Besondere Lernleistung im LK Hessen?

Bin zurzeit in der Ephase und überlege eine besondere lernleistung im abitur zu machen. ich hätte auch schon ein thema weil ich sowieso immer beim bundeswettbewerb informatik mitmache und das dan einfach nehmen könnte. ich hab informatik allerdings auch als lk und hab es dememtsprechend schin als schriftliches prüfungsfach. Geht das dann trozdem (ich habe mit den ersten vier prüfungsfachern schon alle fachbereiche abgedeckt) ?

Ich hab schon gegoogelt und hab nur auf dieser seite gefunden das es geht

https://biologieolympiade-hessen.de/bes-lernleistung

allerdings ist das auch die einzige seite die ich gefunden habe und in der oavo oder so finde ich nichts. unseren iberstufenkoordinator kann ich auch nicht fragen weil der sagt immer das wir in so nem heft nachschen sollen was wir am anfang des schuljahres bekommen haben aber da steht das auch nicht drinn.

Deswegen hier meine fragen:

Wie läuft das mit der einbringung der halbjare ins abi (normalerweise muss man ja alle vier halbjahre des 5. prüfungsfachs einbringen aber ich hab die informatikhalbjahre schon als lk halbjahre eingebracht)?

Gibt es seriösere quellen wie z.b. die oavo wo sowas drinnsteht?

Was passiert im fall dass ich nicht in die 2. runde weiterkomme (ist natürlich sehr unwarscheinlich aber es könnte ja passieren, dass der upload nicht klappt o.ä.)?

Schule, Abitur, Gymnasium, Hessen, Oberstufe, Abiturprüfung, Leistungskurs
Darf der Lehrer diese Objektiv richtige Antwort, als falsch bewerten?

Guten Tag,

Bei meiner Frage geht es um das Fach Physik.

Genauer genommen um den Energieerhaltungssatz, der von meinem Lehrer selbst so zusammengestellt wurde. Dieser Satz steht so in keinem Lehrbuch oder sonstiges! Nur auf seinem Arbeitsblatt.

Der Satz lautet wie folgt:

Energie kann weder vernichtet werden, noch kann sie aus dem Nichts erzeugt werden. Sie kann nur umgeformt werden. Aus Energie wird stets Energie.

Mein Satz ging so :

Energie kann weder vernichtet werden, noch kann sie aus dem Nichts erzeugt werden. Man kann sie nur Umformen. Aus Energie wird stets Energie.

Ich habe lediglich das Wort umformen abgeändert was aber auf den selben Entschluss zurückführt.

Darf mir dafür jetzt allen ernstes der Punkt verwehrt werden oder ist kann ich dagegen vorgehen?

Er schaut so odersoo nochmal drüber aber er schien mir sehr fest überzeugt von seiner Meinung.

Ich hatte mehrere Argumente. Mein stärkstes war das wenn man meinen Satz gegenüber einem Dritten mit Fachwissen in Physik äußern würde, mit der Frage was das den für ein Satz ist.

Würde sicherlich die Antwort folgen. Das ist der Energieerhaltungssatz. Von daher kann das meiner Meinung nach nicht so gehandhabt werden, da es das selbe wort nur umgeschrieben ist.

LG und vielen Dank im vorraus für eure Antworten

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