Hallo,

Ich erhalte im Juni 2022 meine damals selbstgeleistete Mietkaution zurück. Da ich noch Aufstockung vom Jobcenter bekomme, ist meine Frage, ob das Jobcenter die Mietkautionsrückzahlung anrechnen darf?

Denn eigentlich ist es ja Geld, das ich damals als Leistung erhalten habe...

Danke im Voraus