Selbstgebaute Möbel und ähnliches verkaufen

4 Antworten

Du haftest für Schäden im Zusammenhang mit den Produkten nur, wenn sie einen Fehler haben. Was ein Fehler ist, definiert § 3 I ProdHaftG: http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/3.html

Du musst dein Produkt nicht gegen jedwede Art Fehlbedienung (Kerzenständer) absichern, aber es muss bei dem nach billigem Ermessen zu erwartenden Gebrauch sicher sein.

Übrigens kann (und sollte!) man sich gegen solche Fälle mit einer Haftpflichtversicherung absichern. (Eine normale private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus!)


Rini123 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 19:24

Wie sieht es mit Handwerks-, Floh- und anderen Märkten aus?

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Ratirat  05.10.2013, 09:55
@Rini123

Wo die Produkte verkauft werden, spielt keine Rolle.

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Du haftest für Mängel, wenn das Stuhlbein bricht könntest du also Probleme bekommen.

Bei dem Kerzenständer würde ich einfach nen Hinweis beilegen "Nur mit selbstlöschenden Kerzen verwenden, nicht unbeaufsichtigt brennen lassen"

Einfach für jedes Möbelstück eine Anleitung für Amerikaner mitgeben oder zum Kaufvertrag hinzufügen.

  • Möbelstück ist brennbar, nicht anzünden und keine Kerzen darauf ganz herunterbrennen lassen.
  • Möbelstück nur belastbar bis 100 Kilogramm.

Einfach überlegen, was möglich wäre, dass passieren könnte und eine Warnung schreiben. Dann bist du abgesichert. Zur Sicherheit sollten die Leute diese Anleitung unterschreiben oder irgendwie nachweisbar erhalten.

Bzgl Haftung sollte eine Betriebshaftpflicht helfen.

Wie weit du das Ganze aber testen oder zumindest berechnen musst, dass ein durch dein Produkt verursachter Unfall nicht als fahrlässig oder grob fahrlässig gilt, muss dir jemand ander erzählen.

Beim Kerzenständer - würde ich vermuten - reicht es anzugeben, dass die Kerze nicht vollständig abbrennen darf. Heißes Wachs entzündet kein Holz, wenn es denn eine voollständig abgebrannte Kerze überhaupt tun würde ...