Problem mit ALG2 - Mehrbedarf?
Hi zusammen. Eine relativ wichtige Frage, mit etwas persönlichen Angaben:
Vorab: Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung "arbeitsunfähig" beim Jobcenter geschrieben. Also dauerhaft sozusagen. (max- 3 std/Tag arbeiten und so). Ich war zuletzt mehrere Jahre in einer Tagesstätte für psychisch erkrankte. Mache jetzt eine Berufliche Reha und ein Kumpel, der die Reha auch angefangen hat bekommt einen Mehrbedarf von ca. 150€ /Monat. Also schon krass. in dem Gesetzestext steht: bei Erwerbsfähigkeit und Behinderung. Ich hab einen höheren Grad der Behinderung als mein Kumpel. Aber ich glaub keine Erwerbsfähigkeit. Ansonsten unterscheiden wir uns nicht. Der Kumpel war auch in der Tagesstätte. (Hatte aber schon eine Ausbildung fertig).
Zur Frage: Wieso kriegt er einen Mehrbedarf? Ich werde da nochmal nachhaken beim Jobcenter. Und Frage dazu: Kann ich meine Arbeitsunfähigkeit einfach kündigen, damit ich für diesen Mehrbedarf berechtigt bin? Eine frühere Jobcenter-Mitarbeiterin meinte, dass mein diesen "Zustand" bzw. "Status" einfach beenden kann.
Ich finde das irgendwie voll ungerecht (und reg mich allgemein klein wenig über solche sachen auf, weil ungerecht und einem nichts gesagt wird, man nicht aufgeklärt wird). Nach außen machen wir das selbe, nur dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat glaub ich, könnte man sagen. Bekommt er nur deshalb einen Mehrbedarf???? Sorry, aber das kann doch echt nicht sein
Danke für hilfreiche Antworten. Einen friedlichen Tag wünsche ich noch
3 Antworten
SGB II schreibt in Absatz 4 § 21 Mehrbedarfe:
(4) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
Diese "35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs" kriegst du also nur dann, wenn du
- "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49" SGB IX bekommst
- oder "sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben" bekommst
- oder "Eingliederungshilfen nach § 112" SGB IX bekommst.
Bekommst du so etwas?
Falls du es nicht weißt, ließ deinen Bescheid über den Erhalt von ALG II oder frag einfach dein Jobcenter.
Falls du nichts davon bekommst, hast du keinen Anspruch auf Mehrbedarfe nach Absatz 4!
Gruß aus Berlin, Gerd
Meinst Du das hier?
https://www.hartziv.org/mehrbedarf.html#mehrbedarf-fr-behinderte
Wenn Du maximal 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst, hättest Du nach meiner Kenntnis keinen Anspruch auf diesen Mehrbedarf, und, wenn Deine volle Erwerbsminderung (so heißt das offiziell) länger als 6 Monate dauert, hättest Du nicht mal Anspruch auf ALG 2.
Mit 3 - 6 Stunden tgl. gilt man als teil- erwerbsgemindert = m.W.n. als arbeitsfähig.
Dadurch sollte Anspruch auf den Mehrbedarf gegeben sein.
https://www.hartziv.org/mehrbedarf/behinderte.html#erwerbsfhigkeit
Du hättest dann leider aufgrund voller Erwerbsminderung keinen Anspruch auf den Mehrbedarf.
Wie bei der anderen Antwort hier zu sehen, könnte ich versuchen, mit dem Arzt/ Ärztin zu sprechen und vielleicht kriegt man ein anderes Gutachten oder so, um eventuell Mehrbedarf zubekommen oder so... Mal gucken. Danke soweit.
Du mußt eine erneute Begutachtung veranlassen. Aber ob die zu dem von Dir gewünschten Ergebnis führt?
Einfach so ein neues Gutachten gibt es nicht. Ggf. soltest Du Dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen oder mit den Sozialverbänden VdK oder SoVD. Die kennen sich mit diesen Dingen aus.
ich gehe mal davon aus, dass Du Leistungen nach dem SGB XII beziehst (als nicht Arbeitsfähiger)
und diesen "Zustand" kannst Du nicht selbst beenden - dazu benötigt man ein Gutachten - genauso wie im umgekehrten Fall
und Mehrbedarf wird gezahlt, wenn es dafür entsprechende Gründe gibt, die beir Dir vermutlich nicht vorliegen
erkundige Dich bei dem anderen aufgrund welcher Rechtsgrundlage er das erhält ...
Könnte ich dann versuchen ein Gutachten zu bekommen ("erzwingen") bei dem die Arbeitsfähigkeit im Gutachten von unter 3 Stunden (aktuell) auf 3 bis 6 Std/Tag erhöht wird, damit ich diesen Mehrbedarf bekommen kann? Ich verstehe nicht wieso jemand der weniger arbeitsfähig ist bei der selben Maßnahme (dieser beruflichen Reha) kein Geld im Vergleich bekommt? Macht keinen Sinn. ist unfair finde ich...
kann man sicher beantragen ... frag mal Deinen Arzt ...
schnell geht das aber sicher nicht
geht das auch rückwirkend? Weil ich mache halt genau dieselbe Maßnahme wie mein Kumpel nur dass der halt schon nicht wenig Geld zusätzlich bekommt. (Und das nur wegen eines anders gesetzten Kreuzchens auf einem Zettel Papier...)
Unfair ist, dass du beim Jobcenter bist und nicht bei der Sozialhilfe.
Wäre denn ALG2 beim Jobcenter so ein großer unterschied zu Sozialhilfe? Ich wäre übrigens auch bei der Rentenstelle gelandet, wenn ich nicht letztes Jahr diese berufliche Reha angefangen hätte.
rückwirkend geht gar nichts - es kann nur der jetzige Zustand beurteilt werden
mein Kumpel hat im Gutachten stehen, dass er 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann. bei mir steht unter 3 Stunden pro Tag
Dann bemühe dich darum 3 Stunden zu arbeiten, in dem Fall könnte dann ein Mehrbedarf entstehen.
Derzeit bist du daheim, was für ein Mehrbedar sollte dir zustehen?
Ich mache eine berufliche Reha aktuell. Also nicht daheim. Mir geht es darum, dass ein Kumpel der dieselbe Maßnahme macht halt einen Mehrbedarf von ca. 150€ pro Monat bekommt. Was schon sehr viel ist (für mich) finde ich.
Pack mal deinen Neid weg und akzeptiere das es ihm zusteht.
ok. Aber mit 3 bis 6 stunden pro tag arbeitsfähigkeit hätte man diesen anspruch? Mein Kumpel hat halt 3 bis 6 STd/Tag und ich unter 3 Std/Tag im Gutachten stehen