Jurastudium schwierig? Vergleichbar mit Rechtspflege?

Hallo

Ich habe seit einiger Zeit den Wunsch, Jura zu studieren, wenn ich mit der Schule fertig bin.

Ich gehe zurzeit aufs Gymnasium ( komme nach den Ferien in die 10te Klasse) und halte einen Notenschnitt von 2,4, der sich aber noch deutlich verbessern ließe, wie meine Lehrer immer wieder betonen.

Zu meinen Stärken zählen Fächer wie Mathe, Physik und Sport. Eigendlich liegen mir die Naturwissenschaften generell gut, ebenso wie Gesellschaftswissenschaften. In Fächern wie Deutsch und Englisch (hier nur der schriftliche Teil) versage ich kläglich. D.h. ich kann gut Englisch sprechen, wenn es aber um das freie Schreiben geht, versage ich.

Wie schwierig ist so ein Jurastudium eigendlich gemessen an meinen Vorraussetzungen? Kann mir Jemand seine persönlichen Erfahrungen schildern, falls vorhanden.

Ich plane, nach dem Studium eher Rechtsanwalt zu werden, anstatt für den Staat zu arbeiten. Was für Vorraussetzungen bzw. Noten braucht man, um dort Erfolg zu haben?

Da meine Eltern beide Rechtspfleger sind, waren sie von der Idee, dass ich Jura studiere, begeistert. Sie haben mir aus dem Gericht ein paar Rechtsfälle und Gesetzbücher mitgebracht, die ich dann analysieren und lösen sollte.

Kann man sich so zuverlässig auf das Jurastudium vorbereiten bzw. ist die Rechtspflege damit vergleichbar, was man im Jurastudium tut?

Ich erwarte natürlich nicht, dass alle meine Fragen beantwortet werden, ich freue mich aber schon voller Dank auf eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

Studium, Rechtsanwalt, Jura, Justiz, Staat, rechtspfleger
Wie bindend ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs?

Mich würde interessieren ob ein Urteil des BGH gleichbedeutend mit einem Gesetzt ist. Ist das Urteil dann genauso bindend wie ein Gesetz also Paragraph? Oder kann dies auch wieder umgeworfen werden?

Mir geht es konkret um dieses:

kein Verschulden des Mieters bei Schwarzstaubablagerungen Fogging infolge vertragsgemäßen Gebrauchs

BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az: VIII ZR 271/07

Leitsätze der Redaktion:

Bei Schwarzstaubablagerungen in einer Mietwohnung ("Fogging") schuldet der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Beseitigung unabhängig davon, ob die Ursache des Mangels in ihrem eigenen oder im Gefahrenbereich der Mieter zu suchen ist. Selbst wenn der Mangel Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter ist, trifft diesen kein Verschulden gem. § 538 BGB.

Sachverhalt:

Bei der Klägerin, einer Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten, traten Anfang Dezember 2002 plötzlich Schwarzstaubablagerungen ("Fogging") zunächst in geringem Umfang in der Küche, dem Bad und den Zimmern der Wohnung auf, wobei die Ablagerungen auf bis Februar 2003 auf sämtliche Decken und Wände verbreiteten. Erfolglos hatte die Klägerin die Beklagten zunächst zur Beseitigung der Schwarzverfärbungen aufgefordert, weshalb sie eine Kostenvorschussklage für die Kosten der Beseitigung der Verfärbungen anhand des Angebots eines Fachbetriebs erhob. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht die Beklagten antragsgemäß verurteilt; die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten wies der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zurück.

Wie der Bundesgerichtshof nun entschied, hatte das Berufungsgericht in den plötzlich aufgetretenen Schwarzverfärbungen zu Recht einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 BGB gesehen, dessen Beseitigung die Beklagten als Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB schuldete. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ursache des Mangels in ihrem eigenen oder im Gefahrenbereich der Klägerin zu suchen ist, denn nur wenn die Klägerin die Entstehung des Mangels zu vertreten hätte, könnte etwas anderes gelten.

Gemäß dem vom Berufungsgericht eingeholten Sachverständigengutachten kamen als Ursachen jedoch nur Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs in Betracht (Ausstattung der Wohnung mit einem handelsüblichen Teppich, das Streichen der Wände mit handelsüblichen Farben und das Reinigen der Fenster im Winter). Diese Maßnahmen und deren Folgen hat jedoch der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 98/2008

Recht, Mietrecht, Anwalt, Gesetz, Jura
Mein Freund bereut Gutefrage Anmeldung stark,sorgen machen,wenn Email = Name?

Hallo Liebe User,

Diese Frage ist toternst gemeint und ich hoffe auf wirklich hilfreiche Beiträge zu diesem Thema. Ein sehr guter Freund hat sich auf dieser Plattform neuerdings angemeldet, und zwar mit seiner Emailadresse,die seinen Vor und Nachnamen enthält ( z.B. Peter-Schmidt@web.de)

Außerdem hat er persönliche Fragen,die sein Leben und seine Familie betreffen gestellt und bereut sehr sehr,dass er diese reingestellt hat. Nun ist er völlig psychisch getroffen und bereut das ganze...seine Fragen wurden nie gelöscht auf Anfrage an das Support. Seine Fragen an euch( er ist schon so paranoja,dass er sich hier nicht mehr anmeldet,nachdem ihm die Agbs beim zweiten Durchlesen geschockt haben) muss er sich Sorgen machen,dass er seinen richtigen Namen als Email angegeben hat ? Könnte gutefrage seine identität somit an dritte weitergeben,wenn er irgendwo in Medien erscheint ? Würde gutefrage seine Fragen an zukünftige Arbeitgeber schicken,bzw könnten die arbeitgeber das fordern hier ? er hätte bestes gewissen,wenn er in seiner email nicht seinen richtigen namen eingegeben hätte...sollten seine fragen doch noch gelöscht werden,behält gutefrage diese dennoch unter seinem Namen und kann diese weiterleiten ?eure antworten bitte und wenn es geht nur hilfreiche und nicht in dem sinne "er hätte die agbs 3x lesen sollen" er ist geschockt und hat angst,dass seine Fragen an dritte weiterkommen oder im system bleiben,auch wenn sie denn irgendwann gelöscht werden. Dürfte er im ernsten Fall dagegen klagen wegen Datenschutz ? Ich hoffe allerdings,dass dies nicht nötig ist,falls es nicht an Medien/Arbeitgeber o.ä. weiterkommt grüße

hier nochmals ausschnitte von den agbs, die ihm sehr angst machen

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Internet, gutefrage.net, Recht, Jura, Support
Darf Betreute Strafantrag stellen?

Hallo Wissende!

Ich habe vor wenigen Wochen im Netz die Info gefunden jede Person dürfe bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Das hatte ich schon mal gemacht da ich bestohlen worden bin mehrfach. Eine Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgte meines Wissens nicht. Die Polizie nahm keine Fakten auf, weigerte sich mündlich den Tatort aufzusuchen, bei späteren erlittenen Straftaten weigerte sie sich Strafanzeige entgegen zu nehmen da angeblich Glaubwürdigkeit nicht vorhanden. Vorsprache beim Betreuungsgericht führte zu neuem Gutachten welches laut Aussage Gutachterin von der betreuenden Rechtsanwältin diktiert wurde. Mir nie ausgehändigt unter Bedrohuing an Leib und Leben durch zuständigen damaligen Richter und Betreuerin.

Würde die Möglichkeit bleiben zur Generalstaatsanwaltschaft zu gehen und mündlich dort immerhin vorzutragen unter Vorlage von Fakten. ABER auch meine jetzige Richterin hat mir nur erklärt ich sei in der Beweispflicht. Als ich erklärte ich könne doch zur Staatsanwaltschaft schüttelte sie den Kopf.

Nun habe ich auf vergleichbare Frage als Antwort gegeben man könnne immer zur Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Gilt dies bei Betreuung - Gesundheitsfürsorge als Strafantrag wegen Körperverletzung gegen Fachärzte erhoben werden sollte - Aufenthaltsbestimmungsrecht als erste Beschwerde gegen Betreuungsgericht. Welche nicht an das Landgericht weiter geleitet wurde.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe habe ich mal versucht was schriftlich abzugeben und es kam keine Reaktion. Da schaffte ich allerdings die zugrunde liegende Geschichte alleine deswegen nicht da ich erst letzte Woche dies zur Kenntnis nehmen konnte. Akten wurden bis dahin verweigert in Vollständigkeit. Wie ich schon darlegte in anderer Frage habe ich eine Rechtsanwältin als Betreuerin die ich nicht kenne.

Ich suche rechtliches Gehör. Irgendwo, irgendwie. Bevor Dokumente vernichtet werden von den Tätern.

Recht, Betreuung, Jura
Rolex-Garantiefall nach ca. 8 Monaten

Wunderschönen guten Tag,

ich habe zum Abitur (vor ca 8Monaten) eine Rolex Oyster Perpetual Datejust bekommen und trage sie jeden Tag und zu jedem Anlass... Ich liebe diese Uhr und war eig. auch mehr als zufrieden damit, bis sie auf einmal immer häufiger stehen blieb. Ich habe sie zu meinem Juwelier gebracht und dieser meinte er müsste sie zu Rolex einschicken. Anschließend habe ich angerufen, da ich vergessen hatte zu fragen, wie lange das ca. dauert er meinte mind. 6 Wochen. Ein Freund der Familie, der selbst sehr viele Uhren besitzt und sich dem entsprechend gut auskennt meinte ich solle mal mit meinem Anwalt sprechen, da es sehr gut sein könnte das Rolex oder der Juwelier einen relativ hohen Prozentsatz des Kaufpreises erstatten muss, da es ja wirklich nicht sein kann, dass man einen solch hohen Betrag zahlt und dann nach 10 Monaten schon den ersten Ärger mit der Uhr hat und dann auch noch einen solche langwierigen. Ich bin 20 Jahre alt, Student und habe keinen eigenen Anwalt den ich jetzt einfach anrufen könnte, ich habe zwar ein paar Freunde die Jura studieren, aber die wussten auch nichts dazu. Meine Eltern meinten ich solle mich selbstständig darum kümmern und die Sache selbst in die Hand nehmen.

An dieser Stelle kommt ihr ins Spiel, kann mir jmd. was dazu sagen? Hat jemand schon mal von solch einem Fall evt. im Bekanntenkreis gehört?

Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet!!!!!!!!! Vielen Dank im voraus MfG

Garantie, Jura, Juwelier, Rolex, Uhr
Strafantrag zurückziehbar? Und ab wann fallen Kosten an?

ich, w, 20, habe keine Ahnung vom Recht und muss ein bischen ausholen:

Ich wurde vor ca. einem Monat von einem dieser Zeitungs-Abofallen-Verkäufer übers Ohr gehauen. Zwar nötigte er mich nicht zum unterschreiben, jedoch belog er mich über die folgen meiner Unterschrift (Kostenlose Probesendung statt Vertrages). Nachdem ich mir das Kleingedruckte nochmals durchgelesen hatte und zurück zu den Fallenverkäufern ging um mich zu beschweren, folgte mir danach ein weiterer von denen  durch die Stadt und fragte Sachen wie :" gehst du auchnoch auf verlasseneren Straßen lang" ... ich bekam Panik und traf zufällig auf eine Polzeistreife, die die Personalien des 'Verfolgers' aufnahmen. 

Heute morgen dann sollte ich als Zeugin bei der Polizei nochmals berichten, wie alles abgelaufen war. Leider war ich mir beim genauen Ablauf nichtmehr ganz sicher... Des Weiteren würde ich die Sache einfach nur gerne abhaken und ich selbst war ja auch ziemlich dumm  überhaupt unterschrieben zu haben. Soweit ich das verstanden habe, wurde jetzt aber ein Strafantrag gestellt. 

Habe eben nachgesehen, was das bedeutet (wurde mir nicht gesagt) und dabei auch gesehen, welche Folgen das für mich und die Zeitungstypen haben kann....

Daher jetzt die Frage: ist der Antrag zurückziehbar? Kostet das dann was? Habe nämlich wirklich nicht viel Geld ....  und wie macht man das ggf?

Dankbar für jede Antwort !!! 

Recht, Jura, Strafantrag, zurückziehen
Andere Wertgrenzen bei "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft"?

Hallo ihr Lieben,

ich bin grade ein bisschen verwirrt...

Und zwar habe ich vor ein paar Tagen eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" online im Justizportal gefunden. Soweit so gut. Es ist auch der erste Termin, in der Amtilichen Bekanntmachung steht nichts von den Wertgrenzen.

Da ich mich in den letzten Monaten viel damit beschäftigt habe, ist mir der Zusammenhang und der Ablauf mit der Anzahl der Termine und dem damit verbundenen Wegfall der Wertgrenzen auch klar. Eigentlich.

Denn jetzt tauchte die Zwangsversteigerung auf einem Online-Immo-Portal auf, von einem Verlag, der seinen Zwangsverteigerungskatalog verkaufen will. Gängige Praxis.

Allerdings machte mich ein Satz in dieser anzeige stutzig:

"Der angebebene Preis ist der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung, Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes möglich. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung."

Ich kenne diesen Satz, auch der ist Standard, aber normalerweise mit dem zusätzlichen Wörtchen "eventuell" oder "unter Umständen".

Gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht die 7/10 Wertgrenze? Oder ist das einfach ein bisschen unsauber formuliert? Im Sinne von "möglich, aber nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird"?

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte... Google konnte keinen Unterschied in dieser Hinsicht finden.

Vielen Dank für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Recht, Immobilien, Hauskauf, Jura
Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...

... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?

 

Hallo erst mal!

 

Ich formuliere meine Frage nochmal aus:

Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?

Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.

Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.

Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.

Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?

Vielen Dank für alle Antworten!

Datenschutz, Recht, Gericht, Anzeige, falschaussage, Jura, Prozess, Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung
Rechtslage für Mitbewohner von Drogendealer

ich bräuchte dringend eure hilfe bzw. die rechtslage im folgenden fall und hoffe das sie nicht schon mal erfragt worden ist. angenommen: 1. person A wird zum ersten mal mit drogen (chemischen drogen) erwischt und soll sofort eine geldstrafe von 1800 euro zahlen oder die strafe im knast absitzen. dieser kann den betrag aber sofort nicht bezahlen und flüchtet aus angst zu einem anderen Freund um unterzutauchen, bis er das geld hat um es dann zurückzu zahlen. angenommen der haftbefehl wird ausgestellt bevor A die Summe zurückzahlen kann, aber sich dann freiwillig der Polizei stellt mit der Summe, zählt das dann oder muss A dann so oder so in Bau wegs dem Haftbefehl? 2. A ist ein Dealer und hat einen mitbewohner B der überhaupt nix mit dem Zeug zu tun haben will und in seinem Zimmer befinden sich auch keine Substanzen, raucht gelgendlich nen Joint mal mit, aber verkauft auch nix. Die Miete läuft übrigens auf A und B ist nur untermieter. angenommen A's Machenschaften fliegen auf, die Polizei steht in der Wohnung und findet das Zeug..ist aber nur wegs A da. Wie schauts für B aus? Macht er sich automatisch strafbar? selbst wenn A aussagt, dass B nix damit zu tun hat?? B ist in sachen drogen nicht vorbestraft aber wegs (schwarzfahren und diebstahl) Falls das Bundesland eine Rolle spielt, Bayern und B hat von den Drogen seines Mitwohner gewusst -danke für eure antworten schon mal

Wissen, Recht, Drogen, Jura, Rechtslage
Lebenslanges Wohnrecht aberkannt!(Beschreibung lesen)

SEHR KOMPLIZIERT !!! Hallo.Meine Oma wohnt im Haus mit meinem Vater(er oben-sie unten).Meine Oma hat damals das Haus gekauft und anfänglich war es in ihrem Besitz und dann hat sie es meinem Vater überschrieben und sich ein lebenslanges Wohnrecht gesichert(was auch im Grundbuch vermerkt wurde).Mein Vater hatte vor 3 Jahren einen schweren Schlaganfall und ist seitdem ein Pflegefall.Seine Frau(die seit 12 Jahren von ihm räumlich getrennt war ABER nicht geschieden)kümmert sich nun um seine Pflege zu Hause in seiner Wohnung(ist eine Polin die dafür Polinnen anstellt um Vater zu pflegen-seine Frau wohnt NICHT dort aber die Pflegerinnen wohnen da-im 3 monatigen Rhytmus).Nun hat mir seine Frau(seine 2 te Ehefrau)gesagt das Oma nun kein Wohnrecht mehr hat,sie(Vaters Frau)hat es so gemacht das Oma´s Wohnrecht NICHT mehr wirksam ist.Die ´´Kuh´´will das Haus verkaufen,das Geld in ein neues Haus reinstecken(mit noch etwas ersparten von Vaters Geld),kassiert von Oma jeden Monat 1000 Euro(von Oma´s Rente)für Oma´sWohnung oben und Mittagessen und Kaffee und Kuchen Mittags!!!! Ich habe die Kontovollmachten von Oma und es bleibt mir nichts anderes übrig dies zu bezahlen damit Oma mitversorgt wird.Da ich selber nicht genug Zeit habe mich darum zu kümmern(eigene Wohnung und Arbeit und Single):WIE KANN ES SEIN DAS VATERS FRAU ES GESCHAFFT HAT OMAS WOHNRECHT RÜCKGÄNGIG ZU MACHEN???

Wohnrecht, Wohnung, Recht, Jura

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