Internationales Recht Deutschland Italien wie wo?

4 Antworten

Zunächst einmal: Wenn du hier in Deutschland Rechtswissenschaften studierst, dann ist das mit einem Staatsexamen als Abschluss. Wenn du beide Prüfungen bestehst (Zuerst 9 Semester Studium und das erste Staatsexamen, dann 2 Jahre Referendariat und das anschließend das 2. Staatsexamen), kannst du in Deutschland als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt arbeiten. Wenn du hier in Deutschland an den Unis nur einen Abschluss in einem Teilgebiet des Rechts (z.B. einen Bachelor in Wirtschaftsrecht) machst, hast du in Deutschland keine Berechtigung, Rechtsanwalt zu werden, du könntest damit nur z.B. in Firmen als Rechtsberater arbeiten.

Das Problem ist: Es gibt kein universelles Recht, das in allen Ländern gilt. Wenn du in Deutschland Rechtswissenschaften studierst, studierst du in erster Linie deutsches Recht. Das ist teilweise sehr anders als das italienische. Auch das Rechtsstudium in Italien unterscheidet sich sehr vom deutschen.

Soweit ich weiß, kann man sich seinen Abschluss, der einen in Deutschland zum Volljuristen macht, nämlich das Staatsexamen, aber mit einer zusätzlichen Prüfungsleistung in anderen Ländern anerkennen lassen, sodass man auch dort praktizieren kann. Dazu solltest du dich aber einmal direkt bei den Unis erkundigen, die helfen dir sicher gerne weiter.

Außerderm gibt es an vielen Unis die Möglichkeit, 2 Abschlüsse parallel zu machen, so z.B. an der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf: Dort gibt es einen deutsch-französischen Studiengang Rechtswissenschaften. Die Teilnehmer, die das machen, haben nach bestandenen Prüfungen einen vollwertigen Abschluss sowohl für Frankreich als auch für Deuschland. Das gleiche gibt es bestimmt irgendwo in Deutschland auch für deutsch-italienisch.

Am besten ist, du suchst danach im Internet bei den Unis mal, und fragst am besten bei den Unis direkt nach, da gibt es die sichersten und besten Infos.

Unter "Internationales Recht" versteht man das Völkerrecht. Das bedeutet deine Meinung mit einem solchen Abschluß könntest du in jedem Staat arbeiten, ist falsch.

Wichtig wäre aber das Teilgebiet des Internationalen Recht - das EU Recht. Hier sind die Arbeitschancen recht gut.

Lehrstühle für Internationales Privatrecht haben fast alle Unis, die auch Rechtswissenschaft anbieten. Es gibt aber kein wirklich länderübergreifendes "Internationales Recht", das überall gilt. Wenn du in zwei Ländern juristisch fit sein möchtest und vor allem in zwei Ländern praktizieren möchtest, als Richter, Anwalt oder Staatsanwalt, musst du dich im Recht des Landes, in dem du tätig sein möchtest, gut auskennen. Also italienisches Recht erst ,mal. zB in Bolgna studieren und abschließen.

ein "Internationales Rechtsstudium" gibt es nicht. Es gibt ein Studium des Rechts in Deutschland und es gibt ein Studium des Rechts in Italien. Während beider Studien wird auch internationales Recht/Völkerrecht gelehrt.

Es gibt für mehrsprachige Juristen durchaus Möglichkeiten, im Ausland zu arbeiten. Solche Juristen sind sogar besonders gesucht. Ich kann es dir nur empfehlen, Jura zu studieren (ist verd. schwer) und dann in ein anderes Land zu gehen (bei dir also Studium in Italien, Arbeit in Deutschland).

btw: Eine Bekannte von mir hat in Italien Jura studiert und arbeitet in einer Sozietät in Deutschland, die italienisch-deutsche Fälle vertritt.