Preisminderung bei Gartengestaltung / Baumangel?
Hallo zusammen,
wir bauen gerade (bzw. lassen bauen ;) ) Nun hat der Landschaftsgärtner beim Bau des Lichtgrabens wie geplant L-Steine verbaut, bei welchem aber leider an einer Seite die Ecke abgebrochen ist. Das fehlende Stück ist vielleicht 5x5cm groß und "nur" ein Schönheitsfehler. Aber da das Ganze doch nicht gerade wenig kostet und man diese Stelle leider auch deutlich sieht, ist meine Frage: Muss ich das so hinnehmen? Kann man das überhaupt ausbessern? (auswechseln geht natürlich nicht) Oder habe ich Anspruch auf Preisminderung und wenn ja, in welcher Höhe? Ein L-Stein inkl. Einbau kostet immerhin 290€.
Ich habe ihm schon geschrieben, bisher aber keine Antwort erhalten und wollte jetzt einfach mal wissen, mit was ich rechnen kann. Danke schon im Voraus!
6 Antworten
Solche Abplatzungen kommen hin und wieder vor und sind an sich auch kein großes Problem.
Üblich ist in solchen Fällen nach Abschluss der Arbeiten eine "Betonkosmetik". Hier wird vom Fachmann die ausgebrochene Ecke wiederhergestellt. Davon ist bei fachgerechter Ausführung nachher praktisch nichts mehr zu sehen.
Nun stellt sich natürlich die Frage, was dein Bauunternehmer tatsächlich unternehmen wird.
Hallo Jaiina
Wenn der Landschaftsgärtner als Firma den Auftrag angenommen
hat besteht Garantie auf die ausgeführte Arbeit .Es muss erneuert werden bzw. Geldnachlass .Die
Höhe kann ich nicht sagen.
Sie haben auf die Leistung bzw. Arbeit einen
Garantieanspruch
Den Landschaftsgärtner noch mal anschreiben mit Termin zu Ausbesserung
der Arbeit.
Wenn keine Antwort kommt dann sich an die Handwerkskammer
oder ans Gericht (wenn Sie Rechtschutzversichert sind) wenden.
Sollte es aber Schwarzarbeit gewesen sein, dann hat man die
Brille auf .Eigentlich muss dann auch nach gearbeitet werden, aber man kann es
nicht einklagen.
Mangel schriftlich und nachweisbar anmelden und um deren Beseitigung auffordern!
Wie die das machen, ist deren Sache!
Austausch wird aufgrund der Verhältnismäßigkeit wohl nicht in Frage kommen!
Reparatur wird wohl möglich sein!
Oder ihr einigt euch auf z. B. 50 Euro!
Großartigen Stress wegen so einer Kleinigkeit würde ich pers. vermeiden!
so etwas wird normalerweise mit Reparatur Mörtel fachgerecht ausgebessert. Allerdings wird es für den Unternehmer evtl. teurer einen Arbeiter für die Ausbesserung zu schicken, als wenn ihr euch auf einen Betrag einigt. Das könnten durchaus 200Euro sein, je nachdem wie weit die Firma ntfernt ist. Aber selbst wenn sie im selben Ort ist, wären 50 Euro eher zu wenig. (die Arbeiterstunde kostet auch den Unternehmer mind. 25 euro)
Danke! Die müssen sowieso noch mal kommen, von daher würde es sich anbieten.
ich würde den bauunternehmer mit fristsetzung um nachbesserung bitten, denn so eine abgeplatzte ecke wird dich in zukunft immer ärgern. bis er das erledigt hat, würde ich die rechnung zurückbehalten. bessert er nicht nach, solltest du die rechnung um den betrag mindern, den es kosten würde, wenn ein anderer handwerker anreist und die stelle ausbessert.
nun hast du ihm ja schon geschrieben, mit welchem inhalt? oder klärt sich das, wenn er sowieso nochmal wiederkommt?