Badheizkörper elektrisch in Betrieb nehmen?

Ich habe einen Badheizkörper gekauft (die typischen mit den schlanken weißen rohren die man als Handtuchwärmer verwenden kann) und dazu einen elektrischen Heizstab mit 300Watt. Der Heizkörper wird ausschließlich elektrisch betrieben ohne Anschluss an eine Zentralheizung o.ä.

In den technischen Details des Heizkörpers ist ein Füllvolumen von 4,80L angegeben. Die Anleitung gibts leider zu dem Thema sonst nichts her.

Ich habe folgende Schritte unternommen: - den elektrischen Heizstab unten rechts reingedreht - unten links und oben rechts mit einen 1/2 Blindstopfen verschlossen - oben links ein 1/2 Entlüftungsventil reingeschraubt und es im offenen Zustand belassen - den Heizkörper habe ich mit 4L destiliertem Wasser aufgefüllt (bei 4,8L Gesamtvolumen) - Strom angemacht und gewartet bis es sich aufheizt

Bis zu diesem Moment funktioniert auch alles wunderbar, der Heizkörper wird nach ca. 5 Min richtig warm, es tritt aber über das Entlüftungsventil oben kein Wasser aus und es passiert sonst nichts. Die obersten 3 Rohre bleiben relativ kalt da dort anscheinend kein Wasser ist. Soll ich jetzt noch mehr nach und nach solange Wasser hinzufügen bis oben das überschüssige austritt und dann das Ventil zudrehen?

Mir ist der weitere Vorgang nicht ganz klar, in welchem Moment es in Ordnung ist das Entlüftungsventil zu schließen und damit den Heizkörper zu "versiegeln". Ich gehe davon aus dass beim offenen Entlüftungsventil das Wasser von innen den Heizkörper auf dauer angreift und zu Rost führt. Ist ein Überdruckventil nötig? Der Heizkörper hält Drucke bis zu 13bar aus.

Über eine Step-by-Step Anleitung wäre ich sehr dankbar!

Badezimmer, Technik, Handwerk, Heizung
Wurde die Unterputz-Armatur falsch bzw. nicht korrekt abgedichtet oder handelt es sich um ein Materialfehler?

Hallo,

wir haben dieses Jahr in Hamburg eine Fertighaus / Holzständerwerk gebaut. Einzug war am 2.9.16. nach 5 Tagen haben wir eine kleine Leckage im HWR festgestellt. Erster Besuch vom Klempner vergebens, er hat nichts gefunden. 12.9. wurde es schlimmer, die abgehängte Decke war an einer Steller nass. Gestern wurde dann erneut gesucht. An 3 Stellen wurde die Decke geöffnet. Die Schadstelle wurde dann letztendlich an der Einbaumischarmatur gefunden. Marke Herzbach, diese stellte ich bauseits zur Verfügung. Es stellte sich heraus, dass eine Gummidichtung defekt war. Und nun zu den Problemen bzw. Fragen.

Noch zur Information: die Blindstopfen wurden "einfach" verschraubt, ohne Hanf oder Teflonband Was ist bei solchen Installationen Standard?, müssen bei solchen Gewinden nicht generell Hanf oder ähnliches verwendet werden oder reicht es völlig aus den Stopfen mit einem o-Ring aus Gummi zu verschrauben?

Der Bauleiter vertritt den Standpunkt, er würde nicht Haften, weil ich bauseits die Armatur gestellt habe und es sich um einen defekten Blindstopfen (defektes Material) handelt.

Wer haftet für den entstandenen Schaden: Bauleiter, Klempner, Herzbach, oder wir selber?

Erschwerend kommt noch hinzu, dass ein gleiches Bad im EGA gebaut wurde, hier besteht dann ja auch die Gefahr einer Leckage, wenn hier der Blindstopfen auf gleicher Weise verbaut wurde.

Vielen Dank für Eure Hilfe/Antworten Gruß

Haus, Bau, Handwerk, Sanitär
Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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