Ich habe ein Haus (Einfamilienhaus) erworben. Der Verkäufer behält sich gem. § 428 BGB ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, lt. Notarurkunde. Ausserordentliche Aufwendungen gehen jedoch zu meinen Lasten. Die Aufzählung gibt dann hierfür Flurbereinigungskosten, ErschlBeiträge, u.ä. vor. Ich zahle aber seit Jahren, die Grundsteuer, Reparaturen am Objekt (kleine + grössere), Gebäudeversicherung, HV-Versicherung, Wasser. Müll. Muss ich diese Kosten eigentlich zahlen ? Kann ich Sie vom Veräusserer zurückfordern, falls ich die nicht hätte zahlen müssen ? Vielen Dank für Infos