Hartz IV zweites Girokonto eröffnet und direkt gekündigt, bekomme ich Ärger?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du den Antrag nicht unterschrieben hast, kannst Du auch nichts kündigen, da kein Vertragsverhältnis zustande gekommen sein dürfte.

Du kannst die "Kontoeröffnung" ja vorsichtshalber dem Jobcenter melden.


bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 07:36

Bekomme ich auch keine Strafe oder sonstiges?

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Agamemnon712  17.03.2022, 07:41
@bluekon

Wenn Du die "Kontoeröffnung" zeitnah papierschriftlich meldest, sollte nichts passieren. Garantieren kann Dir das jedoch niemand.

Ich halte die Meldung an das Jobcenter auch nur deshalb für erforderlich, falls das Girokonto kurzzeitig in den Systemen der Geldinstitute existiert haben sollte bzw. falls es der Schufa gemeldet wurde.

Ansonsten müßtest Du, wenn Du tatsächlich keine Unterschrift geleistet hast, m.M.n. nichts melden.

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 07:41
@Agamemnon712

Also bei der Schufa steht das, deswegen habe ich es auch den Jobcenter direkt gemeldet.

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 07:42
@Agamemnon712

Aber so habe ich die Girokarte bekommen, aber wie gesagt gar nichts unterschrieben.

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Oberamtmann  17.03.2022, 07:44
@bluekon

Naja, der Vertag ist doch aber zustande gekommen? Lass dir mal vom Geldinstitut den unterschriebenen Vertrag zeigen und, wenn sie das nicht können, dann forderst du sie zur Rückabwicklung der Angelegenheit in eig. Zuständigkeit mit Fristsetzung auf.

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 07:55
@Oberamtmann

Ist nicht Zustande gekommen, weil ich das gar nicht unterschrieben habe.

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Agamemnon712  17.03.2022, 07:57
@bluekon

Ich weiß nicht, was für ein Kuddelmuddel da gelaufen ist. Wenn Du die Kontoeröffnung dem Jobcenter gemeldet hast, hast Du aus meiner Sicht richtig gehandelt.

Den Rest mußt Du mit dem zuständigen Geldisntitut bzw. ggf. mit Hilfe der Verbraucherzentrale klären.

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 08:01
@bluekon

Ich habe den Vertrag bekommen, aber musste dem erst unterschreiben und danach verschicken, damit die Kontoeröffnung erfüllt wird. Aber habe es gar nicht unterschreiben und auch nicht verschickt den Vertrag, deswegen ist das nie enstanden.

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Oberamtmann  17.03.2022, 08:03
@bluekon

Die sehen das anders und liegen damit falsch. Das musst DU dem JC nachweisen.

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 08:04
@Oberamtmann

Also muss ich das Original nachweisen, oder kann ich auch die Kopie verschicken?

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Agamemnon712  17.03.2022, 08:12
@bluekon

Du solltest zu Klärungszwecken persönlich bei dem Geldisntitut vorsprechen und kannst ja alle Unterlagen dazu mitnehmen. Wenn alles geklärt ist, ggf. noch mal das Jobcenter kontaktieren.

Außerdem darfst Du unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 08:23
@Agamemnon712

Ich habe gerade dem Geldinstitut angerufen, und die meinten das es die Girokonto nicht mehr gibt.

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Agamemnon712  17.03.2022, 09:11
@bluekon

Die telefonisch erteilte Auskunft hat rechtlich keine Bedeutung. Deshalb riet ich Dir ja mit Grund dazu, persönlich vorzusprechen.

Du kannst das betroffene Geldisnitut auch papierschriftlich anschreiben, schildern, um was es geht und um Klärung ersuchen.

Zudem kannst Du bei der Schufa eine Selbstauskunft beantragen und schauen, ob das Konto da noch drin steht.

Alternativ dazu kannst Du einen € auf das Konto überweisen und schauen, ob die Überweisung gutgeschrieben wird oder zurückkommt.

Außerdam kannst Du versuchen, mit der Girocard Kontoauszüge zu drucken und solltest dann sehen, ob das Konto noch existiert.

Viele Wege führen nach Rom, und ich bin nun raus - Ciao

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Nein, damit kann die Sparkasse schon leben, auch wenn unnötige Arbeit natürlich immer etwas ärgerlich ist.

Hallo,

du kannst so viele Konten und Sparbücher eröffnen wie du willst, mir ist nicht bekannt das dies reglementiert ist, nur musst du alles bei der nächsten WBA oder mit einer Veränderungsmitteilung angeben... da hier aber kein Konto/Vertrag zu Stande gekommen ist, musst du auch nichts angeben...

meine Meinung

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:Hobby

Es interessiert das JC nicht. Wichtig für sie ist, dass du ehrlich bist, was dein Vermögen und die Einnahmen betrifft.

Wenn du hier lügst, ist es Sozialbetrug und wird korrekterweise bestraft.

Du kannst also so viele Konten eröffnen und schließen wie du willst. Du mußt es nur u. U. dem JC gegenüber beweisen.


bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 09:27

Also wie gesagt ich habe erst den Antrag gestellt, aber nichts unterschrieben und den Jobcenter direkt Bescheid gegeben.

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Du hast das zweite Konto nicht eröffnet.

Meldung an das Jobcenter war also überflüssig.

Die werden jetzt ein Auge auf Dich haben, weil angenommen wird, dass diese zweite Konto für Gelder genutzt werden sollte, die dem Jobcenter verheimlicht werden sollten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 09:07

Ja, ich habe ja Panik bekommen, weil ich nicht wegen Sozialbetrug verurteilt worden will usw...

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 09:08

Wegen nichtmeldung usw...

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bluekon 
Beitragsersteller
 17.03.2022, 09:09

Und in der Schufa steht das auch, die würden das eh rausbekommen...

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