Hat eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die nicht rechtsfähig ist, die Möglichkeit, eine Privatperson zu einer Zahlung irgendeiner Gebühr o.ä. zu ZWINGEN, wenn die Einrichtung meint, sie habe aufgrund irgendeines Gesetzes darauf einen Anspruch?

Mit "zwingen" meine ich, ob eine Zahlung ohne Klage von dieser Einrichtung angeordnet bzw. erzwungen werden kann.