Jobcenter fordert Geld Zurück Anhörung zu Überzahlung?
Dabei geht das JC 6 Jahre zurück.
Aber ab 4. Jahren gibt es doch eine Verjährung?
Oder ist das nicht so?
Es handelt sich um insgesamt einen hohen 4 stelligen Betrag, dass zusammengerechnet wurde innerhalb von 6 Jahren.
Was sollte man nun machen? Was folgt?
LG
4 Antworten
SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes schreibt dazu:
(3) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung vorliegen. Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn
1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 oder 3 gegeben sind oder
2. der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde.
Satz 1 besagt also, dass am Ende des zweiten Jahres nach dem Verwaltungsakt (= Bescheid über ALG II) dieser nicht mehr zurückgenommen werden darf,
außer, wenn Satz 2 greift oder Satz 3.
"Fachliche Vorgaben und Ausführungsbestimmungen zur Verjährung im SGB II" sollte man sich zusätzlich durchlesen.
Wichtig ist generell: Eine Verjährung greift selten automatisch. In der Regel muss der Schuldner die Einrede der Verjährung vorbringen gegenüber seinem Gläubiger, damit eine Verjährung wirksam werden kann.
Genauso wichtig ist: Durch fast jeden Schritt des Gläubigers, aber auch des Schuldners, kann eine Verjährung gehemmt werden (also quasi Pause machen und erst später weiterlaufen) oder gar von vorne zu laufen beginnen!
Wenn das Jobcenter also jedes Jahr ein Brieflein schickt mit der Mahnung "Hallo, Sie schulden uns noch X Euro. Zahlen Sie bitte bald!", ist in der Regel Essig mit einer Verjährung.
Gruß aus Berlin, Gerd
Oder ist das nicht so?
Nein, nicht zwingend.
Wenn die Rückforderung begründet ist, wirst Du zahlen müssen. Ggf. Ratenzahlung vereinbaren.
Falls Zweifel an der Höhe der Rückforderung bzw. an der Rückforderung selbst bestehen, geh' zu einem Fachanwalt für Sozialrecht:
Gibst Du im Internet einmal ein, wann verjähren Forderungen vom Jobcenter, da solltest Du Antworten auf deine Frage finden.
Aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass es mit einer Verjährung sicher nichts werden wird und die zu Unrecht bezogenen Leistungen erstattet werden müssen.
Ich an deiner Stelle würde mir Hilfe bei einem Anwalt suchen ggf. mit Hilfe eines Beratungsscheines vom Amtsgericht, wenn nicht viel Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
Zum zuständigen Amtsgericht gehen, Nachweise über Einkommen und evtl. Vermögen mitnehmen, also erst einmal aktuelle Kontoauszüge und wenn Leistungen vom Jobcenter gezahlt werden, aktuellen Bewilligungsbescheid.
Und den Bescheid über die Forderung.
Ist die Frist noch nicht abgelaufen, dann solltest Du umgehend erst einmal schriftlich und formlos einen Widerspruch einlegen.
Wenn die Forderung rechtens ist kannst du dich darauf vorbereiten das du den kompletten Betrag zurück zahlen musst und zudem Post von der Polizei erhalten wirst. Es steht dann nämlich Betrug im Raume.
Das sind gerade mal 100€ im monat die zu viel erhalten worden sind, relax
Beratungsschein? Können Sie mir erklären wie ich das machen kann.