Kann nur der Chef Hausverbot verteilen oder auch Mitarbeiter?

11 Antworten

Jeder, den der Chef hierzu ermächtigt.

Man kann von vorne heraus davon ausgehen, wer es tut, ist auch ermächtigt - denn selbst wenn nicht, geht das auch nachträglich und rückwirkend.

Und es muss nichtmal nachgewiesen werden.

Also keine Chance, dagegen mit diesem "Argument" zu kommen.

Jeder der vom Eigentümer oder Besitzer (egal ob Wohnung, Geschäfte, Kneipen, etc) dafür autorisiert wurde, darf das Hausrecht ausüben und somit auch ein Hausverbot aussprechen.


PWolff  28.04.2020, 18:55

Und dabei kann man davon ausgehen, dass eine Kassiererin oder ein Kellner ohne weiteres ein Hausverbot aussprechen kann - zumindest für den laufenden Tag.

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In den meisten Fällen ist es so, mal auf ein Geschäft als Beispiel bezogen, dass ein Mitarbeiter den ungeliebten Besucher aus der Filiale entfernen darf, Hausverbot aber nur der Filialleiter oder die Polizei (Sicherheitskräfte in der Regel auch nicht), es sei denn die Filialleitung überträgt eine Befugnis (zum Beispiel während Abwesenheit der Filialleitung)

das Hausverbot erteilt das Unternehmen. Vertreten durch einen Mitarbeiter. Auf welcher Ebene in der Organisation des Unternehmens der Mitarbeiter steht wird rein im Innenverhältnis festgelegt.

Wer wäre denn "der Chef" bei einer großen Handels-AG? Sicher ist ein Hausverbot kein Thema für die nächste Hauptversammlung... ;-)

Ich denke was ich hier gefunden habe beantwortet auch Dein Frage: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, dass das Hausrecht von Hotelbetreibern stärkt. Privatleute können ihr Hausrecht frei ausüben, so auch Unternehmen, laut BGH. Das heißt: Es kann anderen Personen gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen werden, auch ohne Begründung. 
Mehr dazu steht hier: https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/bgh-staerkt-hausrecht-von-hotelbetreibern-privatautonomie-gilt-hausverbot-ok/

Woher ich das weiß:Recherche