Hey Leute, ich habe vor einiger zeit eine kleine Dummheit gemacht und bin jetzt verurteilt worden, bin schwarz gefahren. Jetzt habe ich einen Brief von einer Staatsanwältin bekommen in dem steht dass diese Entscheidung gemäß Paragraph 45 Abs. 1 JGG abgesehen wurde. "Die Staatsanwaltschaft sieht ausnahmsweise von einer Strafverfolgung ab. Bei erneuter, vor allem einschlägiger Straffälligkeit ist eine solche Behandlung nicht mehr zu erwarten." Also wenn ich das richtig verstanden habe, ich bin nochmal sicher aus der Sache raus gekommen oder?