Ist dieses Geld Pfändbar (Staatliche Leistung durch neuen Job)?
Ich habe ALG 2 bezogen. Nach einiger Zeit habe ich einen neuen Job, als Helfer, wo ich lediglich 10€ die Stunde bekomme, ich habe es sofort angenommen (Hauptsache und vor allem endlich Arbeit).
Ich bekomme ca. 925€ Netto Monatlich da es (erstmal) nicht Vollzeit ist.
Dazu erhalte ich 156€ ALG 2 als Aufstockung.
Und 6 Monate "Einstiegsgeld" vom Jobcenter, 50% vom ALG 2, also 224.50€.
Das wären insgesamt über 1320€ Monatlich, zu mindestens die ersten 6 Monate, da ich auch Fahrtkosten habe und knapp 500€ Miete zahle.
Allerdings habe ich ein Pfändungskonto.
Da es bewilligte Leistungen zum Lebensunterhalt und Erhalt der Arbeit ist,
ist dieses Geld Pfändbar ?
Danke
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