Ist eine Caritas Maßnahme verpflichten?

GerdausBerlin  16.03.2022, 01:27

Arbeitet die "Arbeitsamt Beraterin" bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter?

Floxa2 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 06:51

Jobcenter

4 Antworten

"Ein guter Kumpel von mir soll von seiner Arbeitsamt Beraterin zu einer Caritas Maßnahme gehen. Er ist aber da gegen und möchte sich selbst einen Job suchen [...]"

Das ist löblich / lobenswert, diese Eigeninitiative. Wenn das in absehbarer Zeit klappt, benötigt dein Kumpel ja bald kein ALG II mehr, und damit auch die Hilfe des Jobcenters nicht mehr noch die der Caritas.

Aber wer ALG II bezieht, hat meist entweder noch nie einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt, oder er ist schon mehr als ein Jahr arbeitslos, also ein Langzeitarbeitsloser.

Da kann das Jobcenter noch eine Weile warten, bis die Eigeninitiative Erfolg zeitigt. Aber wie lange denn, wo doch schon ein Jahr verstrichen ist, in der der Langzeitarbeitslose ALG I von der Agentur für Arbeit erhalten hatte?

Auch dort gab es ja bereits Versuche, ihn in Arbeit zu vermitteln, und ihn notfalls auch noch durch Kurse dafür fit zu machen. Dies hat bei deinem Kumpel ja offenbar gar nichts genützt - oder er hatte noch nie zuvor genug gearbeitet, um überhaupt ALG I von der Agentur für Arbeit zu erhalten.

Sobald er aber ALG II ("Hartz IV") vom Jobcenter erhält, greift das SGB II und damit auch § 2 Grundsatz des Forderns:

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.

"alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit" bedeutet auch, alle Arbeiten anzunehmen, die zumutbar sind, und auch alle Maßnahmen, die zumutbar sind. Siehe SGB II § 10 Zumutbarkeit:

(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass [...; bitte weiterlesen!]
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Und wer eine zumutbare Arbeit oder eine zumutbare Maßnahme meidet, kriegt Sanktionen, bitte dort weiterlesen. Im Wesentlichen gibt es drei Monate lang bis zu rund 122,- € weniger ALG II - bei der Ablehnung der ersten Maßnahme, und dasselbe nochmal danach für das Ablehnen der nächsten Maßnahme oder Arbeit, die zumutbar ist.

Ausnahme: "Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Ist man der Ansicht, man hätte einen wichtigen Grund, da nicht hinzugehen, oder ist man der Ansicht, die Maßnahme wäre nicht zumutbar, kann man dies bei seinem Vermittler vorbringen - und im Streitfall auch als Widerspruch und notfalls danach beim Sozialgericht vortragen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Theoretisch kann er schon dazu "gezwungen" werden - es kommt auf die näheren Umstände an.

Warum will er denn nicht zur dieser Maßnahme?


Floxa2 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 06:50

Weil die Berufsfelder nichts für ihn sind

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Agamemnon712  16.03.2022, 06:52
@Floxa2

Wenn er ALG 2 bekommt, dann muß er grundsätzlich an der Maßnahme teilnehmen. Es sei denn, daß er nachweisen kann, daß sie nicht "zielführend" für ihn ist.

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Wenn er keine Leistungen mehr von anderen benötigt kann er in Ruhe sein Job suchen.

Aber wenn er beim Jobcenter Tropf hängt, muss (nicht kann) - er zu Caritas arbeiten


Floxa2 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 15:28

Geld bekommt er vom Arbeitsamt also muss er nicht zur Caritas ?

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fenschel  15.03.2022, 15:29
@Floxa2

Natürlich - Caritas ist ein Arbeitgeber und dort hat er sich endlich mal zu melden

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Nö.

Ohne unterschriebene Maßnahmenverträge (Maßnahmenvertrag, Datenschutzerklärung, Unfallverhütungsvorschrift etc.) keine Maßnahme und Maßnahmenverträge (Die bei der Maßnahme) müssen nicht unterschrieben werden und man darf dafür auch nicht sanktioniert werden wegen der Vertragsfreiheit solange man sagt man möchte Teilnehmen und nicht selber geht sondern wartet bis man nach Hause geschickt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Floxa2 
Beitragsersteller
 18.03.2022, 17:51

Also solange er nichts unterschreibt muss er nicht hin richtig?

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TeamStoffcouch  18.03.2022, 18:02
@Floxa2

Hin muss er schon wenn das Amt ihm per Verwaltungsakt dazu zwangsverdonnert hat, nur muss er dort die vorgelegten Verträge nicht unterschreiben. Doch ohne z.b. die unterschriebene Datenschutzerklärung darf der Maßnahmenträger keine persönlichen Daten speichern, verarbeiten oder gar weiterleiten, ohne unterschriebenen Maßnahmenvertrag kann der Träger nicht abrechnen etc.

Stattdessen ist das beste die Verträge einfach einzustecken und zu sagen man möchte sie von einem Anwalt überprüfen lassen. Er würde dann wohl früher oder später nach Hause geschickt werden sprich abbruch seitens des Trägers. Sanktionieren darf das Amt ihn dafür nicht, wie gesagt Vertragsfreiheit. Eigendlich hat schon alles mit dem Verwaltungsakt geregelt zu sein, tut es natürlich aber nicht.

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