In der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern ist ja in § 37 (2) geregelt, dass man im Falle des Fehlens an einem Tag mit angekündigtem Leistungsnachweis ein ärztliches Attest einreichen muss. Darauf wurde heute vom Klasseleiter noch hingewiesen, allerdings mit dem Zusatz, dass das Attest "Am Selben Tag" in der Schule sein muss, da die Arbeit ansonsten als "leer" (sprich Note 6) gewertet wird. Stimmt das wirklich so? Ich würde normalerweise davon ausgehen, dass es locker reicht, wenn das Attest erst am nächsten Tag eingereicht wird und sich da niemand beschweren würde (solange es natürlich am betreffenden Tage noch ausgestellt wurde und nicht erst später) Wollte der Lehrer da Angst machen, oder ist er im Recht?