Kann die Mietkautionsrückzahlung vom Jobcenter angerechnet werden?

2 Antworten

Die Mietkaution hast Du "als Leistung erhalten"? Wie meinst Du das?

Wenn Du sie zurückerhältst, gehört sie wie jedes andere Bar- und Bankvermögen zu Deinem Vermögen, das - jenseits der Freibeträge - beim Erhalt von Transferleistungen angerechnet wird, also auch beim ALG 2.


McHoney 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 14:41

Ich habe mir damals von meinen ALG 2-Leistungen Monat für Monat Geld für eine Kaution weggelegt (gesparrt). 2019 habe ich dieses Geld dann auch als Kaution verwendet. Jetzt im Juni 2022 erhalte ich dieses Geld zurück. Ist ja also immer noch das Geld, das ich damals von meinen ALG2 Leistungen gesperrt habe.

Und dieses Geld kann mir das Jobcenter also ein 2. Mal anrechnen?

0

Das wäre ja so, als hättest Du vom Jobcenter ein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen und das in monatlichen Raten zurückgezahlt.

Dann würde dir nach Abzahlung und Auszahlung der Kaution diese auch nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, da es Vermögen ist und das ist bis zum Schonvermögen nicht anrechenbar.

Aber selbst wenn Du das nicht aus deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt angespart hättest, würde eine bereits gezahlte Kaution als Vermögen gelten und würde bei Auszahlung Vermögen und kein Einkommen darstellen.


McHoney 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 16:47

Vielen Dank für eure Antworten.

0