In der Prüfungsordnung steht folgendes:
  1. "> Der Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelor-Thesis beträgt zwölf Wochen." ####

  2. "> Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bachelor-Thesis innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit einmal um bis zu vier Wochen verlängern."


Bedeutet das, dass ich genau nach 84 Tagen abgeben muss? Also keinen Tag früher oder später? Es findet sich abgesehen von den Zitaten oben kein weiterer Satz in der Prüfungsordnung der bei der Beantwortung der Frage helfen würde.

Darf ich nun früher abgeben oder nicht? Das Prüfungsamt ist sich uneinig und die neue Prüfungsausschussvorsitzende ist der Meinung, dass nicht früher abgegeben werden darf.

Vielleicht findet sich hier jemand der absolut schlüssig begründen kann, wie dieser Absatz der Prüfungsordnung hinsichtlich meiner Frage zu beantworten ist.

Vielen lieben Dank!