Tat zugeben oder nicht?

8 Antworten

Oder muss er mich unbedingt äußern wer gefahren ist?

Nein, dazu gibt es keine Pflicht. Bei einem Ampelverstoß wird dann aber eine amtliche Fahrerfeststellung durchgeführt und dazu lässt sich die Bußgeldstelle entweder die Fotos aller Bewohner der Halteradresse vom Einwohnermeldeamt kommen, oder sie schicktdie Polizei mit dem Blitzerfoto los, die zuerst bei der Halteradresse klingelt und fragt und wenn das zu nichts führt, in der Nachbarschaft rumfragt, ob jemand die Person auf dem Foto kennt.

Wenn Du den Verstoß nicht zugibst, hat das zur Folge, dass der Vorgang noch einmal geprüft wird. Es kann auch sein, dass das Ordnungsamt die Polizei zwecks Fahrerüberprüfung zu Dir nach Hause kommt und überprüft ob Du die Person auf dem Beweisfoto bist.

Insofern ist es sinnvoller den Verstoß gleich zuzugeben, denn das erspart Dir evtl. den Besuch der Polizei und dem Ordnungsamt / der Polizei erspart das genauso viel Arbeit/Zeit und somit wiederum dem Steuerzahler Geld.

Egal ob Du den Verstoß sofort zugibst oder Du den Verstoß nicht zugibst und die Polizei erst feststellen muss, wer gefahren ist, so ist das Ergebnis das Gleiche:

Nein, das Zeugnisverweigerungsrecht greift hier nicht, weil derjenige Beschuldigter ist und nicht Zeuge. Er muß zwar nicht antworten, aber damit ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen und erledigt. Möglicherweise wird ihm auferlegt, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er nicht angeben kann, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren ist.

Bei solchen Lappalien lohnt es sich gar nicht zu lügen! Warum das Versehen nicht zugeben und das Bußgeld bezahlen?


Artus01  02.05.2020, 13:42
Nein, das Zeugnisverweigerungsrecht greift hier nicht, weil derjenige Beschuldigter ist

Das war er, bis zum ersten Brief, dann kam aber:

Nun kam ein Brief das er bitte mitteilen soll wer gefahren ist.

Nun ist er Zeuge und muss Angaben machen, sofern ihm eben nicht das Zeugnisverweigerungsrecht für die Angabe zusteht.

0
Mignon5  02.05.2020, 13:46
@Artus01

Nein, er ist nach wie vor Beschuldigter, denn einen anderen Beschuldigten gibt es bisher nicht.

0
Artus01  02.05.2020, 13:48
@Mignon5

Nein er ist kein Beschuldigter mehr, denn sonst hätte er als nächstes einen Bussgeldbescheid erhalten und keinen Zeugenfragebogen.

0
Mignon5  02.05.2020, 13:52
@Artus01

Nein, er hat einen Anhörungsbogen begkommen. Als Beschuldigter hat er das Recht, angehört zu werden und seine Sicht der Beschuldigung darzulegen. Das ist kein Zeugenfragebogen.

0
Artus01  02.05.2020, 14:03
@Mignon5

Begreifst Du es nicht oder hast Du die Frage nicht vernünftig verstanden:

Jemand hatte wegen einer überfahrenen roten Ampel (Blitzer) einen Anhörungsbogen bekommen. Dort hat er nur die Pflichtfelder ausgefüllt und die Tat nicht zugegeben, da er sich ja selbst nicht belasten muss.

Bis dahin liegst Du richtig, und er hätte dort seine Sicht der Dinge darlegen können. Sowas nennt sich "rechtliches Gehör", ist sogar ein Grundrecht, und muss also stattfinden. Er darf dabei lügen, was er ja gemacht hat. Nun hat die Bussgeldstelle zwei Möglichkeiten. Entweder sie glaubt ihm nicht, dann schickt sie ihm einen Bussgeldbescheid. Oder aber sie nimmt ihm das ab, dann bekommt er natürlich einen Zeugenfragebogen in dem er angeben soll wer denn gefahren ist, steht auch in der Frage:

Nun kam ein Brief das er bitte mitteilen soll wer gefahren ist.

Das ist kein Anhörungsbogen mehr, sondern eine Zeugenbefragung. Für ihn ist die Sache erledigt.

0
Mignon5  02.05.2020, 14:15
@Artus01
Nun kam ein Brief das er bitte mitteilen soll wer gefahren ist.

Das ist kein Zeugenfragebogen. Das ist ein weiterer Anhörungsbogen. Die Sache ist für ihn noch lange nicht erledigt, denn bisher steht nicht fest, wer das Fahrzeug gefahren ist. Solange kein anderer Beschuldigter gefunden wurde, ist und bleibt er der Beschuldigte. Natürlich ist der Fragebogen "rechtliches Gehör", was ihm in einem Rechtsstaat natürlich auch zusteht.

Zeuge wäre er, wenn er beispielsweise Beifahrer gewesen wäre und als Zeuge aussagen soll, ob der Fahrer die rote Ampel überfahren hat oder nicht.

0
Artus01  02.05.2020, 14:27
@Mignon5

Ach, bleib einfach bei deinem Mist den Du schreibst.

0
Mignon5  02.05.2020, 14:28
@Artus01

Warum bist du so unsachlich und beleidigend? Ich sehe die Situation halt anders als du. Deine Argumentation hat mich bisher nicht überzeugt.

0
Artus01  02.05.2020, 14:29
@Mignon5

Ich bin nicht unsachlich, du bist allerdings nicht in der Lage einzusehen dass Du auf dem Holzweg bist.

Schönen Tag noch.

0
Mignon5  02.05.2020, 14:32
@Artus01

Dasselbe könnte ich dir vorwerfen! Aber egal.... Auch ich wünsche dir noch einen schönen Tag! :-)

0

Wahrscheinliches Szenario:

Es wird nach unzureichenden Aussagen des Fahrers ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den der Beschuldigte Einspruch einlegen kann. Die Bußgeldbehörde wird den Vorgang dem Amtsgericht vorlegen, es wird terminiert = Gerichtsgebühren und Auslagen fallen neben dem eigentlichen Bußgeld an.

Es sollte gut überlegt sein ob man das Spiel zu Ende spielen will.

Ich würde gleich zugeben.

Er kann aber auch eine Geschichte erfinden, dass jemand aus dem Ausland gefahren ist, von dem er keine genauen Daten weiß. Klappt, wenn das Bild nicht brauchbar ist. Klappt nicht, wenn es als Passbild durchgehen würde ;)


EphraimUlk  02.05.2020, 13:36

Selbst wenn es klappt, kann derjenige sich darauf einstellen, demnächst Fahrtenbuch zu führen. Weiß ja nicht, ob das geiler ist.

0
Artus01  02.05.2020, 13:43
@GutenTag2019

Ja kann es aber auch nur und wird aber auch nicht. Zumindest nicht beim ersten mal, danach sieht das schon anders aus.

1