Hallo,
ich wollte eine rechtliche Frage stellen. Es geht um das Aufgabenfeld einer Reinigungskraft. Muss eine einfache Reinigungskraft (z.B. in einer Schule oder einem Kinderhort) sich wirklich um alle Arten von Verunreinigungen kümmern?
Nehmen wir mal an, dass z.B. ein Schüler jeden Tag gezielt an Stellen uriniert und Fäkalien verteilt, die dafür nicht vorgesehen sind (also z.B. Böden, Wände, Türen, Eimer usw.), nur um zu provozieren. Muss sich die Reinigungskraft wirklich um solche herabwürdigenden Arbeiten kümmern?
Wenn die Reinigungskraft nach mehreren Monaten keine Besserung feststellen und dem Arbeitgeber melden würde, dass sie sich um solche Sachen in Zukunft nicht mehr kümmern möchte, wäre dies dann ein Kündigungsgrund?
Von der rein menschlichen Ebene wäre eine solche Entscheidung meiner Meinung nach mehr als vertretbar, aber gibt es hierzu auch eine rechtliche Grundlage?