Hallo liebe Juristen!

ich bin kurz vor meiner Staatsprüfung (in NRW) und habe letztes Jahr meinen Schwerpunkt bestanden, aber leider nur mit 5,4 Punkten. Das war für mich ein Untergang, weil ich zuvor weitaus bessere Leistungen erbracht habe. Ich habe tatsächlich auch vor, diesen zu wiederholen, weil ich sehr frustriert mit dieser Note bin, zumal der Schwerpunkt einem ja „aufhelfen“ soll mit 30% Einbewertung.

Nun zu meiner Frage: ich muss zur Anmeldung zur staatsprüfung ja auch - wenn bereits bestanden - mein Schwerpunktszeugnis mit einreichen. Hat das irgendeinen Einfluss auf den staatlichen Teil, also die schriftlichen Klausuren, die ich dann ablege? Schauen sich die Korrektoren beim korrigieren der Klausuren auch die Note vom Schwerpunkt an? Ich habe da riesige Angst, dass dadurch meine Klausurleistungen durch den Schwerpunkt negativ ins Gewicht fallen könnten, auch wenn man ja vom Bauchgefühl sagen würde, dass das unfair wäre. Die Praxis sieht da ja vielleicht anders aus :-(.

Für jede Antwort dankbar!