Wenn ich einem Piraten ins Holzbein schieße, ist es dann Sachbeschädigung oder Körperverletzung?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Körperverletzung+Begründung 44%
Ein anderer Delikt+Begründung 31%
Sachbeschädigung+Begründung 25%

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein anderer Delikt+Begründung

Ha, super Frage!

Ich hab keine Ahnung wie das rechtlich gewertete werden würde.

Aber ich möchte noch ein paar Straftatbestände in den Raum werfen die, zumindest in meinen Augen, ebenfalls noch in Betracht kommen könnten.

  1. § 240 StGB - Nötigung
  2. § 185 StGB - Beleidigung
  3. § 212 StGB - Totschlag (bzw. der Versuch dessen)

Zu 1.

Man nötigt den Piraten mittels Gewalteinwirkung nicht mehr gehen zu können bzw nur herumzuhüpfen. Könnte man als "empfindliches Übel" sehen.

Zu 2.

Beleidigungen können auch mittels Tätigkeiten begangen werden. - Vielleicht könnte man die Zerstörung des Holzbeins als solche ansehen.

Zu 3.

Wenn ich auf jemanden schieße (und man soll nicht meinen das es besonders einfach wäre ein Bein zu treffen.) nehme ich billigend in Kauf das er das nicht überlebt.


Stopeatmeat 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 14:49

Eine interessante Idee von dir! Vielleicht taucht hier früher oder später ein Jurist auf, der sich mit derartigen (Okay, nicht unbedingt Piraten ;) Themen beschäftigt.

Gruß

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Stopeatmeat 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 14:52
@Tuehpi

Habe eben nochmal die Stichworte “Justiz” und “Juristik” angehängt- mal sehen ob wer anbeißt!

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Das kommt darauf an. Ist das Holzbein fest mit dem Körper verbunden, dann ist das auf jeden Fall eine gefährliche Körperverletzung. Ist es abnehmbar, aber der Täter wusste nicht davon und hat nicht gezielt darauf geschossen, dann ist es eine versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung. Wurde gezielt das abnehmbare Holzbein beschossen, dann ist das eine Sachbeschädigung.

Jeweils kommen dann abhängig vom Motiv noch ein versuchter Totschlag, ein versuchter Mord, Beleidigung, Nötigung und ein paar andere in Frage.


Stopeatmeat 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 15:00

Danke für deine Antwort aus Juristischer Sicht!🙏🏻

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Piraten tragen ihr Holzbein ja meist ohne Verkleidung, also deutlich erkennbar. Wer auf dieses Holzbein schießt (und auch trifft, was gar nicht so einfach ist), begeht daher eine Sachbeschädigung. Je nachdem, mit welcher Waffe geschossen wurde, kommt dann noch, unabhängig davon ob getroffen wurde oder nicht, eine Zusatzstrafe hinzu. Ein Jäger müsste mit Entzug des Jagdscheines und Beschlagnahme der Waffe rechnen, ein Sportschütze mit ähnlichen Folgen. Wenn die Waffe illegal ist, dann kompliziert sich das Ganze natürlich. Grundsätzlich ist in all diesen Fällen natürlich auch der Strafbestand der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu beachten, da man ja nicht einfach in der Gegend herumballern darf. Es könnte auch jemand anderer getroffen werden. Sollte das Holzbein, so wie es heutige Piraten machen, durch eine Hose bedeckt sein, dann liegt natürlich der Strafbestand der versuchten Körperverletzung vor. Wenn ich mit meinem Gummiboot durch das Mittelmeer plantsche und von Piraten überfallen werde, ist die Sachlage natürlich eine andere. Wenn der Pirat mit seinem Säbel auf mich losgeht oder seine Vorderladerpistole auf mich richtet, dann darf ich ihn in sein Holzbein schießen, das ist dann gerechtfertigte Notwehr, kommt aber sehr selten vor..

Ein anderer Delikt+Begründung

"Es kommt darauf an!" War es eine versuchte Tötung?

war es in Notwehr geschehen? War es ein Unfall? War es versuchter Totschlag ? oder was war es denn?

Der Geschädigte kann mindestens aber den Ersatz des Holzbeines verlangen und eventuell noch eine Entschädigung für den Schreck und eine Behandlung beim Psychiater wegen eines Traumas und eine Entschuldigung vom Schützen.

Aber eben "Es kommt drauf an"

Juristerei ist keine exakte Wissenschaft und so fährst Du immer gut, Dich einfach gesetzeskonform zu verhalten, nicht mit Waffen zu spielen und keine Experimente zu machen, die Andere gefährden. Sonst kommt es eben drauf an.

Körperverletzung+Begründung

Man bekommt hier eher selten Fragen zu lesen, die zugleich lustig als auch intelligent sind. Respekt dafür!😂👍

Ich persönlich würde es tatsächlich als Körperverletzung auslegen, unabhängig davon, ob es eine reale "Verletzung" im medizinischen Sinne zur Folge hat. Das Holzbein würde ich als Prothese definieren - jemandem einen künstlichen Arm zu brechen oder einen künstlichen Zahn auszuschlagen ist doch sicher auch Körperverletzung.

Ich bin natürlich nur Laie, aber das wäre meine Auslegung :)


Stopeatmeat 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 14:37

Interessante Vermutung ;)

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