Gartenteilung?
Gartenteilung bei Mehrfamilienhaus?
Wir wohnen in einem dreifamilienhaus und teilen und mit den Nachbarn einen Garten. Hat nun jeder das Recht das ihm ein Drittel des Gartens gehört? Im Vertrag ist es geregelt dass sich jeder um den Garten kümmern muss, jedoch hat sich eine Familie das Recht genommen und sieht den Garten als wäre es nur ihrer. Dass sie den Garten pflegen möchten und so einrichten wie sie wollen stört uns nicht, ich meine da ist uns einiges an Arbeit abgenommen. Aber dadurch sind sie bestimmerisch und denken es wäre nur ihr Garten. Es gab schon mehrere Disskusionen unter der Blume darum, nur bloß kein Streit wir wollen nicht unbedingt den Hausfrieden kaputt machen.
Zur Frage : wir wollten ein Trampolin in den Garten stellen, es würde vielleicht einen viertel Platz vom ganzen Garten wegnehmen, es war alles abgesprochen und sie waren einverstanden ihn in eine Ecke zu stellen. Nun war das Trampolin an einer Stelle zu groß da es wegen der Mauer und einem Busch nicht reingepasst af und man hätte es in eine andere Ecke stellen müssen. Das hat dieser Nachbarin optisch nicht gepasst. Nun durften wir das Trampolin doch nicht hinstellen. Ist das erlaubt so oder hätten wir auf unser Drittel des Gartens bestehen müssen? Auch wünschen sie sich nicht dass unsere Katze in den Garten geht, obwohl alle beiden Familien mit der Haltung eines Tieres bei uns einverstanden waren. Wie sieht das hier mit einer rechtlichen Regelung aus, weiß das jemand und kann uns helfen?
Seid ihr alle Mieter oder Teileigentümer?
Die Familie die sich um den Garten kümmern möchte sind Teileigentümer, die andere auch und wir sind Mieter und wohnen hier am längsten.
3 Antworten
Dann besprich das mit dem Eigentümer eurer Wohnung, wie die genauen Vereinbarungen sind. Respektive was euere Wünsche betrifft.
Ihr seid euch ja einig geworden aber euch verrechnet in der Höhe. Nun wollt ihr einen anderen Platz und da haben dann eben wieder alle etwas mitzureden.
Denn ein Trampolin gehört eigentlich schon in eine Ecke die nicht direkt vor dem Haus ist und somit nicht zum Blickfang wird.
Kann man die Büsche nicht etwas zurück stutzen oder das Trampolin halt ein wenig mehr davon weg rücken ?
Rechtlich könnt ihr gar nichts machen, das müsste wenn schon der Eigentümer der Wohnung tun. Denn ihr habt ja euren Drittel zugesprochen bekommen und ward am Anfang einverstanden und nun nicht mehr zufrieden damit.
Ein Trampolin aufzustellen, wäre eine Sondernutzung da müsstet ihr VORHER die Einverständnis der anderen Parteien und vor allem des Vermieters einholen.
Der Grundbesitzer kann das bereits aus Haftungsgründen ablehnen. Er ist letztlich ja auf dem Grundstück "verkehrssicherungspflichtig".
Das heißt, er könnte für Unfälle haftbar gemacht werden.
Mit dem Vermieter und den Parteien war im Vorhinein alles vollkommen abgeklärt.
Ja, aber im Nachhinein hat es eben nicht in diese eine Ecke gepasst und musste woanders im Garten hingestellt werden und das hat ihnen optisch nicht mehr gepasst.
Also wolltet ihr eigenmächtig eine Änderung durchziehen.
Die anderen reichten euch die Hand, ihr wolltet den Arm bis zum Ellbogen.
Rechtlich sieht es so aus, wie im Vertrag geregelt. Ohne genaue Kenntnis des Vertragstextes wird es daher nicht möglich sein, Deine Frage zu beantworten.
Die haben uns das erlaubt gehab, für die Eigentümer war das kein Problem und haben die Entscheidung den anderen Parteien des Hauses übergeben sodass man sich einigen kann und jeder einverstanden ist