Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?

Hallo,

aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.

Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.

Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?

Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Studium, Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Gesetz, ALG II, ALGII, Amt, BAföG, Hartz IV, Jura
Vorladung Polizei - Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung

Hallo Community,

wie einige von euch vielleicht mit bekommen haben, wurde ich am Sonntag den 19.08.2012 um 01:20 Uhr von der Polizei mit zwei Personen (XY und XX) beim Konsum von Cannabis erwischt. Bei der körperlichen Durchsuchung fand man unter anderem einen Grinder und 0,2 - 0,3 Gramm Cannabis bei MIR. Die anderen beiden Personen waren ''Sauber''. Nun habe ich heute ein schreiben der Polizei bekommen:


Vorladung als Beschuldigter [Diese Vorladung bitte zum Termin mitbringen]

Sehr geehrter Herr Daniel XYZ, in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren

Tatvorwurf: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung

Ereignisort: 274xxx Bremervörde, Bevern Straße XXX

Ereigniszeit: So., 19.08.2012, 01:20 Uhr

Ist eine Vernehmbung als Beschuldigter des Daniel XYZ (xx.xx.1994) erforderlich.

Bitte veranlassen Sie, dass Daniel XYZ dieser Vorladung am: XXXXXXX in: XXXXXXX erscheint.

Im Verhinderungsfall bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Falls sie beabsichtigen, die Reise von einem anderen als dem in der Anschrift genannten Ort aus anzutreten oder außerhalb beschäftigt sind, teilen sie dies bitte unvorzüglich mit. Sollten sie auf ihrer Mitteilung keine Nachricht erhalten, bleibt es bei dieser Vorladung


Ich halte es für eine relevante Information zu sagen, dass ich einmal mit 13 mit der Polizei zu tun hatte, da ich einen Beamten angelogen hatte. (Ich hatte ziemlich Angst) In dem Fall ging es darum, dass einem Jungen seine Yu-Gi-Oh Karten abhanden kamen, wir wurden beschuldigt, hatten diese aber nur gefunden. Das habe ich dem Beamten verschwiegen, aus Angst vor Strafe. Ein zweites mal hatte ich mit der Polizei zu tun, als ich und ein Freund mit einer selbst gebauten Waffe (ca 0,5 Joule) Personen verletzt haben. Keiner dieser Personen hatte eine Anzeige erstellt, wodraufhin das Verfahren fallen gelassen wurde. Damals war ich 15, heute 17.

Wie soll ich nun auf diesen Brief reagieren? Soll ich zur Vorladung erscheinen oder gebrauch meines Rechts machen, nicht erscheinen zu wollen und darf ich das in diesem Fall überhaupt? Wie würdet ihr Vorgehen? Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

Wäre nett, wenn ihr mir helfen würdet ohne zu sagen, wie dumm ich sei. Zudem würde ich mich über Beiträge von Usern freuen, die in einer ähnlichen Situation waren bzw. sich mit dem Deutschen Recht des BtmG auskennen.

Falls ich zur Vorladung erscheine, würde ich natürlich auch gerne meine Meinung zum Thema Cannabis verteidigen. Ich konsumiere circa zwei mal die Woche und finde, dass es im geregelten Maßen okay ist. Man sollte Cannabis keinesfalls verteufeln, aber auch nicht in den Himmel loben, denn ein Risiko besteht immer. Meint ihr ich könnte mit meiner Meinung Probleme bekommen, dass ich meinen Führerschein nicht mehr machen darf etc. ?

Nach Zusatzinformationen könnt ihr gerne Fragen.

Gruß ..

Deutschland, Recht, Cannabis, Jura, Strafe, THC
Vertrag auf deutsch, Unterzeichner spricht kein Deutsch. Gültig?

Hallo und vielen Dank allein schon fürs Lesen.

Ich habe eine Freundin, die als Austausch-Studentin in DE ist. Sie hat bei einem großen Fitness Studio einen Vertrag abgeschlossen. Sie hat denen klar gemacht, dass sie kein Deutsch spricht und dass es sein kann, dass sie kurzfristig umzieht. Ihr wurde versichert, dass alles kein Problem wäre, sie solle einfach vorbei kommen, bevor sie umzieht.

Das hat sie gemacht und eine Praktikumsbestätigung Ihres neuen Arbeitgebers mitgebracht, welcher 600 km entfernt ist. (Somit dürfte klar sein, dass sie ihren Wohnort wechseln muss). Vor Ort wurde ihr gesagt, dass das ausreicht um zu kündigen.

Und dann kam der Hammer: Entschuldigt bitte aber DIE IDIOTEN haben an ihre alte Adresse geschrieben, dass sie den Nachweis nicht anerkennen. Sie hat ganz klar gesagt, wann, warum und wohin sie zieht. Somit lag der Brief im Kasten der alten Wohnung und erreichte sie erst 1,5 Monate später.

Danach hat sie exakt die gleichen Unterlagen nochmal eingereicht, wie vor Ort und nach nochmal 2 mal hin und her haben die Fitness-Geier die Kündigung bestätigt, allerdings zum Ende diesen Monats. Die Kündigung eingereicht hat sie aber schon im März (für Ende März). Das heißt sie hat jetzt 4 Monate weiter bezahlt. (zum Glück per Lastschrift, also kann sie es noch einziehen)

Dürfen die eine Kündigung erst 4 Monate lang nicht anerkennen und diese Zeit dann anrechnen? Und: Kann ich den Vertrag widerrufen, da sie ihn ja nicht verstanden hat? (Ich gönne denen ja ihren Beitrag, aber wenn sie sich weiter quer stellen)

Vielen Dank! (ach ja so Antworten wie "Vertrag ist Vertrag" oder "Unterschrift ist Unterschrift" brauch ich nicht. Ich hatte selbst 2 Jahre Wirtschaftsrecht und weiß, dass ein Vertrag in vielen Fällen widerufen werden kann, selbst wenn von seiten des Unternehmens keine Fehler gemacht wurden, ich weiß nur nicht, ob das in diesem Fall auch so ist.)

Recht, Gesetz, Vertrag, Jura, Vertragsrecht
kann man durchfallen wenn man zu oft krank ist?

hallo, dieses schuljahr liefs überhaupt nicht so gut mit meiner gesundheit..

ich wohne übrigens in bayern, falls das eine rolle spielt.

ich bin warscheinlich ca. 4-5 monate von 12 nicht in der schule gewesen, wenn man von monaten ausgeht. (also ich war nicht 4-5 monate durchgehend nicht da, sondern halt mal da eine woche. dann 2 wochen wieder da. dann mal da 3 tage wieder nicht, und so weiter) ich war dauernd krank..war aber immer beim arzt und es liegen ärztliche entschuldigungen vor. ich hab aber jetzt jedoch angst dass ich das jahr wiederholen muss.. schulaufgaben, die ich verpasst habe habe ich nachgeschrieben, und wenn ich spontane tests nicht mitgeschrieben habe, wurde ich abgefragt. allerdings war ich nicht so oft immer da krank, wenn prüfungen geschrieben wurden.

meistens war ich immer da wenn eine prüfung geschrieben wurde, und ich habe auch gute noten geschrieben, natürlich auch dadurch, dass ich den versäumten stoff nachgelernt habe.

das heißt, es kommt doch letztendlich auf die noten an, ob man durchfällt, oder nicht oder? denn wenn man krank ist kann man doch eigentlich sowieso nichts dafür :( und es ist ja nicht so, dass ich weniger stoff gelernt habe, als die anderen aus meiner klasse, denn ich hab ja immer gute noten geschrieben wie gesagt, dadurch dass ich nachgelernt habe.

also wie siehts für mich auf? meint ihr durchfallen ist trotzdem möglich?

Gesundheit, Schule, Noten, Gesetz, Schüler, Arzt, Jura, Lehrer
interessen die man haben muss um rechtsanwalt zu werden?

hallo, ich muss ein referat über den beruf rechtsanwalt halten, und schaue gerade auf der website berufe.net nach, was man denn so machen muss in diesem job.

ich bin gerade bei den nötigen interessen, die man für diesen beruf haben sollte. das ist aber so komisch und unverständlich ausgedrückt, ich versteh garnicht was damit gemeint ist..

Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeiten

z.B. Analysieren von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und der Rechtsprechung und Anwenden in einer Gerichtsverhandlung z.B. Ermitteln der tatsächlichen Verhältnisse in Besprechungen und Verhandlungen mit den Beteiligten und Erkennen und Formulieren der rechtlichen Folgen dieser Verhältnisse z.B. Herstellen von Querverbindungen zwischen verschiedenen Rechtsbereichen

Interesse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeiten z.B. Sammeln, Verwahren und Archivieren der rechtlichen Dokumente einer Kanzlei z.B. sorgfältiges Ausarbeiten von Fusions-, Pacht- und Urheberrechtsverträgen

Interesse an organisatorisch-prüfenden Tätigkeiten z.B. gewissenhaftes Prüfen eines Vertrags auf Rechtmäßigkeit

Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten

z.B. individuelles Beraten eines Mandanten über die rechtliche Durchsetzungsfähigkeit einer Forderung

das ist total schwer beschrieben, vor allem das erste.. was heißt das denn genau?!

vielen dank!!

Beruf, Deutsch, Job, Rechtsanwalt, Sprache, Recht, Anwalt, Gesetz, Jura
Ich habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

Als ich gestern abend mit einem Umzugswagen durch eine enge Strasse fuhr, habe ich beim vorbeifahren an einem parkenden VW-T5 den Aussenspiegel beschädigt. Zunächst habe ich die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet. Anschließend kam der Halter der VW T5 aus seiner Wohnung und meinte, man müsse die Polizei nicht unbedingt benachrichtigen und das wir das so klären könnten. Demzufolge haben wir unsere Daten ausgetauscht (ein Freund von mir und ein Freund von Ihm waren als Zeugen Vorort). An dem Aussenspiegel ist kein optischer Schaden zu sehen. Lediglich der Aussenspiegel, welcher elektrisch ist, lässt sich nicht nach oben bzw. untern Drehen, dafür aber von links nach rechts. Ich hab im Internet gesehen das ein ganz neuer Spiegel rund 94 Euro neu kostet. Ich denke mal dann kommt wenn überhaupt noch der Einbau dazu, dann kostet es noch 60 Euro dazu. Wahrscheinlich ist dies noch nicht einmal notwendig, weil ich davon ausgehe, dass sich im Spiegel ein Kontakt gelöst hat, der einfach wieder festgemacht werden muss. Jedoch fürchte ich dass mich das viel mehr als nur einen neuen Spiegel + einbau kosten kann, wenn man noch nen Gutachter oder so dazunimmt. Gibt es denn eine Schadensgrenze ab wann ein Gutachter dazugezogen werden darf ? Denn es ist ja schwachsinnig einen Gutachter zu nehmen wenn ein neuer Spiegel + einbau ca 160 Euro und der Gutachter beispielsweise 200 Euro. Wie hoch sind die Kosten die auf mich zukommen. I Ich will den Schaden selber übernehmen ohne dass es an die Versicherung gemeldet wird, weil der Wagen den ich fuhr nicht mir gehört. Diese Werkstätten machen zwar ihr Geschäft mit solchen Fällen, aber ich finde es manchmal überzogen, was für Kosten verursacht werden, die eigentlich gar nicht anfallen. Der Halter des beschädigten Fahrzeug schien eigentlich sehr ehrlich zu sein, aber ich mache mir ein paar Gedanken weil die Werkstätten einfach unnötige Kosten verursachen.

Vielen Dank für eure Meinung

KFZ, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Jura

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