Ich bin diesen Monat noch Sozialhilfeempfänger und ab dem 01.04 fange ich an bei einem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Dem Jobcenter habe ich dies schon mitgeteilt und bereits ein Überbrückungsdarlehen für den April genehmigt bekommen, da ich für den April ja keine Leistungen mehr bekomme.
Nun Frage ich mich, ob es sinnvoll wäre noch ein Darlehen für einen Führerschein zu beantragen. Aus meinem Arbeitsvertrag geht hervor, dass ich für meine Tätigkeit eigentlich keinen Führerschein brauche, jedoch findet sich auch zB die Klausel "Der Mitarbeiter ist verpflichtet Geschäftsreisen zu unternehmen" und es ist die Rede davon, dass ich auch an anderen Einsatzorte eingesetzt werden könnte. Auch im Falle einer Erweiterung meiner Aufgaben könnte es dazu kommen, dass ich auf einen Führerschein angewiesen bin.
Denkt ihr das Jobcenter wird eher ablehnen und darauf verweisen, dass ich für die Stelle eigentlich erstmal keinen Führerschein brauche oder könnte es klappen?
Sollte das Darlehen gewährt werden, inwiefern prüft das Jobcenter in so einem Fall, ob ich das Geld für den Führerschein verwende? Müsste ich denen dann Rechnungen schicken? Als ich vor Jahren schonmal arbeitslos war habe ich ein Darlehen für eine Waschmaschine bekommen und musste da nichts nachweisen.
Danke für hilfreiche Antworten.