Wie rechnet das jobcenter bei zusammenzug an?
Hallo zusammen,
eine Freundin von mir beginnt bald eine Umschulung die durch das Amt finanziert wird aber möchte auch mit ihrem Partner zusammen ziehen der aber Vollzeit arbeitet. Leider kann ich ihr da nicht helfen da wir beide keine Ahnung davon haben und wollte euch fragen ob ihr wisst wie das Amt das Geld anrechnet da Sie nicht möchte das ihr Partner alles zahlen muss nur da sie über das Amt eine Umschulung macht.
Vielen Dank im Voraus :)
4 Antworten
Wenn sie sich nach dem Zusammenzug nicht gleich freiwillig unterstützen möchten, dann bilden sie zumindest im ersten Jahr noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft.
Das Einkommen und Vermögen des Partners sind dann erst einmal nicht relevant.
Ihr stehen dann ihre bisherigen Leistungen zu, nur der Bedarf der Wohnkosten verringert sich dann im Regelfall um 50 % , die muss der Partner dann selber zahlen.
Wenn die Freundin ALG 2 bezieht, dann gelten sie und ihr Partner während des erstes Jahres des Zusammenlebens als Bedarfsgemeinschaft auf Probe = es erfolgt keine gegenseitige Einkommensanrechnung.
Erst ab dem 13. Monat muß ihr Partner "alles zahlen", um diese Formulierung mal beizubehalten :)
Das muss der Sachbearbeiter genau berechnen. Die Umschuldung wird noch bezahlt. Gelder die sie sonst erhält oder Mietzahlung können gestrichen werden. Wie viel genau hängt vom Gehalt der anderen Person ab ;)
Alles klar. Gibt es vielleicht eine Tabelle für sowas im Internet ? :)
Während einer Umschulung erhält sie ja Unterstützung. Wenn sie mit einem Freund zusammen lebt, bekommt sie natürlich nur die Hälfte der Kosten der Unterkunft. So lange sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden, ist ihr Freund ja nicht für ihren Lebensunterhalt verantwortlich.
Ja super die Hälfte ist ja toll. also können sie normal zusammen ziehen ohne das ihr das ganze Geld gestrichen wird wenn ich richtig verstehe ?
Wow danke :)