Reisen trotz Vollstreckungsbescheid?

3 Antworten

War der Gerichtsvollzieher schon tätig?

Ansonsten ist ein Haftbefehl noch nicht möglich. Aber selbst wenn gibt es den nur um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen. Ein solcher Haftbefehl hindert aber niemanden daran zu Reisen, denn er ist bei den Passkontrollen nicht bekannt.


dustraider633 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 16:06

Außer einem Vollstreckungsbescheid kam noch nichts bei rum. Wenn das mal weiter spielen, wäre also dieser mögliche Haftbefehl nicht in den Systemen der Polizei?

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Artus01  02.02.2021, 16:12
@dustraider633

Ein Haftbefehl ohnehin erst nachdem der Gerichtsvollzieher einen vergeblichen Pfändungsversuch unternommen hat und der Schuldner sich weigert die Vermögensauskunft abzugeben. Wenn der Schuldner dann für diesen Fall einen Haftbefehl (Erzwingungshaft) beantragt, und auch entsprechend in Vorleistung gegangen ist, wird der Haftbefehl auch erlassen. Die Vollziehung eines solchen Haftbefehls ist zunächst allein Sache des Gerichtsvollziehers und das bleibt sie im Grunde auch. Dieser Haftbefehl taucht in keiner Fahndungsliste Polizei etc. auf.

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Ein Vollstreckungsbescheid ist nur die Mitteilung das ein rechtskräftigen Titel vorliegt Dr nun durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann, da wird kein Haftbefehl ausgestellt.

Es kann gereist werden, ein Haftbefehl wird erst ausgestellt wenn die Aufforderung zur Vermögensauskunft nicht nachgekommen wird.

Warum hat sie denn Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen ?


dustraider633 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 16:08

Der Brief hat die Person erst Ende Januar erreicht, weil sie verzogen war und der Brief dennoch an der alten Adresse eingeworfen wurde. Es lässt sich zweifelsfrei durch Ummeldebescheinigung nachweisen, dass die Person zum Zeitpunkt des Einwurf dort nichtmehr gemeldet war.

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