemacht hatte…Ich stand auf und auf einmal wurden meine Beine Taub und ich bekam Kopfschmerzen ich dachte mir ok das Taubheitsgefühl kommt von der Spritze und die Kopfschmerzen vielleicht weil ich zu wenig gegessen hatte… Ich ging zu Hause sofort ins Bett, nächsten tag hatte ich so starke Kopfschmerzen, dass ich nicht mehr aufstehen konnte geschweige denn licht ertragen… Ich dachte mir, dass ich wohl eine Grippe oder so bekomme…. Am nächsten sagte mein Freund dann das es so nicht geht und ich quälte mich zu meinem Hausarzt der aber nicht da war nur seine Frau, die sagte, dass die Kopfschmerzen von den Rückenbeschwerden kommen, sie renkte meinen Rücken ein und meinte in 30 min ist alles vorbei ich legte mich danach wieder hin, denn flach liegen war das Beste. Nächsten Tag ging dann überhaupt nichts noch nicht mal 5cm konnte ich meinen Kopf heben also rief mein Freund den Rtw und im Krankenhaus wurde dann festgestellt, dass der Orthopäde den Spinalkanal getroffen hat und somit ist die Hirnflüssigkeit ausgelaufen (Postpunktioneller Kopfschmerz) nach 9 Tagen nur flach liegen im Krankenhaus + zu gepumpt mit Medikamenten wurde ein Blutpatch gemacht, da das Loch nicht zu ging…. Und einen Tag später konnte ich wieder ein bisschen Laufen und jeden Tag ging es besser… Nun meine Frage, macht es Sinn, diesen Orthopäden zu verklagen???

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