Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger?
Darf man in Hessen mit 17,5 Jahren die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger absolvieren, wenn man nach der Ausbildung bis zum 18. Geburtstag nicht an Einsätzen teilnimmt? Truppmann 1 wurde erfolgreich abgeschlossen.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Feuerwehr
Nein, denn nach FwDV 7 ist die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 die Volljährigkeit.
Und da Du ja zwangsweise auch in der Ausbildung ein Atemschutzgerät tragen musst, kann die Ausbildung erst nach dem 18. Geburtstag stattfinden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Nein, beim Beginn der Ausbildung muss man das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr