Bekomme ich noch einmal Hartz 4?

7 Antworten

Ob Du für April noch Leistungen bekommst solltest Du ggf.selber wissen, oder hast Du noch keinen Aufhebungsbescheid bekommen ?

Wenn Du deinen ersten Lohn aus April erst im Mai auf dein Konto bekommst, dann steht dir auf jeden Fall nach dem Zuflussprinzip deine volle Leistung für April zu.

Nur kann diese eben auch im nachhinein als Nachzahlung erbracht werden, deshalb sollte man wenn möglich vorher einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen, damit man dann sicher ist auch Geld zu bekommen.

Das wäre dann egal ob Darlehen oder nicht, wenn der Lohn erst im Folgemonat zufliesst, muss für den Monat der Beschäftigungsaufnahme nichts zurückgezahlt werden.

Für den Mai könntest Du dann auch ein Darlehen beantragen, dass würde dann aber mit dem anrechenbarem Einkommen für April verrechnet, welches Du im Mai auf dein Konto bekommst.

Da käme es dann auf die Höhe des Darlehens an und auf die Höhe des anrechenbaren Einkommens.

Angenommen Du würdest für Mai deine volle Leistung vom Jobcenter als Darlehen bekommen und das anrechenbare Einkommen ist gleich bzw.höher als dein Bedarf, dann müsste die volle Leistung für Mai erstattet werden.

Im Regelfall ist das auf schriftlichen formlosen Antrag dann auch in Raten möglich.

Ob Du Ende dieses Monats noch ALG 2 für April bekommst, weiß ich nicht. Das hängt von mehreren Faktoren ab.

Zudem solltest Du über eine Leistungseinstellung informiert werden.

Falls das ALG 2 eingestellt wird/wurde, kannst Du ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

Arbeit ab 01.04. - erstes Gehalt 15.05.

  • Es gilt das Zuflußprinzip.

April

Für April hast Du einen ALG-II-Anspruch, da kein Zufluß des Gehaltes April im selben Monat vorliegt - dieses ALG-II braucht nicht zurückgezahlt werden.

Mai

Für Mai hast Du ebenfalls einen ALG-II-Anspruch; das ALG-II wird aber als Darlehen gewährt - das Gehalt wird, unter Berücksichtigung der Freibeträge, angerechnet - es muß entweder ein Teil oder alles zurückgezahlt werden - angemessene Ratenzahlung kann beantragt werden.

  • Voraussetzung ist, daß die Gehaltszahlung nicht vorsätzlich oder vertragswidrig in den Mai verschoben wird.

lion2109  23.03.2022, 14:08

Besser hätte man es nicht sagen können

Nein. Du bist berufstätig und bekommst dafür ja deinen Lohn. Du kannst gegebenfalls um eine Abschlagszahlung bitten, wenn das dein Chef mitmacht.

Aber normalerweise sollte man einen Monat immer problemlos mit seinen Reserven überbrücken können.


MKey66  19.09.2023, 07:17

Da liegst du falsch!

Den Lohn bekommst du nicht im April, sondern erst im Mai.

Also steht einem für April noch die volle Leistung zu..

Richi008  23.03.2022, 12:09

Es gilt das Zuflussprinzip.

Wenn du deinen ersten Lohn erst im Mai erhältst, hast du für den kompletten April Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Wenn das so auch in deinem Arbeitsvertrag steht , dann musst du diesen beim Jobcenter einreichen und darauf hinweisen das du deinen ersten Lohn erst im Mai erhältst.