Hallo Leute, Ich gehe auf einem Gymnasium in die 9 Klasse. Nun wurden in unserer Klasse zwei Fenstergriffe abgerissen.(Zur Info: Die Klassenräume werden mehrfachbesetzt.Also mehrere Kurse in einem Raum.) Daraufhin meinte unser Klassenlehrer das wir die Reperatur ( 2 Neue Fenstergriffe + Handwerker) aus unserer Klassenkasse zahlen müssten wenn sich nicht innerhalb einer Woche der "Täter" meldet.Das sehe ich aber nicht ein da man ja mit Kosten von 200-250€ rechnen müsse.Meine Frage ist nun ist die Schule gegen sowas versichert? Gibt es rechtliche Paragraphen die meine Haltung zu dem Thema unterstützen?

Vielen Dank im Vorraus!

Lg Hiuli