Kassenfahrt (6. Klasse) vor den Ferien fünf Mädchen, fünf Jungen zwei Lehrerinnen. Die Jungens bekommen am Abend im Schlafraum Streit, näheres weiß ich nicht (betr. Bekannte). Darauf wird ein 12jähriger Junge, der bereits vorbelastet ist (ist in Therapie dies ist den Lehrerinnen bekannt), mit der Matratze in den Duschraum verlegt. Und dies für die restlichen vier Nächte, die Eltern werden nicht informiert. Der Schüler wird von den anderen Schüler gemobbt, geschlagen und getreten. Bevor er am Abend zum Schlafen in den Duschraum muss, muss er den Boden von Nässe trocknen, er hat Angst traut sich dies aber nicht zu äußern, er darf auch nicht die Tür nachts offen lassen. Morgens wecken ihn die Schüler indem sie ihm Bettdecke und Matratze wegreißen. Nach der Klassenfahrt zeigt er Hämatome am Körper, hat Alpträume und nässt wieder ein. Der Hausarzt schreibt den Jungen vierzehn Tage bis zu den Ferien krank. Die Eltern haben Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft hat die Klage ablehnt, da es nicht im Interesse der Öffentlichkeit steht. Außerdem kam es zu einem Gespräch, zwischen den Lehrerinnen und den Eltern und dem Therapeuten, worauf die Lehrkräfte ein Entschuldigungsbrief an die Eltern schrieben. In diesen Schreiben finden sie ihr Handeln immer noch korrekt. Die Rektorin hat sich damit nicht befasst, hätte wohl keine Zeit etc. Fragen: Lohnt es einen Widerspruch gegen die Einstellung an den Staatsanwalt zu richten? Und was könnte noch unternommen werden?

Ich erfuhr gestern von dem Vorfall (und war geschockt) und bin konkret um Hilfe gebeten worden, eine Beschwerde an das Schulamt, fiel mir spontan ein. Was noch?